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    04.09.2008
     

    GmbH-Insolvenz: Inhaber muss nicht persönlich haften

    Muss ein GmbH-Gesellschafter Insolvenz anmelden, so haftet er nur mit seinem Stammkapital. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden.

    Das bedeutet: Auch wenn eine GmbH mit vergleichsweise wenig Kapital ausgestattet ist, ist dies kein Rechtsverstoß. Ausschlaggebend sei nach Ansicht der Richter lediglich das Stammakpital einer GmbH. Damit hat der BGH einer verbreiteten Rechtsauffassung widersprochen. 

    Hier kommen Sie zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofes.

    Foto: pixelio