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Schluss mit ungerechtfertigter Zahlungsverweigerung –
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Forderungssicherungs- gesetzes!
Der Gesetzgeber hat endlich reagiert: Das neuen Forderungssicherungsgesetz (FoSiG), das am 01.01.2009 in Kraft tritt, enthält zahlreiche Neuregelungen, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Forderungen schneller und effektiver durchzusetzen.
Welche Risiken dennoch bestehen und wie Sie diese souverän umgehen, erfahren Sie in unserem topaktuellen Seminar.
Immer häufiger müssen Auftragnehmer von Bauleistungen darum kämpfen, dass sie ihren Werklohn erhalten. Jetzt hat der Gesetzgeber reagiert. Auftragnehmer von Bauleistungen haben nun ganz neue Möglichkeiten, an ihr Geld zu kommen. Unser aktuelles Werk mit CD-ROM zeigt Ihnen, wie!
Alles, was Sie dazu wissen müssen, finden Sie in unserem topaktuellen Praxiswerk.
Treten bei einer Bauleistung Mängel oder Schäden auf, sorgen immer wieder die gleichen Fragen zur Gewährleistungspflicht und zu Mängelansprüchen für Diskussionen: Wann ist eine Leistung „mangelhaft“ und wer muss das beweisen?...
Rechtssichere Dokumente für die neuen Anforderungen des Forderungssicherungsgesetzes
Zum 1. Januar 2009 tritt das Forderungssicherungsgesetz in Kraft. Dies bringt für alle am Bau Beteiligten wichtige Änderungen, z. B. beim Recht auf Abschlagszahlungen, bei der Höhe des Druckzuschlags, bei der Durchsetzung von Sicherheitsleistungen oder bei der Fälligkeit der Vergütung.
Ab 01.01.2009 gilt das neue Forderungssicherungsgesetz. Es bringt weit reichende Änderungen für die Anwendung der VOB!
Das neue FoSiG ist verabschiedet und tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Es stärkt die Rechte der Auftragnehmer aber auch der Verbraucher. Zudem hat der BGH am 24.07.2008 ein weit reichendes Urteil zur Privilegierung der VOB/B gefällt, dass Sie bereits jetzt beachten müssen. Mit dem "VOB-Baustellenhandbuch" sind Sie auf dem neuesten Stand!
Die wichtigsten Fristen, Rechtstipps und praktische Abnahmechecklisten
Bei der Abnahme von Bauleistungen kommt es nicht selten zu hitzigen Diskussionen um rechtliche und technische Fragen:
Wer darf die Abnahme durchführen? Wurden Fristen überschritten? Entspricht die Ausführung den Vorgaben? Müssen Abweichungen toleriert werden oder stellen sie einen Mangel dar?
Achtung: Am 01.01.2009 tritt das Forderungssicherungsgesetz in Kraft! - Schützen Sie sich vor Nachteilen mit rechtssicheren Vorlagen nach VOB und BGB
Für die professionelle Abwicklung von Bauvorhaben brauchen Sie unbedingt rechtssichere Verträge und unanfechtbare Nachweise, denn am 01.01.2009 tritt das Forderungssicherungsgesetz in Kraft und bringt u. a. weit reichende Änderungen bei der Anwendung der VOB, die sich auch auf Ihre Musterschreiben auswirken. Unsere topaktuellen Formulare geben Ihnen Rechtssicherheit!
Mit unseren Muster-Bauverträgen haben Sie stets rechtssichere und aktuelle Vorlagen zur Hand!
| Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der BGH am 24. Juli 2008 entschieden hat, dass die VOB/B bei Verträgen mit privaten Bauherren nicht mehr uneingeschränkt gilt und dass einzelne Klauseln der VOB/B unwirksam sein können. |
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