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VOB und BGB am Bau
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Preise gelten nur für Zustelladressen in
Deutschland. Auslandspreise auf Anfrage.
Best.Nr: 1168/1/1/1105/12
Achtung: Riskieren Sie nicht die Unwirksamkeit Ihrer Vertragsvereinbarungen!
Die neue VOB 2009 wird nunmehr seit über einem Jahr im Baurecht angewandt. Vor allem die neuen Regelungen zur Privilegierung der VOB/B sowie die massive Umstrukturierung der VOB/A verursachen Probleme in der praktischen Anwendung.
Sie müssen nun noch genauer prüfen, bei welchem Vertragspartner Sie die VOB als Vertragsgrundlage wählen und welche Vereinbarungen Sie treffen – Sie riskieren ansonsten im Streitfall die Unwirksamkeit Ihrer Verträge!
Handeln Sie trotz dieser verwirrenden Rechtslage bei allen Ihren Bauprojekten trotzdem sicher - die neuesten Änderungen zur VOB 2009 erklärt Ihnen das aktuelle Handbuch "VOB 2009 und BGB am Bau - Rechtssichere Abwicklung von Bauprojekten". Damit sind Sie bestens für die Durchsetzung Ihrer Interessen gerüstet und können rechtliche Gefahrenquellen im Baualltag sicher vermeiden.
Vorteile
Von diesen Wettbewerbsvorteilen werden Sie profitieren:
- Rechtssicherheit bei der Anwendung des BGB und der neuen VOB 2009.
- Praxis-Tipps zur Durchsetzung Ihrer Interessen und zur Vermeidung von rechtlichen Gefahrenquellen.
- Arbeitserleichterung durch leicht verständliche Darstellung, gängige Musterklauseln und ein Lexikon der wichtigsten Begriffe zum Baurecht
- Wichtige Hinweise zur Verwendung von VOB- und BGB-Bauverträgen geben Ihnen Sicherheit beim Vertragsabschluss.
Ob in gedruckter Form oder als CD-ROM - mit dem Werk „VOB und BGB am Bau“ sind Sie bestens für die Durchsetzung Ihrer Interessen gerüstet!
Aktuell!
Aktuelles BGH-Urteil: Kostenerstattung für Aus- und Einbau von mangelhaftem Baumaterial auf Lieferanten abwälzbar!
Eine Bauleistung besteht in den meisten Fällen aus zwei Komponenten: Zum einen aus dem verbauten Material, zum anderen aus der erbrachten Werkleistung des Handwerkers. Ist eines von beiden mangelhaft steht dem Auftraggeber das Recht auf Nachlieferung bzw. Nacherfüllung zu. Allein durch die Nachlieferung des Baustoffes ist jedoch weder dem Auftraggeber noch dem Handwerker gedient, denn die Rück- und Wiedereinbaukosten betragen oft ein Mehrfaches des Materialwerts und wurden bisher von Baustofflieferanten nicht übernommen. Auseinandersetzungen sind in solchen Situationen vorprogrammiert!
Ein aktuelles BGH-Urteil zur „Lieferung einer mangelfreien Sache“ versucht dazu nun Abhilfe zu schaffen: Die Rechte des Käufers gegenüber dem Baustofflieferanten wurden dahingehend gestärkt, dass dieser die Kostenübernahme nicht grundsätzlich, sondern nur in einem eng gesteckten Rahmen ablehnen darf, denn immerhin schuldet er dem Käufer eine „mangelfreie Sache“. Mehr zu diesem Urteil lesen Sie hier.
Hohes Risiko bei bauseitig gestellten Baustoffen!
Grundsätzlich haftet der Auftragnehmer auch dann für eine mangelhafte Bauleistung wenn diese auf vom Auftraggeber bereitgestellte oder vorgeschriebene Stoffe oder Bauteile zurückzuführen ist. Zugleich übernimmt er auch eine Schutzpflicht gegen Beschädigung und Diebstahl für die gestellten Baustoffe. Daher kann dem Auftragnehmer nur geraten werden das Material vor Beginn der Arbeiten zu prüfen und unverzüglich schriftlich Bedenken anzumelden oder der Verwendung des Materials grundsätzlich und von Beginn an zu widersprechen. Worauf Sie dabei im Detail achten sollten erläutert Ihnen unser Experte.
Kennen Sie den Unterschied…
zwischen kleinem und großem Schadensersatz? Werden Mängel am Bauwerk festgestellt, hat der Auftraggeber die Wahl: Er kann die Schäden belassen und Ersatz für den mangelbedingten Minderwert verlangen, er kann das Werk trotz Mehrkosten fertigstellen oder das Objekt als „gescheitert“ erklären. Davon ist abhängig ob und in welcher Höhe der Auftragnehmer Schadensersatz leisten muss.
Weitere spannende Inhalte
- Antworten auf die Fragen:
- Kann der Anspruch auf Mängelbeseitigung bereits vor der Abnahme verjähren? Ein aktuelles BGH-Urteil schafft Klarheit.
- Wieviel Spezialwissen darf beim Auftragnehmer zur Ausübung seiner Prüfungs- und Hin-weispflicht vorausgesetzt werden? Darüber entschied vor kurzem das OLG Frankfurt.
- Erläuterungen zur Neufassung der EG-Vergaberichtlinie…
Profitieren Sie von unserem Aktualisierungsservice. Aktualisierungen erscheinen jeweils bei rechtlichen oder inhaltlichen Änderungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Durch die Mitteilung an den Verlag erfolgt die Löschung im Empfängerverzeichnis für Aktualisierungslieferungen.
Downloads
Hier können Sie Informationen zu dem Produkt kostenlos downloaden.
Leseproben:
- Baulexikon - Behinderung, Rechtsfolgen gemäß §6 Nr.2 VOB/B
- Baulexikon - Mitwirkungspflichten
- Haftung mehrerer Baubeteiligter
- Mustervorlage Mängelrüge
- Zahlungsverzug des Auftraggebers
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Zielgruppe
Dieser Ratgeber ist genau das Richtige für:
Bauplaner, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer und Bauhandwerker, Bauämter, Bauträger, Siedlungsgesellschaften, Facility Manager, Haus- und Gebäudeverwalter, Industrie und Unternehmen aller Art
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