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- Leicht und verständlich erläutern wir Ihnen alle Neuerungen – von Agenzienrichtlinie 98/24/EG bis zukunftsweisendes Grenzwertkonzept!
- Schnell und rechtssicher setzen Sie die Pflichten der Gefährdungsbeurteilung mit unseren wertvollen Tipps und praktischen Vorschlägen in die Praxis um!
- Profitieren Sie von zahlreichen Beispielen, um die neuen allgemeinen Rahmenvorgaben geschickt zu Ihrem Vorteil zu nutzen und Kosten zu sparen!
Die neue Gefahrstoffverordnung
Endlich: Ersatz für die TRK-Werte – Beachten Sie jetzt die Risiko- und Toleranzwerte für krebs- erzeugende Stoffe!
Für die meisten krebserzeugenden Stoffe sind nach der Novellierung der GefStoffV die Grenzwerte (TRK) entfallen. Um diese zu ersetzen, hat der Ausschuss für Gefahrstoffe ein neues Konzept zur Risikobewertung von krebserzeugenden Gefahrstoffen erarbeitet, das in der Bekanntmachung 910 veröffentlicht wurde. Mit dem Konzept können diesen Stoffen so genannte Akzeptanz- und Toleranzrisiken zugeordnet werden. Die Bekanntmachung beinhaltet u. a.: stoffübergreifende Risikogrenzen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, erste stoffspezifische Konzentrationswerte Exposition-Risiko-Beziehungen.
Es gibt also wichtige Änderungen im Gefahrstoffrecht!
Für die einfache und kostengünstige Umsetzung hat jetzt der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) zusammen mit dem Forum Verlag ein Praktiker-Handbuch auf dem aktuellsten Stand der Technik entwickelt.
| Mit der Bestellung erhalten Sie außerdem Zugang zu unserem Online-Portal Dort finden Sie unter anderem alle Technischen Regeln für Gefahrstoffe, zahlreiche Handlungshilfen sowie alle relevanten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien auf dem aktuellen Stand. |
Alle Themenbereiche sind übersichtlich aufgebaut, so dass Sie das Wichtigste sofort finden und verstehen! Und das natürlich topaktuell: So sind Sie stets auf dem neuesten Stand beim neuen Gefahrstoffrecht und erhalten punktgenau Klarheit zu allen rechtlichen Änderungen!
Ihre Vorteile:
Ringordner, DIN A5
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Seit 7.12.2009 gilt die zweite Kandidatenliste mit zulassungspflichtigen Stoffen - in diesem Handbuch erfahren Sie, was Sie als Nächstes tun müssen!
Die REACH-Verordnung verpflichtet Hersteller oder Händler, Stoffinformationen zu den Produkten in der Lieferkette einzuholen und weiterzugeben, u. a. aufgrund der sog. Kandidatenlisten. Seit Veröffentlichung der Listen besteht die Pflicht, Kunden unaufgefordert zu informieren, ob Produkte Stoffe aus diesen Listen enthalten.
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