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Gesetze wie etwa das Arbeitszeitgesetz oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sind aushangpflichtig. Sie müssen in allen Unternehmen jeglicher Größe ausgehängt werden!
Wenn Sie gegen die Aushangpflicht verstoßen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie kann laut § 22 Abs. 2 ArbZG mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 2.500,- belegt werden.
Am 13.11.2008 wurde das neue Flexi-II-Gesetz verabschiedet. Damit kommen bereits ab dem 01.01.2009 ganz neue Pflichten bei Arbeitszeitkonten auf Sie zu!
Beim Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 250.000,- EUR rechnen (§ 43 Abs. 3 BDSG). Denn als Arbeitgeber haften Sie, wenn Daten in Ihrem Unternehmen unzulässig bzw. unrichtig erhoben oder genutzt werden!
Schützen Sie sich vor hohem Schadensersatz, indem Sie Ihre Mitarbeiter anweisen, alle datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten - unser aktuelles Merkblatt hilft Ihnen dabei.
Am 01.07.2008 ist das neue Pflegezeitgesetz in Kraft getreten! Damit haben Sie neue Möglichkeiten, Mitarbeiter aus sachlichem Grund befristet einzustellen. Das Gute daran ist, Sie können diese Mitarbeiter mit einer Zwei-Wochen-Frist kündigen. Wussten Sie, dass Sie sich in diesen Fällen nicht an das Kündigungsschutzgesetz halten müssen?
Leitfaden mit rechtssicheren Vorlagen und Formularen
Das aktuelle Kündigungsschutzgesetz bietet Ihnen Möglichkeiten, bei einer betriebsbedingten Kündigung Ihre Leistungsträger aus der Sozialauswahl auszuklammern. Wie immer bei der Anwendung und Auslegung von Gesetzen gibt es dabei jedoch eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen, die beachtet werden müssen.
Jeden Monat auf 8 Seiten ein arbeitsrechtliches Thema detailliert und abschließend behandelt – für Praktiker, die nicht lange forschen können, sondern sofort wissen müssen, wie es geht!
Monatliche Informationszeitschrift, 8 Seiten + 2 Sonderausgaben
Durch das neue Bundeselterngeld- und Elternzeit- gesetz kommen zahlreiche Änderungen auf Sie zu.
Mit der aktuellen Sortimentsmappe „Elterngeld und Elternzeit“ erhalten Sie rechtssichere Erläuterungen und sofort einsetzbare Arbeitshilfen.
Mit einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18.03.2008 haben sich die Regelungen zur AGB-Kontrolle jetzt drastisch verschärft!
Jede einzelne Vereinbarung, die Sie mit Ihren Arbeitnehmern treffen, unterliegt ab sofort der AGB-Kontrolle. Das bedeutet für Sie: Haben Sie dahingehend ungültige Klauseln in Ihren Arbeitsverträgen, sind diese nichtig!
Jedes Jahr finden viele junge Menschen keine Ausbildungsstelle. Der Ausbildungsbonus hat die Aufgabe dies zu ändern, denn bis zum Jahr 2010 wird mit 100.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen gerechnet. Arbeitgeber sollen mit dem Bonus von bis zu 6.000 Euro dazu veranlasst werden, betriebliche Ausbildungsplätze für junge Menschen zu schaffen. Unser Praxishandbuch "Das neue Berufsbildungsrecht" erhalten Ausbilder alle wichtigen Informationen zum Ausbildungsbonus - durch das Online-Portal sind Sie außerdem immer up-to-date.
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