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VOB und BGB am Bau
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Achtung: Riskieren Sie nicht die Unwirksamkeit Ihrer Vertragsvereinbarungen!
Die neue VOB 2009 wird nunmehr seit über einem Jahr im Baurecht angewandt. Vor allem die neuen Regelungen zur Privilegierung der VOB/B sowie die massive Umstrukturierung der VOB/A verursachen Probleme in der praktischen Anwendung.
Sie müssen nun noch genauer prüfen, bei welchem Vertragspartner Sie die VOB als Vertragsgrundlage wählen und welche Vereinbarungen Sie treffen – Sie riskieren ansonsten im Streitfall die Unwirksamkeit Ihrer Verträge!
Handeln Sie trotz dieser verwirrenden Rechtslage bei allen Ihren Bauprojekten trotzdem sicher - die neuesten Änderungen zur VOB 2009 erklärt Ihnen das aktuelle Handbuch "VOB 2009 und BGB am Bau - Rechtssichere Abwicklung von Bauprojekten". Damit sind Sie bestens für die Durchsetzung Ihrer Interessen gerüstet und können rechtliche Gefahrenquellen im Baualltag sicher vermeiden.
Vorteile
Von diesen Wettbewerbsvorteilen werden Sie profitieren:
- Rechtssicherheit bei der Anwendung des BGB und der neuen VOB 2009.
- Praxis-Tipps zur Durchsetzung Ihrer Interessen und zur Vermeidung von rechtlichen Gefahrenquellen.
- Arbeitserleichterung durch leicht verständliche Darstellung, gängige Musterklauseln und ein Lexikon der wichtigsten Begriffe zum Baurecht
- Wichtige Hinweise zur Verwendung von VOB- und BGB-Bauverträgen geben Ihnen Sicherheit beim Vertragsabschluss.
Ob in gedruckter Form oder als CD-ROM - mit dem Werk „VOB und BGB am Bau“ sind Sie bestens für die Durchsetzung Ihrer Interessen gerüstet!
Aktuell!
Vorsicht bei Verträgen mit Wohnungseigentümergemein-schaften: Auf diese „Stolperfallen“ müssen Sie achten…
Verträge mit Wohnungseigentümergemeinschaften sind ein kompliziertes Konstrukt. Werden hier die speziellen gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet, kann das schnell zu Abwicklungsschwierigkeiten und Forderungsausfällen führen. Daher sollten vor jedem Vertragsschluss folgende wichtige Fragen geklärt werden:
- Wer haftet für Werklohnforderungen – der Verband, jeder einzelne Wohnungseigentümer oder auch der Verwalter?
- An welchen Adressat sind Bedenkenanmeldungen, Abschlagsrechnungen und Nachtragsforderungen zu richten?
- Darf der Verwalter als Bauherrenvertreter die Kündigung aussprechen?
- Wer ist an der Abnahme der Leistung beteiligt? ...
Die Antworten darauf liefern Ihnen unsere Experten.
Neue VOB/A in den Startlöchern!
Anfang November hat der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) den neu gefassten dritten Abschnitt sowie den überarbeiteten zweiten Abschnitt der VOB/A verabschiedet. Noch im Dezember soll die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen. Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Ratgeber.
Weitere spannende Inhalte …
- Kommentierung der Normen 18353 Estricharbeiten sowie 18366 Tapezierarbeiten sowie
- Antworten auf die Fragen:
- Wie ist der Vergütungsanspruch nach Kündigung für Einheitspreis- und Pauschalpreisverträge zu berechnen?
- Inwiefern haftet der Generalunternehmer für Beschäftigte des Nachunternehmers?
- Können Mängelansprüche schon vor der Abnahme geltend gemacht werden? ...
Profitieren Sie von unserem Aktualisierungsservice. Aktualisierungen erscheinen jeweils bei rechtlichen oder inhaltlichen Änderungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Durch die Mitteilung an den Verlag erfolgt die Löschung im Empfängerverzeichnis für Aktualisierungslieferungen.
Downloads
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Leseproben:
- Baulexikon - Behinderung, Rechtsfolgen gemäß §6 Nr.2 VOB/B
- Baulexikon - Mitwirkungspflichten
- Haftung mehrerer Baubeteiligter
- Mustervorlage Mängelrüge
- Zahlungsverzug des Auftraggebers
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Zielgruppe
Dieser Ratgeber ist genau das Richtige für:
Bauplaner, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer und Bauhandwerker, Bauämter, Bauträger, Siedlungsgesellschaften, Facility Manager, Haus- und Gebäudeverwalter, Industrie und Unternehmen aller Art
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