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Sortimentsmappe Familienpflegezeit 2012

Preis: € 104,72 (inkl. 19 % MwSt.)
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Preise gelten nur für Zustelladressen in
Deutschland. Auslandspreise auf Anfrage.

Best.Nr: 2626/1/1/1105/12

Achtung: Neues Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) am 1. Januar 2012 in Kraft getreten!

Seit dem 1. Januar 2012 können Ihre Mitarbeiter bis zu 2 Jahre ihre Arbeitszeit reduzieren, um einen Angehörigen zu pflegen. Dies hat der Bundestag mit dem Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz) beschlossen. Genehmigen Sie als Arbeitgeber die häusliche Pflege, arbeitet Ihr Mitarbeiter nur noch 50%, bekommt aber 75% seines Gehalts von Ihnen weitergezahlt.

Damit Sie Ihr Geld anschließend garantiert zurückbekommen, müssen Sie von Anfang an wasserdichte Vereinbarungen treffen und dafür Sorge tragen, dass Ihnen alle Nachweise Ihres Mitarbeiters vorliegen. Nutzen Sie deshalb jetzt die vollständige Formularsammlung aus anwaltsgeprüften Vereinbarungen, praktischen Checklisten, Merkblättern und Anträgen: "Sortimentsmappe Familienpflegezeit 2012".

So setzen Sie die neue Familienpflegezeit von Anfang an rechtssicher und professionell um!

Vorteile

Ihre besonderen Vorteile:

  • Sie arbeiten mit anwaltsgeprüften Vordrucken und rechtssicheren Erläuterungen - so riskieren Sie keine Fehler oder Bußgelder und verlieren garantiert kein Geld z.B. bei Berufsunfähigkeit Ihres Mitarbeiters!
  • Die Mappe enthält alle wichtigen Dokumente für Sie und Ihre Mitarbeiter. So müssen Sie sich die einzelnen Informationen nicht erst mühsam selbst zusammensuchen oder sogar selbst erstellen!
  • Sie können Ihre Mitarbeiter jederzeit kompetent zur Familienpflegezeit beraten, denn mit unseren Vordrucken, Merkblättern und Checklisten setzen Sie das Thema ohne Aufwand professionell um!

 

Inhalte

Inhaltsübersicht:

  • Merkblatt: So funktioniert die Familienpflegezeit
  • Checkliste für Arbeitgeber: Abwicklung der Familienpflegezeit
  • Checkliste für Arbeitnehmer: Beantragung der Familienpflegezeit
  • Merkblatt für Arbeitnehmer: Familienpflegezeitversicherung
  • Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit gemäß §3 Abs. I Nr. 1 FPfZG
  • Checkliste für Arbeitgeber: Antrag auf ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
  • Antrag auf Gewährung eines zinslosen Darlehens beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
  • Antrag auf Übernahme der Ratenzahlung gemäß §8 Abs. 2
  • Änderungsmitteilung an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gemäß §3 Abs. 4
  • Antrag auf Erlass der Rückzahlungsforderung aus dem Darlehen gemäß §8 Abs. 1

je 5 Stück enthalten

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