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UNSERE TOP-PRODUKTE:
Die seit dem 29.12.2009 geltende Maschinenrichtlinie schreibt zwingend vor, dass für jede (auch unvollständige) Maschine, die hergestellt oder verändert wird, eine Risikobeurteilung erstellt werden muss. Wie man systematisch, normen- und richtlinienkonform eine Risikobeurteilung erstellt, vermittelt jetzt unser Praxis-Seminar.
Seit 29.12.2009 ist die neue Maschinenrichtlinie (MRL) für Hersteller und Betreiber Pflicht!
Seit 29.12.2009 gilt – ohne Übergangsfrist – die neue Maschinenrichtlinie. Ebenfalls neu sind die Niederspannungsrichtlinie und etliche Normen zur Maschinensicherheit. Ob Herstellung, Kauf, Import, Inbetriebnahme, Betrieb oder Veränderung von Maschinen: Wenn Sie die neuen Vorschriften nicht beachten, drohen Ihnen im Ernstfall hohe Haftungszahlungen oder der Verlust der Versicherungsdeckung.
Mit unserem topaktuellen Handbuch sind Sie für alle Fälle gewappnet.
Die neue Maschinenrichtlinie gilt ab dem 29.12.2009 und verpflichtet Sie, einen Dokumentationsbevollmächtigten zu benennen. Was das für Sie bedeutet und welche Schritte Sie dabei unternehmen müssen, erfahren Sie in unserem aktuellen Praxis-Workshop.
Seit 7.12.2009 gilt die zweite Kandidatenliste mit zulassungspflichtigen Stoffen - in diesem Handbuch erfahren Sie, was Sie als Nächstes tun müssen!
Die REACH-Verordnung verpflichtet Hersteller oder Händler, Stoffinformationen zu den Produkten in der Lieferkette einzuholen und weiterzugeben, u. a. aufgrund der sog. Kandidatenlisten. Seit Veröffentlichung der Listen besteht die Pflicht, Kunden unaufgefordert zu informieren, ob Produkte Stoffe aus diesen Listen enthalten.
Überprüfen Sie Ihre REACH-Pflichten unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Entwicklungen!
Mit unserem Praxis-Workshop schaffen Sie sich die perfekten Grundlage für Ihre REACH-Kenntnisse. Nutzen Sie diese Veranstaltung als Vorbereitung für unser Seminar "REACH - Konformität sicherstellen und dokumentieren".
Sind alle Ihre Stoffe und Produkte REACH-konform? Können Sie es auch nachweisen? Das müssen Sie tun, um sich abzusichern!
Die REACH-Verordnung erlaubt nur noch (vor-)registrierte Stoffe. Deshalb müssen Sie jetzt sicherstellen, dass Sie nur noch REACH-konforme Produkte verwenden und verkaufen. Das bedeutet: Sie müssen in der Lieferkette Informationen einholen und weitergeben sowie die eigenen Verwendungen identifizieren und mitteilen.
Achtung: Verschärfte Überwachung der Produktsicherheit seit 01.01.2010!
Durch die neue EU-Verordnung 765/2008 wurden die strikten Produktsicherheitsvorschriften für Konsumgüter auf Industriegüter ausgedehnt. Um ab sofort alle Regelungen zu beachten und Haftungsfälle zu vermeiden, bieten wir mit unserem praxiserprobtem Leitfaden eine rechtsichere und zeitsparende Hilfestellung.
Praxis-Software zur rechtssicheren Dokumentation
Egal ob Feuerlöscher, Gabelstapler oder Maschine: technische Geräte unterliegen zahlreichen gesetzlichen Auflagen für Wartungs- und Instandhaltungsprüfungen. Eine am Arbeitsmittel angebrachte Plakette reicht zum Nachweis der Prüfung nicht aus. Es müssen immer zusätzliche Aufzeichnungen vorhanden sein, wie z.B. die Art der Prüfung, die Prüf- oder Messergebnisse, das Datum der Prüfung und die Person des Prüfers!
Telefonkontakt
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