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Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen in der Baupraxis

Preis: € 164,00 (inkl. 7 % MwSt.)
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Preise gelten nur für Zustelladressen in
Deutschland. Auslandspreise auf Anfrage.

Best.Nr: 1339/1/1/1105/12
ISBN: 978-3-86586-168-9

Gewährleistungsfristen sind abhängig vom Vertragspartner!

Durch einen zusätzlichen Passus im Verordnungstext der VOB/B wurde deren Anwendungsbereich eingeschränkt. Ab sofort müssen Sie daher noch genauer prüfen, bei welchem Vertragspartner Sie die VOB als Vertragsgrundlage wählen. Ansonsten drohen Ihnen Probleme bei Gewährleistungsfristen bzw. Auseinandersetzungen um Mängelansprüche!

Damit Sie bei allen Ihren Bauprojekten sicher handeln können, vermittelt Ihnen der aktuelle Ratgeber „Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen in der Baupraxis“ umfassende Kenntnisse zur Anwendung der VOB 2009 und des BGB.

Vorteile

Mit diesem Ratgeber setzen Sie Ihre Ansprüche durch und vermeiden Streitigkeiten bei Ihren Bauprojekten von Anfang an.

Das sind Ihre Vorteile:

  • Wichtige Erläuterungen zu den Gewährleistungsgarantien des Auftragnehmers und Mängelansprüchen des Auftraggebers
  • aktuelle Rechtsfälle und wichtige Grundsatzentscheidungen auf neuestem Stand der Rechtssprechung
  • Kommentierte Arbeitshilfen und Vorlagen nach neuer VOB 2009 und BGB

Dieses Produkt können Sie in zwei Varianten bestellen:

Aktuell!

Rücktritt vom Bauvertrag aufgrund erheblicher Baumängel: Wie können sich Auftragnehmer dagegen wehren?

Der Auftraggeber kann vom Bauvertrag zurücktreten, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt oder die Nachfrist zur Mangelbeseitigung abgelaufen ist. Doch ein Rücktritt hat für den Auftragnehmer erhebliche Konsequenzen: Er muss die bereits gezahlte Vergütung an den Auftraggeber zurück erstatten, schon erbrachte Leistungen zurück nehmen oder Wertersatz leisten. Um dem zu entgehen kann der Auftragnehmer einige Einwände entgegen bringen, wie z. B. dass,

  • kein Mangel aus seinem Verantwortungsbereich vorliegt oder
  • eine Nachfristsetzung zur Mangelbeseitigung  nicht erfolgt ist.

Wie Sie diese Einwände in der Praxis umsetzen und welche weiteren Möglichkeiten Sie haben sich gegen einen Rücktritt zu wehren um Ihre Ansprüche sicherzustellen, erläutern Ihnen unsere Experten anhand von zahlreichen Beispielen und aktuellen Urteilen.

Anerkenntnis im Baurecht – was ist zu beachten?
Ein Anerkenntnis liegt vor, wenn der Auftraggeber einen noch ausstehenden Werklohn, oder der Auftragnehmer den Anspruch des Auftraggebers auf Mangelbeseitigung bestätigt. Es wird in zwei Formen unterschieden:
Dem sog. konstitutiven und deklaratorischen Schuldanerkenntnis – beide weichen in Ihren Rechtsfolgen erheblich voneinander ab. Welche Unterschiede es hierbei gibt und welche Möglichkeiten ein Anerkenntnis sowohl für Auftragnehmer als auch Auftraggeber bietet erfahren Sie hier.

Aktuelles OLG Urteil: Anspruch des Auftragnehmers auf Vorlage einer Sanierungsplanung
Aufgrund von Planungsmängeln des vom Auftraggeber eingesetzten Architekten kann es vorkommen, dass Nachbesserungsarbeiten notwendig werden. Wurde der Auftragnehmer mit der Sanierung beauftragt, hat er Anspruch auf die Bereitstellung eines Sanierungsplanes durch den Auftraggeber. Was es dabei zu beachten gibt und wann dieser Anspruch nicht besteht, erläutern Ihnen unsere Experten anhand eines aktuellen OLG Urteils.


 

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Aktualisierungen erscheinen jeweils bei rechtlichen oder inhaltlichen Änderungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Durch die Mitteilung an den Verlag erfolgt die Löschung im Empfängerverzeichnis für Aktualisierungslieferungen.

Zielgruppe

Dieser Ratgeber ist genau das Richtige für:
Bauunternehmen, Architekten, Bauämter, Bauträger, Bauherren, Immobilienbüros

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