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- Rechtssicherheit: Mit diesen Formularen erfüllen Sie die rechtlichen Vorschriften!
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Formularmappe Arbeitsschutz im Gesundheitswesen
Leitfaden mit Formularen zum Arbeitsschutz
Zahlreiche Änderungen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit stellen an Sie zusätzliche Anforderungen: Die neue Gefahrstoff-/Biostoffverordnung 2007, die neuen technischen Regeln für Gefahrstoffe und Biostoffe, diverse Änderungen bei der Ersten Hilfe, neue Anforderungen an die Abfallentsorgung und der Versand infektiöser Materialien…
Mit unserer Arbeitsschutzmappe für das Gesundheitswesen erleichtern Sie sich die Dokumentation und haben alle wichtigen Unterlagen rund um Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit stets zur Hand!
Denken Sie daran: Sollten bei Inspektionen Mängel festgestellt werden, kann dies zu erheblichen Konsequenzen für Sie führen.
Ihre besonderen Vorteile:
Zum Inhalt:
Aushänge:
Leseprobe:
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Gefahrstoffrecht, Qualitätssicherung, Arbeits-, Hygiene- und Umweltschutz – erledigen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten schnell und mit größtmöglicher Sicherheit!
Alles Wissenswerte rund um Hygiene-Richtlinien inkl. vieler Dokumente und Vorlagen.
Anhand der gesetzlichen Grundlagen sind Sie dazu verpflichtet, verschiedene hygienerechtliche Forderungen einzuhalten. Hierzu gehört beispielsweise die Dokumentation Ihrer Hygienemaßnahmen mithilfe von Hygieneplan, Desinfektionsplan, Muster-Unterweisungen und Meldebogen.
Sind Ihre Schutzdokumente korrekt und auf dem neuesten Stand?
Die neue TRBA 250, die neuen Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“, TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“, TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“, TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ und die neue ASR A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“… Das sind nur einige der zahlreichen Vorschriften, die Sie bei Ihrer täglichen Arbeit beachten und umsetzen müssen.
Doch Hand aufs Herz: Sind Ihre Schutzdokumente korrekt und auf dem neuesten Stand?
Durch das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ müssen Sie seit dem 1. Januar 2009 die neuen vorgeschriebenen Vordrucke für Zuwendungsbestätigungen verwenden. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihre alten Formulare nicht mehr einsetzen, da das Finanzamt die von Ihnen ausgestellten Spendenbescheinigungen nicht mehr akzeptiert.
Terminsache: Seit dem 1. Januar 2009 sind neue Vordrucke für Spendenbescheinigungen vorgeschrieben!
Durch das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ müssen Sie seit dem 1. Januar 2009 die neuen vorgeschriebenen Vordrucke für Zuwendungsbestätigungen verwenden. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihre alten Formulare nicht mehr einsetzen, da das Finanzamt die von Ihnen ausgestellten Spendenbescheinigungen nicht mehr akzeptiert
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