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Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen in der Baupraxis

Preis: € 164,00 (inkl. 7 % MwSt.)
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Deutschland. Auslandspreise auf Anfrage.

Best.Nr: 1339/1/1/1105/12
ISBN: 978-3-86586-168-9

Gewährleistungsfristen sind abhängig vom Vertragspartner!

Durch einen zusätzlichen Passus im Verordnungstext der VOB/B wurde deren Anwendungsbereich eingeschränkt. Ab sofort müssen Sie daher noch genauer prüfen, bei welchem Vertragspartner Sie die VOB als Vertragsgrundlage wählen. Ansonsten drohen Ihnen Probleme bei Gewährleistungsfristen bzw. Auseinandersetzungen um Mängelansprüche!

Damit Sie bei allen Ihren Bauprojekten sicher handeln können, vermittelt Ihnen der aktuelle Ratgeber „Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen in der Baupraxis“ umfassende Kenntnisse zur Anwendung der VOB 2009 und des BGB.

Vorteile

Mit diesem Ratgeber setzen Sie Ihre Ansprüche durch und vermeiden Streitigkeiten bei Ihren Bauprojekten von Anfang an.

Das sind Ihre Vorteile:

  • Wichtige Erläuterungen zu den Gewährleistungsgarantien des Auftragnehmers und Mängelansprüchen des Auftraggebers
  • aktuelle Rechtsfälle und wichtige Grundsatzentscheidungen auf neuestem Stand der Rechtssprechung
  • Kommentierte Arbeitshilfen und Vorlagen nach neuer VOB 2009 und BGB

Dieses Produkt können Sie in zwei Varianten bestellen:

Aktuell!

Kann der Auftragnehmer eine Mehrvergütung für unberechtigte Mangelbeseitigungsarbeiten verlangen?

Aufgrund von engen Zeitplänen lässt sich häufig nicht umfassend prüfen, ob tatsächlich ein Baumangel vorliegt. In der Praxis kommt es daher oft vor, dass der Auftragnehmer die vom Auftraggeber geforderten Mangelbeseitigungsarbeiten durchführt, ohne im Voraus zu klären, ob diese tatsächlich notwendig sind. Doch was passiert, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass seinerseits gar keine mangelhafte Bauleistung vorlag? Kann der Auftragnehmer in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend machen? Das OLG Karlsruhe bejaht diese Frage – unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Er muss den Auftraggeber im Vorfeld darauf hinweisen, dass er ggf. Kostenerstattung verlangt, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Mängelrüge nicht berechtigt war und
  • der Auftragnehmer muss seine Tätigkeit von der Kostenerstattung abhängig machen.

Was Sie dabei im Detail beachten müssen, um im Streitfall an Ihr Recht zukommen und welche weiteren Ansprüche Sie geltend machen können, erfahren Sie hier.

Die Bedenkenhinweispflicht – das müssen Sie wissen!
In erster Linie haftet der Auftragnehmer nur für Baumängel, die er selbst verursacht hat. Erkennt er allerdings Fehler von Dritten und weist den Auftraggeber nicht darauf hin, muss er unter Umständen auch dafür haften, wenn es zu Schäden kommt. Doch im Rahmen dieser sog, Bedenkenhinweispflicht treten etliche Fragen auf, wie z. B.

  • Wann kommt ein Bedenkenhinweis überhaupt in Betracht und wann ist er entbehrlich?
  • Wie hat ein Bedenkenhinweis zu erfolgen?...

Die Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier. Anhand von zahlreichen Fallbeispielen und Gerichtsurteilen erläutern Ihnen unsere Experten, wie Sie Ihrer Bedenkenhinweispflicht nachkommen und so möglicherweise ungerechtfertigte Mängelansprüche von vornherein verhindern.

Aktuelle Gerichtsurteile zu interessanten Fragen des Gewährleistungsrechts, wie z. B.

  • Darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft Gewährleistungsansprüche an sich ziehen?
  • Ist ein sog. Aufrechnungsverbot, also z. B das Verbot Honorarforderungen mit etwaigen Schadensersatzansprüchen zu verrechnen, in Werkverträgen zulässig?...

 

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Aktualisierungen erscheinen jeweils bei rechtlichen oder inhaltlichen Änderungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Durch die Mitteilung an den Verlag erfolgt die Löschung im Empfängerverzeichnis für Aktualisierungslieferungen.

Zielgruppe

Dieser Ratgeber ist genau das Richtige für:
Bauunternehmen, Architekten, Bauämter, Bauträger, Bauherren, Immobilienbüros

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