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Sind Ihre Schutzdokumente korrekt und auf dem neuesten Stand?
Die neue TRBA 250, die neuen Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“, TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“, TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“, TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ und die neue ASR A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“… Das sind nur einige der zahlreichen Vorschriften, die Sie bei Ihrer täglichen Arbeit beachten und umsetzen müssen.
Doch Hand aufs Herz: Sind Ihre Schutzdokumente korrekt und auf dem neuesten Stand?
Dokumentationserleichterung durch wichtige Unterlagen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit
Zahlreiche Änderungen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit stellen an Sie zusätzliche Anforderungen: Die neue Gefahrstoff-/Biostoffverordnung 2007, die neuen technischen Regeln für Gefahrstoffe und Biostoffe, diverse Änderungen bei der Ersten Hilfe, neue Anforderungen an die Abfallentsorgung und der Versand infektiöser Materialien…
Wollen Sie ab sofort die wichtigsten Formulare zur Dokumentation gebündelt in einer Mappe haben, praktisch und komfortabel?
Rechtssichere Hinweise und praxisnahen Erläuterungen
Das neue Medizinproduktegesetz (MPG) trat am 30.6.2007 in Kraft. Daraus ergeben sich für Sie ganz neue Anforderungen:
Sie sind gezwungen, genauer darauf zu achten, ob Sie Nichtmedizinprodukte einsetzen und mit welchem Zweck. Die Vorgaben zur eigenen Herstellung und Anwendung von Medizinprodukten und In-Vitro-Diagnostika wurden präzisiert.
Novellierung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes – Übergangsfrist für Fachkunde im Strahlenschutz läuft aus!
Am 05.10.2006 wurde die Richtlinie „Aufzeichnungen nach RöV“ im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 53 veröffentlicht und deren Anwendung ab dem 01.09.2006 beschlossen. Diese Richtlinie konkretisiert die in den §§ 18, 27, 28 und 36 der Röntgenverordnung geforderten Aufzeichnungspflichten. Auch wurde im Oktober 2006 das Strahlenschutzvorsorgegesetz novelliert.
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