VOB und BGB am Bau
Rechtssichere Abwicklung von Bauprojekten








- Konkrete Tipps für die Baupraxis und praktische Musterklauseln
- Leicht verständliche Kommentierungen
- Lexikon der wichtigsten Begriffe
Wer in der Baubranche arbeitet, muss die Regelungen des aktuellen Baurechts kennen und sicher anwenden. Das umfassende Standardwerk bietet Rechtssicherheit vom Vertragsschluss bis zur Vertragserfüllung nach VOB und BGB. Die Neuregelungen der VOB/A und VOB/C 2019 sind in die im Werk enthaltenen ausgewählten Kommentierungen eingearbeitet. Auch ist das Werk auf aktuellem Stand nach dem Bauvertragsrechts 2018 sowie neuer HOAI 2020. Darüber hinaus bietet das Werk aktuelle Informationen und Handlungsempfehlungen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf Bauprojekte.
Baurechtsexperten liefern in diesem Werk verständliche Kommentierungen, praktische Musterklauseln und praxisorientierte Fallbeispiele. Selbst schwierige Sachverhalte erläutern die Autoren leicht verständlich und geben konkrete Tipps für die Baupraxis.
Die Premium-Ausgabe des Werks besteht aus einer gedruckten und einer Online-Ausgabe des kompletten Handbuchs sowie einsatzfertigen Mustervorlagen, Arbeitshilfen und Checklisten zum Download.
Diese bietet folgende Vorteile:
- Alle Inhalte stehen in dieser Premium-Ausgabe auch digital zur Verfügung. Zahlreiche nützliche Zusatzfunktionen (z. B. Volltextsuche mit farblich hinterlegten Suchergebnissen, direkte Verlinkungen, Copy & Paste-Funktion) machen die Anwendung besonders komfortabel.
- Vermeidung von unwirksamen Vertragsklauseln
- Sicher handeln bei Streitfragen durch verständliche Expertenkommentare und Praxistipps
- Ansprüche nach der neuesten Gesetzeslage und Rechtsprechung erfolgreich durchsetzen
- Praktische Suchfunktion: Treffer in den Inhalten sind übersichtlich und farblich hinterlegt
- Textpassagen markieren, ausdrucken oder in eine persönliche Datei einfügen
Das deutsche Kaufrecht wurde im letzten Jahr reformiert. Dabei wurde der Mangelbegriff in § 434 BGB neu gefasst. Durch diese Neufassung werden die Voraussetzungen für eine Mangelfreiheit maßgeblich erweitert.
Eine Sache ist nach dem neu gefassten § 434 BGB mangelfrei, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven und den objektiven Anforderungen entspricht. Danach muss eine Kaufsache nun zum einen der individuellen Beschaffenheitsvereinbarung entsprechen. Gleichzeitig muss sie aber auch objektiv für die Verwendung geeignet sein bzw. eine Beschaffenheit aufweisen, die für Sachen der gleichen Art üblich ist.
Dieser neue gesetzliche Mangelbegriff gilt nicht nur für Kaufverträge, sondern auch für sogenannte Werklieferungsverträge, die auch im Baubereich häufig zur Anwendung kommen.
Für eine sichere Umsetzung dieser Neuregelungen bei den Projekten, hat unser Experte daher die entsprechenden Kapitel des Teils 4/15 zum Thema „Baustoffliefervertrag“ und „Vereinbarungen der VOB/B beim Werklieferungsvertrag“ aktualisiert.
Nützliche Kommentierungen zur VOB/C
Das veraltete Schienennetz sowie sanierungsbedürftige Straßen und Brücken werden auch im Jahr 2023 Bauunternehmen und Planer wieder stark beschäftigen. Daher enthält diese Ergänzungslieferung in Teil 5 ausführliche Kommentierungen der aktuellen DIN 18317 – Verkehrswegebauarbeiten – Oberschichten aus Asphalt und der DIN 18325 Gleisbauarbeiten. Diese wichtigen Regelungen der VOB/C hat man somit immer griffbereit.
Welchen Einfluss haben Pandemie und Krieg auf vereinbarte Termine und Preise?
Antworten auf diese Fragen gibt unsere Expertin Ulrike Gantert in Kapitel 2/27 und zeigt, welche Voraussetzungen nach VOB/B und BGB gegeben sein müssen, um einen Anspruch auf Vertragsanpassung zu haben.
Inhalte (Auszug):
Vorwort und Verzeichnisse
2 Aktuelle Änderungen und Rechtsprechung
- Auswirkung des Corona-Virus in der Baupraxis
- Das neue Bauvertragsrecht 2018
- Aktuelle Urteile mit Hinweisen für die Praxis
3 Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A
- VOB/A aktuell
- Einführung in das Vergaberecht
- Fristen und Vorüberlegungen zum Vergabeverfahren
- Beschreibung des zukünftigen Auftragnehmers
- Vergabeunterlagen und Leistungsbeschreibungen
- Öffentliche Ausschreibung
- ...
4 Der Bauvertrag und seine Abwicklung nach VOB/B und BGB – Inkl. Änderungen BGB 2018
- Verordnungstext VOB/B 2019
- Werkvertrag, Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag
- Ausführungsunterlagen
- Rechte und Pflichten während der Ausführung
- Vergütung
- Ausführungsfristen, Behinderung u. Unterbrechung
- Verzug und Vertragsstrafe
- Versicherungen am Bau
- Abnahme der Bauleistung
- Mängelhaftung und Verjährung von Mängelansprüchen
- Vorzeitige Beendigung des Bauvertrags
- Zahlung des Werklohns
- Sicherung der Werklohnforderung
- Sicherheiten für den Auftraggeber
- Bauwerkvertrag mit Wohnungseigentümergemeinschaft
- Lieferung von Baustoffen und Bauteilen
4a Rechte und Pflichten des Architekten bei der Bauabwicklung – inkl. neuer HOAI 2021
- Der Architekt als Sachverwalter des Bauherrn
- Der Architekt als Lieferant der Ausführungsunterlagen
- Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen
- Der Architekt in der Phase der Bauausführung
- Mitwirkung bei der Abnahme
- Der Architekt als Rechnungsprüfer
- Mängelverfolgung nach der Abnahme
- Verjährungsrechtliche Besonderheiten
- Urheberrecht des Architekten
5 Grundlegende Ausführungen zur VOB/C
Kommentierung u.a. folgender DIN-Normen (nicht alle DIN-Normen sind im Werk enthalten)
- Allgemeine Regelungen
- Abbruch- und Rückbauarbeiten
- Betonarbeiten
- Abdichtungsarbeiten
- Erdarbeiten
- Mauerarbeiten
- Gerüstarbeiten
- Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten
- Gas-, Wasser-, Entwässerungsanlagen
- Trockenbauarbeiten
- Wärmedämmverbundsysteme
- Kabelleitungstiefbauarbeiten
- Zimmer- und Holzbauarbeiten
- Fliesen- und Plattenarbeiten
- Verbauarbeiten
Zusätzliche Inhalte dieser Angebotsform (Auszug):
Digitale Arbeitshilfen zum Download
Ausführungsunterlagen
- Anforderung von fehlenden Ausführungsunterlagen
- Anmeldung Ausführungsbehinderung
Rechte und Pflichten während der Ausführung
- Aufforderung zur Mängelbeseitigung nach VOB/B
- Bedenkenanmeldungen nach § 6 VOB/B
- Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B aufgrund Coronavirus
Vergütung
- Angebot für Zusatzleistungen
- Ankündigung Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen
Mängelhaftung und Verjährung von Mängelansprüchen
- Mangelbeseitigung, Mängelrüge mit Fristsetzung
Vorzeitige Beendigung des Bauvertrags
- Kündigung wegen Zahlungsverzug
- Nachfrist mit Kündigungsandrohung
Zahlung des Werklohns / Sicherung der Forderungen
- Schlusszahlungserklärung
- Nachfristsetzung zur Zahlung
Gesetze und Verordnungen
- VOB 2019, BGB, HOAI 2021
- Gegenüberstellung HOAI 2013/2021 …
PLUS: Baulexikon
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Seit 1991 als Gründungspartner einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in München und dort insbesondere zuständig für den Bereich des Bau- und Architektenrechts
- Schlichter und Schiedsrichter für Baustreitigkeiten
- Gastdozent beim Bayerischen Justizministerium
- Mitglied der ARGE Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein
- Seit ca. 25 Jahren Referent bei Seminaren für Bau- und Architektenrecht
Ulrike Gantert – Herausgeberin –
- Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Brillinger Rechtsanwälte, Karlsruhe
- Schlichterin und Schiedsrichterin für Baustreitigkeiten
- Mitglied der ARGE Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Mitglied des Gesetzgebungsausschusses des Deutschen Anwaltvereins für privates Bau- und Architektenrecht
- Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht
Gritt Diercks-Oppler – Herausgeberin –
- Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Fachanwältin für Vergaberecht
- Beratung bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren, Abwicklung von Vergabeverfahren, Konzessionsvergaben, Gutachten zu Fragestellungen des Vergabe-, Bau-, Architekten- und
- Ingenieurrechts, Nachtragsstreitigkeiten, Behinderungen, Abnahmen, Streit um Mängel bei Planung und Bau, Vertretung vor der Vergabekammer, Mediation und Schiedsverfahren sowie Vertretung in allen gerichtlichen Vergabe- und Baurechtstreitigkeiten
- Zugelassen als Schlichterin nach der SO-Bau, tätig als Schiedsrichterin
- Vorsitzende des Gesetzgebungsausschusses privates Bau- und Architektenrecht des Deutschen Anwaltvereins
- Stellvertretende Vorsitzende des Gesetzgebungsausschusses Vergaberecht des Deutschen Anwaltsvereins
- Vorsitzende des Fachanwaltsausschusses für Bau- und Architektenrecht – der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer
- Mitglied der Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht im Bundesjustizministerium
- Mitglied des Arbeitskreises Vergaberecht der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA)
Sabine Ebner-Köppl – Autorin –
Rechtsanwältin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Mediatorin DAA, Fachanwalt für Familienrecht;
Sven H. Röbling – Autor –
Sven H. Röbling ist Rechtsanwalt und Syndikus der GOLDBECK GmbH in Bielefeld. Er ist Schlichter und Schiedsrichter für Baustreitigkeiten.
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- Artikel-Nr.: 51168/1
- ISBN/ISSN-Nr.: 978-3-86586-921-0