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REACH-Handbuch

Preis: € 158,00 (inkl. 7 % MwSt.)
zzgl. Versandkosten.
Preise gelten nur für Zustelladressen in
Deutschland. Auslandspreise auf Anfrage.

Best.Nr: 1322/1/1/355/10

Achtung: Behörden starten 2. Kontrollwelle zu REACH. Mit diesen sofort einsetzbaren Vorlagen erfüllen Sie Ihre Pflichten schnell und nachweissicher!

Inhalte

Hier können Sie das aktuelle Inhaltsverzeichnis downloaden

Die REACH-Verordnung verpflichtet Hersteller oder Händler, Stoffinformationen zu den Produkten in der Lieferkette einzuholen und weiterzugeben, u. a. aufgrund der sog. Kandidatenlisten. Seit Veröffentlichung der Listen besteht die Pflicht, Kunden unaufgefordert zu informieren, ob Produkte Stoffe aus diesen Listen enthalten.

Der Schriftverkehr wird dabei als Dokumentation für die derzeitigen Behördenkontrollen gebraucht: Nur so kann nachgewiesen werden, was unternommen wurde, um REACH-konform zu arbeiten.

Welche Stoffe betroffen sind, wie Anschreiben und Fragebögen formuliert werden müssen und wie eine rechtssichere Dokumentation angelegt wird, zeigt das top-aktuelle "REACH-Handbuch - Leitfäden, Checklisten und Dokumente zur praktischen Umsetzung der neuen Chemikalienverordnung".

Das Werk bietet folgende Vorteile:

  1. Konkret und rechtssicher: Alle REACH-Neuerungen, Pflichten sowie Straf- und Bußgeldvorschriften auf den Punkt gebracht – Was ist wann von wem wie zu tun?
  2. Praxisbezogen: sofort einsetzbare Checklisten, Dokumentationsvorlagen, Fragebögen und Anschreiben (dt./engl.) für die Einholung und Weitergabe von Informationen!
  3. Mit wertvollen Expertentipps: z. B. wie Sie den Kommunikationsaufwand in der Lieferkette möglichst gering halten und trotzdem eine kontrollsichere Nachweis-dokumentation anlegen. 

Ringordner, DIN A5, plus CD-ROM mit Verordnungstext (deutsch/englisch), inkl. Zugang zum Reach-Portal

Aktuell!

"Beschreibung der Verwendungen unter REACH: Im März 2010 wurde die lange erwartete offizielle ECHA-Leitlinie veröffentlicht!"

Damit Sie Ihre Chemikalien weiterhin wie gewohnt einsetzen dürfen, muss Ihre spezielle Verwendung mitregistriert werden. Anwender teilen diese ihren Lieferanten mithilfe einer standardisierten Klassifizierung mit. Jetzt hat die Europäische Chemikalienagentur die Leitlinie überarbeitet, wie diese Klassifizierungen vorgenommen und „codiert“ werden. Damit Sie Ihre Verwendungen richtig beschreiben bzw. Verwendungsbeschreibungen der Hersteller richtig „decodieren“, erläutern wir Ihnen die Klassifizierungen und geben Ihnen Beispiele, was in welche Kategorie fällt.

Registrierungspflicht ja oder nein? – die richtige Abgrenzung zwischen Stoff, Mischung und Erzeugnis

Die Einstufung als Erzeugnis kann entscheidend für die Registrierungspflicht sein. Ein neuer Leitlinien-Entwurf der ECHA liefert Kriterien für die Abgrenzung. Wir haben die Leitlinie für Sie zusammengefasst und liefern Ihnen u. a.

  • eine Entscheidungs-Checkliste für die Abgrenzung
  • ausführliche Praxisbeispiele
  • Hinweise zum Umgang mit der bestimmungsgemäßen Freisetzung von Stoffen


Überblick: Gesetzesänderungen zu/wegen REACH
Sie erhalten eine Liste aller Vorschriften, die in Zusam-menhang mit REACH erlassen oder geändert worden sind – mit Direktlinks zu den Gesetzestexten!

ECHA hat weitere zulassungspflichtige Stoffe benannt

Die Europäische Chemikalienagentur hat im März die sog. „Kandidatenliste“ um weitere acht Stoffe ergänzt. Damit Sie gezielt Ihren Handlungsbedarf prüfen und rechtzeitig reagieren können, zeigen wir Ihnen auf, welche Stoffe das sind und wofür sie üblicherweise eingesetzt werden.

REACH-Kontrollen: Behörden starten 2. Welle

Wir erläutern Ihnen die Ergebnisse der ersten Kontrollwelle (Projekt REACH-EN-FORCE 1) und was bei der zweiten kontrolliert wird. So können Sie sich optimal vorbereiten.

Das neue REACH-Sicherheitsdatenblatt
Wir zeigen Ihnen auf

  • in welchen Fällen ein (neues) Sicherheitsdatenblatt erstellt werden muss (inkl. Sonderfällen/Ausnahmen)
  • was sich zum 01.12.2010 ändert.

Zusätzlich:

  • Widersprüche bei der Benennung von Stoffen in REACH und EINECS: Darauf müssen Sie jetzt achten
  • Ausnahmen von der Registrierungspflicht lt. Anhang V der REACH-VO: Das gilt seit März 2010!

Profitieren Sie von unserem Aktualisierungsservice.
Aktualisierungen erscheinen jeweils bei rechtlichen oder inhaltlichen Änderungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Durch die Mitteilung an den Verlag erfolgt die Löschung im Empfängerverzeichnis für Aktualisierungslieferungen

Online-Portal

Dort finden Sie alle Arbeitshilfen, die Sie zur Umsetzung der neuen Chemikalienverordnung brauchen:

  • Vorlage für Ihr Stoffinventar (inkl. Anleitung für die Erstellung)
  • Fragebögen und Anschreiben für Lieferanten/Kunden
  • Entscheidungsbaum, mit dem Sie für jeden Stoff feststellen können, welche Rolle Ihr Unternehmen unter REACH hat und welche Pflichten damit verbunden sind
  • die neuesten REACH-Nachrichten
  • RIPs und Gesetzestexte
  • FAQ
  • REACH-Glossar
  • Tipp

    Besuchen Sie unseren topaktuellen Praxisworkshop: "REACH - Konformität sicherstellen und dokumentieren".


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    Zuletzt aktualisiert: Freitag, 03 September 2010 16:21

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