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Fallbezogene Handlungsanleitungen nach der neuen Maschinenrichtlinie
Ab 2009 gilt – ohne Übergangsfrist – die neue Maschinenrichtlinie. Ebenfalls neu sind die Niederspannungsrichtlinie und etliche Normen zur Maschinensicherheit. Ob Herstellung, Kauf, Import, Inbetriebnahme, Betrieb oder Veränderung von Maschinen: Wenn Sie die neuen Vorschriften nicht beachten, drohen Ihnen im Ernstfall hohe Haftungszahlungen oder der Verlust der Versicherungsdeckung.
Mit unserem topaktuellen Handbuch sind Sie für alle Fälle gewappnet.
Achtung: Seit 28.10.08 haben Sie neue Informationspflichten in der Lieferkette!
Am 28. Oktober 2008 hat die Europäische Chemikalienagentur die sog. „Kandidatenliste“ mit denjenigen Stoffen veröffentlicht, die als besonders Besorgnis erregend gelten. Das bedeutet für Sie, dass Sie Informationen von Ihren Vorlieferanten einholen und für Ihre Erzeugnisse an Ihre Kunden melden müssen. Sonst riskieren Sie, Aufträge zu verlieren, denn REACH-Konformität ist bei der Lieferantenauswahl mittlerweile entscheidend.
Nutzen Sie deshalb unser topaktuelles Werk und setzen Sie REACH optimal um.
Praxishilfe zur Minimierung von Haftungsrisiken
Ob Arbeitsunfälle während der Produktion oder das Inverkehrbringen eines fehlerhaften Produktes: Entstehen Schäden, kommt es knüppeldick – nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für Sie als technische Führungskraft. Für Schäden aus Pflichtverletzungen haften Sie u. U. persönlich und unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen!
Unternehmen, die in die EU oder nach China exportieren oder dort produzieren, müssen zusätzlich zu den neuen europäischen Stoffverboten jetzt auch die neuen chinesischen Vorschriften beachten.
Ob China-RoHS oder EU-RoHS: Wir unterstützen Sie mit unserem top-aktuellen Praxisleitfaden "RoHS-Handbuch für Hersteller und Zulieferer" dabei, die logistische und technologische Umstellung effizient zu bewältigen.
Endlich: Ersatz für die TRK-Werte – Beachten Sie jetzt die Risiko- und Toleranzwerte für krebserzeugende Stoffe!
Für die meisten krebserzeugenden Stoffe sind nach der Novellierung der GefStoffV die Grenzwerte (TRK) entfallen. Um diese zu ersetzen, hat der Ausschuss für Gefahrstoffe ein neues Konzept zur Risikobewertung von krebserzeugenden Gefahrstoffen erarbeitet, das in der Bekanntmachung 910 veröffentlicht wurde.
Wir liefern Ihnen alle wichtigen Informationen zu den neuen Risiko- und Toleranzwerten – So sind Sie bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung auch weiterhin auf der sicheren Seite!
Praktische Erläuterungen, Beispiele und Checklisten zur Umsetzung der neuen BetrSichV!
Ob Prüfung von Arbeitsmitteln, überwachungsbedürftiger Anlagen, komplettes Explosionsschutzdokument oder rechtssichere Gefährdungsbeurteilung: Mit diesem Praxishandbuch erhalten Sie alle notwendigen Erläuterungen, praxiserprobte Checklisten und zahlreiche Beispiele und erfüllen auch die neuesten gesetzlichen Änderungen jetzt einfach, schnell und rechtssicher.
Seit vier Jahren ist das neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz in Kraft – und es ergeben sich immer wieder Neuerungen: So müssen Sie seit 2008 mit der CE-Kennzeichnung auch die Umweltverträglichkeit von Produkten nachweisen, die Niederspannungsrichtlinie wurde neu gefasst – und mit der Umstellung auf die neue Maschinenrichtlinie kommen ab 2009 umfassende Änderungen auf Sie zu, u. a. bei der Konformitätsbewertung!
Praxis-Software zur rechtssicheren Dokumentation
Egal ob Feuerlöscher, Gabelstapler oder Maschine: technische Geräte unterliegen zahlreichen gesetzlichen Auflagen für Wartungs- und Instandhaltungsprüfungen. Eine am Arbeitsmittel angebrachte Plakette reicht zum Nachweis der Prüfung nicht aus. Es müssen immer zusätzliche Aufzeichnungen vorhanden sein, wie z.B. die Art der Prüfung, die Prüf- oder Messergebnisse, das Datum der Prüfung und die Person des Prüfers!
Checklisten und Beispiele zu Planung, Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten
Für das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sowie das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen sind die alten ASR 10/1 und 17/1,2 nicht mehr gültig! Hierfür müssen Sie ab sofort die Maßnahmen der neuen ASR A2.3 berücksichtigen! Diese sind neu in Kraft getreten und konkretisieren die Anforderungen gem. § 4 Abs. 4 sowie Punkt 2.3 Anhang ArbStättV jetzt neu. Mit unserem Praxishandbuch setzen Sie auch die neusten Änderungen des Arbeitsstättenrechts sicher um!
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