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- Konkret und rechtssicher: Alle REACH-Neuerungen, Pflichten sowie Straf- und Bußgeldvorschriften auf den Punkt gebracht – Was ist wann von wem wie zu tun?
- Praxisbezogen: sofort einsetzbare Checklisten, Dokumentationsvorlagen, Fragebögen und Anschreiben (dt./engl.) für die Einholung und Weitergabe von Informationen!
- Mit wertvollen Expertentipps: z. B. wie Sie den Kommunikationsaufwand in der Lieferkette möglichst gering halten und trotzdem eine kontrollsichere Nachweis-dokumentation anlegen.
- Inklusive Zugang zum neuen REACH-Online-Portal
- Vorlage für Ihr Stoffinventar (inkl. Anleitung für die Erstellung)
- Fragebögen und Anschreiben für Lieferanten/Kunden
- Entscheidungsbaum, mit dem Sie für jeden Stoff feststellen können, welche Rolle Ihr Unternehmen unter REACH hat und welche Pflichten damit verbunden sind
- die neuesten REACH-Nachrichten
- RIPs und Gesetzestexte
- FAQ
- REACH-Glossar
REACH-Handbuch
Seit 7.12.2009 gilt die zweite Kandidatenliste mit zulassungspflichtigen Stoffen: Mit rechtssicheren Vorlagen können die Informationspflichten schnell und nachweissicher erfüllt werden!
Die REACH-Verordnung verpflichtet Hersteller oder Händler, Stoffinformationen zu den Produkten in der Lieferkette einzuholen und weiterzugeben, u. a. aufgrund der sog. Kandidatenlisten. Seit Veröffentlichung der Listen besteht die Pflicht, Kunden unaufgefordert zu informieren, ob Produkte Stoffe aus diesen Listen enthalten.
Der Schriftverkehr wird dabei als Dokumentation für die derzeitigen Behördenkontrollen gebraucht: Nur so kann nachgewiesen werden, was unternommen wurde, um REACH-konform zu arbeiten.
Welche Stoffe betroffen sind, wie Anschreiben und Fragebögen formuliert werden müssen und wie eine rechtssichere Dokumentation angelegt wird, zeigt das top-aktuelle "REACH-Handbuch - Leitfäden, Checklisten und Dokumente zur praktischen Umsetzung der neuen Chemikalienverordnung".
Die Vorteile:
Dort finden Sie alle Arbeitshilfen, die Sie zur Umsetzung der neuen Chemikalienverordnung brauchen:
Ringordner, DIN A5, plus CD-ROM mit Verordnungstext (deutsch/englisch), inkl. Zugang zum Reach-Portal
| NEU! Besuchen Sie unseren topaktuellen Praxisworkshop: "REACH - Konformität sicherstellen und dokumentieren" |
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Endlich: Ersatz für die TRK-Werte – Beachten Sie jetzt die Risiko- und Toleranzwerte für krebserzeugende Stoffe!
Für die meisten krebserzeugenden Stoffe sind nach der Novellierung der GefStoffV die Grenzwerte (TRK) entfallen. Um diese zu ersetzen, hat der Ausschuss für Gefahrstoffe ein neues Konzept zur Risikobewertung von krebserzeugenden Gefahrstoffen erarbeitet, das in der Bekanntmachung 910 veröffentlicht wurde. Wir liefern Ihnen alle wichtigen Informationen zu den neuen Risiko- und Toleranzwerten – So sind Sie bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung auch weiterhin auf der sicheren Seite!
Sind alle Ihre Stoffe und Produkte REACH-konform? Können Sie es auch nachweisen? Das müssen Sie tun, um sich abzusichern!
Die REACH-Verordnung erlaubt nur noch (vor-)registrierte Stoffe. Deshalb müssen Sie jetzt sicherstellen, dass Sie nur noch REACH-konforme Produkte verwenden und verkaufen. Das bedeutet: Sie müssen in der Lieferkette Informationen einholen und weitergeben sowie die eigenen Verwendungen identifizieren und mitteilen.
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