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Seminar: Das neue Produktsicherheitsgesetz 2011

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Best.Nr: 7691/1/1/1105/12
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Achtung: Das wichtigste Gesetz zur Produktsicherheit ist seit 01.12.2011 in Kraft!

Seit 01.12.2011 gilt das neue Produktsicherheitsgesetz, welches das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) vollständig und ohne Übergangsfrist ersetzt. Das neue ProdSG

  • betrifft jetzt noch mehr Produkte als das GPSG,
  • enthält erweiterte Pflichten,
  • und sieht verschärfte Behördenkontrollen mit strengeren Sanktionen bei Gesetzesverstößen vor.


Wenn Sie Verbraucherprodukte oder technische Arbeitsmittel herstellen, importieren oder verkaufen, müssen Sie die neuen Vorschriften zwingend beachten. Ansonsten drohen Ihnen hohe Bußgelder und Haftungsrisiken!

Aber was schreibt das neue ProdSG jetzt vor? Was müssen Sie jetzt bei der Umsetzung anders machen? Und: Wie minimieren Sie Ihre Haftungsrisiken?

Kompetente Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie in unserem eintägigen Praxis-Seminar "Das neue Produktsicherheitsgesetz 2011 - Aktuelle Vorschriften, Pflichten, Maßnahmen und Haftungsrisiken".

Achtung: Die Bußgelder wurden von 30.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht!

Ziele

Seminarziele:

  • Sie kennen die Vorschriften des ProdSG und wissen, welche Änderungen Sie beachten müssen, z. B. bei der technischen Dokumentation oder Behördenkontrollen – so stellen Sie sicher, dass Sie weiterhin rechtskonform handeln!
  • Sie wissen, welche Maßnahmen Sie, z. B. bei der Produktbeobachtung, ergreifen müssen und wie Sie diese systematisch umsetzen – somit erfüllen Sie Ihre Pflichten vollständig!
  • Sie erfahren, welche unterschiedlichsten Haftungsrisiken Ihrem Unternehmen drohen – und wie Sie sich effektiv davor schützen!

Inhalte

Seminarinhalte

Rechtliche Grundlagen

  • Vergleich bisheriges GPSG – neues ProdSG: die Änderungen im Überblick
  • Die Vorschriften des neuen ProdSG
  1. Neuer Anwendungsbereich: Wer ist jetzt betroffen?
  2. Was gilt als „Produkt“ i. S. d. ProdSG? Welche Ausnahmen gibt es?
  3. (Neue/veränderte) Begriffsdefinitionen: z. B. „Bereitstellung auf dem Markt“, „notifizierte Stelle“, „bestimmungsgemäße oder vorhersehbare Verwendung“
  4. Die (neuen) Pflichten der Hersteller/Importeure/Händler
  5. Spezielle Anforderungen an bestimmte Produktarten, z. B. Verbraucherprodukte, gebrauchte/wesentlich veränderte Produkte, überwachungsbedürftige Anlagen
  6. Überwachung durch die Behörden
    • Verschärfte Kontrollen und neue Befugnisse
    • Neue Prüfpflichten der Zollbehörden bei Importen
    • Meldeverfahren bei Produktsicherheitsverstößen
    • (Neue) Sanktionen, Bußgeld- und Strafvorschriften
    • Rechte der Behörden vs. Rechte der Unternehmen bei Kontrollen
    • Prüf- und Konformitätszeichen (CE/GS)


Die Umsetzung des ProdSG in die Praxis

  • Maßnahmen der Hersteller/Importeure/Händler: Was ist jetzt zu tun/zu ändern?
  • Anforderungen aus produktspezifischen Verordnungen
  • Vorschriften zur CE-Kennzeichnung
  • Produktbeobachtung
  1. Neue Pflichten: Stichproben, Beschwerdebuch
  2. Maßnahmen: Warnung, Rücknahme, Rückruf

Haftung

  • Haftungsrisiken bei Nichtbeachten des ProdSG
  1. Für den Hersteller/Quasi-Hersteller/Importeur/Händler und einzelne Mitarbeiter
  2. Produkthaftung
    • Deliktshaftung
    • Haftung bei fehlerhaften Produkten
    • Schadensersatzpflicht, Schmerzensgeld
    • Beweislast bzw. Beweislastumkehr
  • Maßnahmen zur Minimierung der Haftungsrisiken

 

Details

Teilnehmer:
Geschäftsführer, Betriebsleiter, Technische Leiter, Leiter Technische Dokumentation, Entwicklungs-/Konstruktions-/Produktionsleiter, CE-Beauftragte, QM, Justiziare/Rechtsberater.

Methodik:
Kombination aus Fachvortag, Praxisbeispielen, Erfahrungsberichten und Diskussionsrunde.

Teilnahmebedingungen:
Der Rücktritt vom Vertrag ist bis 15 Tage vor Kursbeginn möglich, die Rücktrittsgebühr beträgt 30 % der Kursgebühr. Meldet sich ein Teilnehmer später ab oder nimmt er nicht teil, wird der volle Betrag fällig.
Auf www.forum-fachseminare.de finden Sie unsere vollständigen Teilnahmebedingungen, die der Teilnehmer mit seiner Unterschrift anerkennt.

Gebühr:
inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke. Jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens erhält bei gemeinsamer Anmeldung 10 % Kollegenrabatt.

Referent

Referent:
Rechtsanwalt Carsten Laschet, Köln
Geschäftsführender Partner der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mit Tätigkeitsschwerpunkten im Haftungs- und Versicherungsrecht, insbesondere Produkthaftungsrecht. Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der Rheinischen Fachhochschule Köln und Dozent im Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht. Häufig empfohlener Anwalt für Produkthaftung und Versicherungsrecht; im Jahr 2009 „BestLawyer“ für Produkthaftung.

 

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