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- Sie wissen, welche Pflichten und Aufgaben ein Dokumentationsbevollmächtigter im Unternehmen sowie in Verbindung mit den Überwachungsbehörden hat – und wie Sie diese am besten erfüllen.
- Sie wissen, welche Sachkenntnis von einem Dokumentationsbevollmächtigten erwartet wird, z. B. zur CE-Dokumentation sowie zur neuen Maschinenrichtlinie.
- Sie wissen, welche rechtlichen Konsequenzen Ihnen oder Ihrem Unternehmen im „Falle eines Falles“ drohen − und wie Sie sich am besten absichern.
Seminar - Der CE- Dokumentations- Bevollmächtigte nach der neuen Maschinenrichtlinie
Achtung: Benennung eines CE-Dokumentationsbevollmächtigten ist jetzt Pflicht!
Die neue Maschinenrichtlinie gilt ab dem 29.12.2009 und verpflichtet Sie, einen Dokumentationsbevollmächtigten zu benennen. Dieser muss in der Konformitäts- bzw. Einbauerklärung namentlich genannt werden und den Behörden auf Anfrage die Technische Dokumentation aushändigen.
Diese Pflicht betrifft Sie, wenn Sie Maschinen herstellen (auch wenn es nur für den Eigengebrauch ist), importieren oder verändern (im letzteren Fall werden Sie als Betreiber rechtlich zum Hersteller).
Was sind die Verantwortlichkeiten des Bevollmächtigten? Wer sollte mit dieser Aufgabe betraut werden und welches Know-How ist erforderlich? Und: Mit welchen rechtlichen Konsequenzen müssen Sie rechnen – für den Bevollmächtigten und für das Unternehmen?
Kompetente Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie jetzt in unserem Praxis-Seminar "Der CE-Dokumentationsbevollmächtigte nach der neuen Maschinenrichtlinie - Aufgaben und Verantwortlichkeiten, Qualifikation, rechtliche Konsequenzen".
Teilnehmer:
Geschäftsführer, Technische Leiter, Betriebs-/Entwicklungs-/Produktionsleiter, QM, CE-Beauftragte, Leiter Dokumentation, Technische Redakteure und sonstige Personen, die Technische Dokumentation bereitstellen/organisieren müssen.
Referentin:
Elisabeth Wirthmüller, öffentlich bestellte und vereidigte Sach-verständige für Technische Dokumentation, Inhaberin einer A-gentur für CE-Beratung/Technische Dokumentation, Co-Autorin des „Praxisratgebers Maschinensicherheit“ des FORUM Verlags
Methodik:
Vortrag, Veranschaulichung anhand von Praxisbeispielen. Aktive Mitarbeit der Teilnehmer und Diskussionen sind erwünscht.
Seminarziele:
Telefonkontakt
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