Bauverträge und Baubriefe
Einsatzfertige Dokumente nach BGB und VOB für den rechtssicheren Schriftverkehr
- Windows-Software auf CD/DVD oder zum Download
- Rechtssicher nach VOB, BGB, HOAI und aktueller Rechtsprechung
- Zeitersparnis durch die Verwendung vorgefertigter Texte
- Einfache Installation und Programmbedienung
Gesetze und Verordnungen haben entscheidenden Einfluss auf die Vertragsgestaltung und den Schriftverkehr am Bau.
So muss man ab 01.01.2021 die Regelungen der neuen HOAI 2021 bei der Gestaltung der Architekten- und Ingenieurverträge zwingend beachten.
Auch der Ausbruch des Coronavirus und die darauffolgende weltweite Pandemie hat sowohl gravierende Auswirkungen auf bestehende Bauprojekte als auch auf den Abschluss von neuen Bauverträgen.
Damit auch in Zukunft alle Bau- und Planungsleistungen rechtssicher abgewickelt werden können, müssen Verträge und Vereinbarungen immer an sich ändernde äußere Bedingungen als auch an den aktuellen Rechtsstand angepasst werden. Die "Bauverträge und Baubriefe" bieten dazu mit anwaltlich geprüften Musterbriefen, Vertragsvorlagen und Musterklauseln nach neuem BGB 2018, VOB 2019 und HOAI 2021 die optimale Unterstützung.
- Alle Dokumente sind auf dem neuesten Stand nach VOB 2019, BGB, HOAI 2021 und den aktuellen BGH-Entscheidungen und bieten damit optimale Rechtssicherheit.
- Die vorgefertigten Dokumente können per Mausklick einfach und schnell ausgewählt und direkt am PC ausgefüllt werden.
- Erfahrene Experten geben nützliche Praxistipps zu gesetzlichen Neuerungen und wichtigen BGH-Entscheidungen und garantieren, dass der Nutzer rechtlich auf dem Laufenden bleibt.
Am 01.01.2021 ist eine neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in Kraft getreten, die große Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung hat. Unser Experte RA Guido Sandmann hat daher für die wichtigsten Anlässe direkt einsetzbare Musterverträge erstellt, die alle Neuregelungen der HOAI beinhalten. Durch Alternativformulierungen in jedem Vertrag, wird aber auch die rechtliche Möglichkeit gegeben, wirksam jede andere Form der Honorarabrechnung zu vereinbaren.
Folgende Musterverträge und Arbeitshilfen finden sich u. a.:
- Architektenvertrag für Freianlagen
- Architektenvertrag für Umbau und/oder Modernisierung eines Bestandobjekts
- Ingenieurvertrag für örtliche Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken
- Ingenieurvertrag für Subplanerleistungen
- Ingenieurvertrag für technische Ausrüstung
- Ingenieurvertrag für Tragwerksplanung
- Ingenieurvertrag über die Erstellung eines Brandschutzkonzepts
- Ingenieurvertrag über Leistungen der Bauphysik
- Übersicht: Gegenüberstellung HOAI 2013/2021
Aktuelles Urteil zur Vergütung bei fehlendem Aufmaß
Laut einem aktuellen Urteil des BGH kann der Mindestaufwand geschätzt werden, wenn der Auftragnehmer kein Aufmaß vorlegen kann. Der AN ist zwar für die Begründung seines Vergütungsanspruchs darlegungs- und beweispflichtig, trotzdem kann er seine Rechnung auch ohne Aufmaß geltend machen, wenn ihm die Massenermittlung nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen der AN seine Leistung nicht selber fertigstellen kann und er diese an einen Ersatzunternehmer delegiert hat. In diesem Update erfährt man, was man tun muss, damit das Gericht die Möglichkeit hat, den Mindestaufwand zu schätzen.
Weitere nützliche Musterbriefe unterstützen bei der täglichen Arbeit, wie z. B.
- Mahnung Schlussrechnung aufgrund Kürzung wegen fehlender Unterlagen
- Nachreichung fehlender Unterlagen zur Schlussrechnung …
Inhalte (Auszug):
Verträge
Sichere Verträge auf aktuellem Rechtsstand:
- Mustervertragsklauseln für zeitliche Einschränkung durch Coronavirus
- VOB-Bauverträge nach VOB 2019 inkl. Anwendungshinweise
- BGB-Bauvertrag inkl. Anwendungshinweise nach BGB 2018
- Architekten- und Ingenieurverträge nach HOAI 2021 inkl. Anwendungshinweise
Sonstige Verträge inkl. Anwendungshinweise
- Werk-/Werklieferungsverträge
- Verbraucherbauvertrag
- Generalüber- und unternehmervertrag
- Vertrag über die Bauleitung
- Projektsteuerungsvertrag …
Briefe für Auftragnehmer, Auftraggeber und Architekten nach VOB und neuem BGB, wie z. B.
- Angebot während zeitlicher Einschränkung durch Coronavirus
- Anpassung Vertragsstrafe wegen Terminverschiebung
- Anspruchsschreiben wegen Gesamtschuldnerausgleich
- Aufforderung zur Abnahme der Planerleistung
- Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B aufgrund Coronavirus
- Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B
- Forderung der Ausführung einer unklar beschriebenen Leistung gem. § 650k BGB
- Geltendmachung von Mehrkosten für Besonderen Leistungen
- Gesonderte Belehrung über Widerrufsrecht gem. § 650l BGB
- Kündigung wg. Überschreitung des Kostenvoranschlags
- Schlussrechnung nach Kündigung des Bauvertrags gem. § 648 BGB
- Verlangen der Abnahme mit Fristsetzung gem. § 640 BGB
- Verlangen einer Abschlagszahlung mit Leistungsaufstellung gem. § 632a BGB (nicht Verbrauchervertrag)
- Widerruf gem. §§ 650l und 355 BGB
- Zurückweisung des Vorwurfs einer unklar beschriebenen Leistung gem. § 650k BGB...
Briefe im Verbraucherbereich
- Widerrufsbelehrung nach § 650l BGB
- Widerruf unseres Verbraucherbauvertrages
- Übergabe der Planungsunterlagen vor Beginn der Ausführung
- Widerruf Vertrag, Wertersatz und Vergütung, § 650l BGB ...
Vereinbarungen für alle Situationen am Bau, wie z. B.
- über Zusatzleistungen
- zu neuen Einheitspreisen
- zu Vorauszahlungen
- zu Beschleunigungsprämien gem. VOB/B
- zu Verlängerung der Ausführungsfristen gem. VOB/B …
Organisationshilfen für die Baustelle
Gesetze & Verordnungen
Die aktuellen Volltexte der wichtigsten Gesetze und Verordnungen:
- AGB-Recht §§ 305-310 BGB (Stand 2018)
- HOAI 2013 und 2021
- VOB/A 2019 und VOB/B 2016
- Aktuelle Landesbauordnungen aller 16 Bundesländer ...
Tipps und Aktuelles
Wichtige Informationen zur aktuellen Rechtslage und praktische Tipps zur Anwendung in der täglichen Baupraxis, z.B.
- Wesentliche Änderungen der Neufassung HOAI 2021
- Coronavirus und dessen Auswirkung auf die Vertragsgestaltung und Bauabwicklung
- Architektenvertrag für Gebäude und Innenräume
- Vereinbarung über Stundenlohnarbeiten
- Verlangen einer Sicherheitsleistung nach § 650f BGB nach Abnahme
Hier können Sie kostenlose Leseproben zur Publikation einsehen:
- Architektenvertrag für Gebäude und Innenräume
- Vereinbarung über Stundenlohnarbeiten
- Verlangen einer Sicherheitsleistung nach § 650f BGB nach Abnahme
Guido Sandmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Sandmann hat nach dem Studium an der Universität Bayreuth und der Referendartätigkeit in Bamberg von Januar 1989 bis März 1995 in der Rechtsabteilung der Dyckerhoff & Widmann AG, München gearbeitet. Er hat Hauptniederlassungen in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg im Rahmen der baubegleitenden Rechtsberatung, Schwerpunkt Schlüsselfertigbau und Spezialtiefbau betreut. Außerdem war Rechtsanwalt Sandmann 2,5 Jahre kommissarischer kaufmännischer Leiter der Hauptniederlassung Berlin. Die Zulassung zum Rechtsanwalt erfolgte im Dezember 1991. Im April 1995 wechselte Rechtsanwalt Sandmann als Chefsyndikus zur einem hauptsächlich in München, Leipzig und Berlin agierenden Projektentwickler und Bauträger, der Ravensberger Bau-Beteiligungen AG, Grünwald. Hier betreute er alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Grundstücksakquisition, der Projektentwicklung, Baugenehmigungsverfahren, Architekten- und Bauverträgen. Er war außerdem Geschäftsführer verschiedener Tochtergesellschaften. Rechtsanwalt Sandmann ist seit 2000 selbständig als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Bau- und Immobilienrecht sowie WEG-Recht in München tätig. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, Münchener Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein und beim Deutschen Baugerichtstag e.V.uido Sandmann
AUTOREN:
Dr. Daniel Junk
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Michael Neher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Stefan Reichert
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Lauffähig auf Windows® 7, 8, 10; Programm lässt sich von der CD starten; 250 MB oder mehr freier Festplattenspeicher für eine Installation; Adobe Reader® ab Vers. 9 oder vergleichbarer PDF-Reader zum Anschauen und/oder Bearbeiten der Dokumente; Microsoft Word® oder kompatibles Textverarbeitungsprogramm
Kundenbewertungen für "Bauverträge und Baubriefe"
wie gewohnt sehr hilfreich
Die Unterlagen sind wie gewohnt im täglichen Büroalltag sehr hilfreich.
Auch sofortige Lieferung, so wie immer.
wie immer sehr hilfreich und umfangreich
übersichtlich und verständlich
sehr übersichtlich aufgebaut, mit den Erläuterungen auch für Nicht-Juristen mit etwas juristischem Verständnis gut zu verstehen.
sehr hilfreich
Vergleich der Angebotsformen
- Artikel-Nr.: 86302/1
- ISBN/ISSN: 978-3-89827-955-0