- Außenwirtschaft & Logistik
- Bau & Immobilien
- Berufliche Bildung
- Bildung & Erziehung
- Management
- Gesundheit & Soziales
- Öffentliche Verwaltung
- Personalwesen & Mitarbeiterführung
- Technik & Sicherheit
- Umwelt & Verbraucherschutz
- Vereinswesen und Gemeinnützigkeit
- Seminare
- Forum Führungs-
Akademie - Unsere Partner
- Unsere Autoren
- Info-Medien
- Zeitschriften
- Wissens-Piraten
- Aushang zur Röntgenverordnung
- Alarmierungsplan
- Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung
- Schriftliche Arbeitsanweisung gem. § 18 Abs. 2 RöV
- Strahlenschutzanweisung gem. § 15a RöV
- Unterweisung gem. § 36 Abs. 1 RöV
- Mögliche Gefahren gem. § 36 RöV
- Sicherheits- und Schutzmaßnahmen gem. § 36 Abs. 1 RöV
- Unterweisung nach RöV und StrlSchV
- Nachweis über die Belehrung nach § 36 RöV
- Geräteeinweisung nach § 18 Abs. 1 RöV
- Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten gem. § 13 RöV und § 31 StrlSchV
- Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten
- Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
- Ärztliche Bescheinigung gem. § 38 RöV
- Antrag Strahlenschutzuntersuchung nach
§ 60 StrlSchV und § 37 RöV - Bestrahlungsplan nach § 27 Abs. 3 RöV
- Bestrahlungsprotokoll nach § 27 Abs. 3 RöV
- Mitteilung an Behörden
- Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung von Röntgenchemikalien
- Muster-Röntgenpass
- Patientendokumentation
- Diagnostische Referenzwerte
Download: Onlinedokumentenmappe zur Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung
Novellierung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes – Übergangsfrist für Fachkunde im Strahlenschutz läuft aus!
Am 05.10.2006 wurde die Richtlinie „Aufzeichnungen nach RöV“ im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 53 veröffentlicht und deren Anwendung ab dem 01.09.2006 beschlossen. Diese Richtlinie konkretisiert die in den §§ 18, 27, 28 und 36 der Röntgenverordnung geforderten Aufzeichnungspflichten. Auch wurde im Oktober 2006 das Strahlenschutzvorsorgegesetz novelliert.
Darüber hinaus läuft am 30.06.2007 die Übergangsfrist für die Fachkunde im Strahlenschutz für all diejenigen aus, die Ihre Fachkunde nach Röntgenverordnung vor dem 01.07.2002 erworben haben. Sollte die Fachkunde bis zu diesem Zeitpunkt nicht aktualisiert worden sein, verfällt diese und muss komplett neu erworben werden.
Damit Sie all diese gesetzlichen Anforderungen auch sicher erfüllen, haben wir für Sie die wichtigsten Formulare und Nachweise in einer Downloadmappe zusammengestellt.
Inhalt:
Kunden, die sich für dieses Produkt interessiert haben, haben auch folgende Produkte angesehen:
Qualitätsmanagement kompakt auf CD-ROM
Vergessen Sie den theoretischen Ballast!
Nutzen Sie jetzt eine CD-ROM, die Sie Schritt für Schritt auch ohne Vorwissen oder besondere Computerkenntnisse sicher durch das Dickicht des Qualitätsmanagements führt.
CD-ROM in DVD-Box
Telefonkontakt
Haben Sie Fragen oder möchten Sie telefonisch bestellen?
08233 381-123
» Wünschen Sie unseren Rückruf? Bitte klicken Sie hier!Immer topaktuell informiert
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an. Sie erhalten monatlich topaktuelle Informationen aus Ihrem Fachgebiet.



