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Seminar: Der CE- Dokumentationsbevollmächtigte

Preis: € 725,90 (inkl. 19 % MwSt.)
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Deutschland. Auslandspreise auf Anfrage.

Best.Nr: 7681/1/1/1105/12
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Achtung: Benennung eines CE-Dokumentationsbevollmächtigten ist jetzt Pflicht!

Die neue Maschinenrichtlinie gilt seit dem 29.12.2009 und verpflichtet Sie, einen Dokumentationsbevollmächtigten zu benennen. Dieser muss in der Konformitäts- bzw. Einbauerklärung namentlich genannt werden und den Behörden auf Anfrage die Technische Dokumentation aushändigen.

Diese Richtlinie müssen Sie beachten, wenn Sie Maschinen:

  • herstellen (auch wenn es nur für den Eigengebrauch ist),
  • importieren oder
  • verändern (im letzteren Fall werden Sie als Betreiber rechtlich zum Hersteller).


Kompetente Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie jetzt in unserem Praxis-Seminar "Der CE-Dokumentationsbevollmächtigte nach der neuen Maschinenrichtlinie - Aufgaben und Verantwortlichkeiten, Qualifikation, rechtliche Konsequenzen".

Ziele

Seminarziele:

  • Sie wissen, welche Pflichten und Aufgaben ein Dokumentationsbevollmächtigter im Unternehmen sowie in Verbindung mit den Überwachungsbehörden hat, und wie Sie diese am besten erfüllen.
  • Sie wissen, welche Sachkenntnis von einem Dokumentationsbevollmächtigten erwartet wird, z. B. zur CE-Dokumentation sowie zur neuen Maschinenrichtlinie.
  • Sie wissen, welche rechtlichen Konsequenzen Ihnen oder Ihrem Unternehmen im „Falle eines Falles“ drohen, und wie Sie sich am besten absichern.

Details

Teilnehmer:
Geschäftsführer, Technische Leiter, Betriebs-/Entwicklungs-/Produktionsleiter, QM, CE-Beauftragte, Leiter Dokumentation, Technische Redakteure und sonstige Personen, die Technische Dokumentation bereitstellen/organisieren müssen.

Referent:

Dipl.-Ing. Jürgen Bialek
langjährige Erfahrung als Projektmanager und CE-Beauftragter für Maschinen; Beratender Ingenieur und Sachverständiger für Maschinensicherheit/Technische Dokumentation; seit 2007 auch als Referent für CE-Kennzeichnung, Technische Dokumentation und MRL tätig.

Teilnahmebedingungen:
Die Kursgebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, spätestens zahlbar bei Kursbeginn. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg. Der Teilnehmer kann bis spätestens 15 Tage vor Kursbeginn zurücktreten oder einen Ersatzteilnehmer benennen. Die Rücktrittsgebühr beträgt 30 % der Kursgebühr. Wenn ein Teilnehmer sich später abmeldet oder nicht teilnimmt, wird der volle Betrag fällig. Wir bitten daher um rechtzeitige Ab- bzw. Ummeldung. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, den Lehrgang abzusagen. Die Kursgebühr wird dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Teilnehmer bestehen nicht. Mit seiner Unterschrift erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an.

Methodik:
Vortrag, Veranschaulichung anhand von Praxisbeispielen. Aktive Mitarbeit der Teilnehmer und Diskussionen sind erwünscht.

Rabatt

Jeder zweite und jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens erhält bei gemeinsamer Anmeldung 10% Ermäßigung.

 

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Kundenrezensionen:

Kai Zeller, Elektro Kirsch GmbH
Bewertung: 5
Seminar hat sich gelohnt…


F. Breuer, Okuma Europe GmbH
Bewertung: 5
Sehr informativ und umfassend…


Augustin, Klaus Kuhn Edelstahlgießerei
Bewertung: 5
Die Unterlagen sind sehr hilfreich bei der Umsetzung im betrieblichen Alltag.


Barbara Müller, Förster-Technik GmbH
Bewertung: 5
Viele interessante neue Gesichtspunkte…


Bernd Thimmel, Singulus Technologies AG
Bewertung: 5
Praxisnahe, informative Veranstaltung.


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