Planung und Ausführung nach GEG
Energieberatung für nachhaltige Gebäude, rechnerischer Nachweis und praxisnahe Kommentierung








- Praxisbezogene Auslegung des GEG
- Leicht verständliche Rechenbeispiele
- Umfangreiches Fachwissen zur Energieberatung
Geplante GEG-Novelle 2024: Fokus auf erneuerbaren Energien
Zum 01.01.2023 ist die 1. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten und schon im April wurde der Entwurf zu einer weiteren Novellierung des GEG für das nächste Jahr 2024 verabschiedet. Um einen energieeffizienten Gebäudebestand zu erreichen, ist es wichtig einen Überblick über die sich verschärfenden Vorschriften, Anforderungen und Möglichkeiten zu behalten.
Mit dem GEG 2023 gilt bei Neubauten das Effizienzhaus-55 als Mindeststandard. Erreicht werden soll dies v. a. durch die Senkung des Primärenergiebedarfs. Hierdurch soll die Nutzung besonders energieeffizienter und klimafreundlicher Heizungssysteme und der Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien gesteigert werden. Weitere Änderungen betreffen u. a.
- das vereinfachte Nachweisverfahren für Wohngebäude nach § 31 und Anlage 5 GEG,
- die Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien nach § 23 GEG und
- die Primärenergiefaktoren nach § 22 GEG.
Architekten, Energieberater, Fachingenieure, Handwerker, Immobilienverwalter und Bauherren müssen sich an die vielen neuen Regelungen halten. Das Handbuch „Planung und Ausführung nach GEG“ liefert das notwendige Fachwissen, um die verschärften bzw. geänderten Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes korrekt in die Praxis umzusetzen. Erfahrene Experten erklären praxisnah, wie GEG-konforme Details und Lösungen geplant und ausgeführt werden, um das Haftungsrisiko zu verringern.
Die Premium-Ausgabe des Werks besteht aus einer gedruckten und einer Online-Ausgabe des kompletten Handbuchs sowie einsatzfertigen Mustervorlagen, Arbeitshilfen und Checklisten zum Download.
Diese bietet folgende Vorteile:
- Erfahrene Experten legen die Anforderungen des GEG praxisbezogen aus und erleichtern damit die korrekte Umsetzung der neuen Vorgaben.
- Zahlreiche Planungshinweise helfen, Baukonstruktionen und Anlagentechnik GEG-konform zu planen und auszuführen.
- Leicht verständliche Rechenbeispiele bieten eine wertvolle Hilfestellung für die Durchführung der notwendigen Berechnungen.
- Sofort einsetzbare Checklisten, Arbeitshilfen und Musterformulare stehen auf dem Onlineportal zum Download bereit.
- Alle Inhalte stehen in dieser Premium-Ausgabe auch digital zur Verfügung. Zahlreiche praktische Zusatzfunktionen (z. B. Volltextsuche mit farblich hinterlegten Suchergebnissen, direkte Verlinkungen, Copy&Paste Funktion) machen die Anwendung besonders komfortabel.
GEG-Novelle 2024: Entwurf sieht gravierende Änderungen bei der Anlagentechnik vor
Am 19.04.2023 wurde der Gesetzentwurf zur Novellierung des GEG 2024 verabschiedet. Es sind v. a. die Paragrafen zur Anlagentechnik von den Änderungen betroffen. Für Neubauten sind beim Einbau neuer Heizungsanlagen hohe Anforderungen und zahlreiche Einschränken geplant, u. a. dürfen keine Biomasseheizungen zum Nachweis der 65%-EE-Anforderungen verwendet werden. Selbst wenn noch verhandelt wird und Korrekturen kommen, das neue GEG 2024 wird die Bauprojekte massiv beeinflussen. Alles Wichtige zum Entwurf ist in Kapitel 2.7.2 zusammengetragen.
Das EEG 2023
In diesem Jahr sind die Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft getreten. Um eine nachhaltige Energieversorgung in Gebäuden zu ermöglichen, informiert unser Autor in Kapitel 5.5.1 über die wichtigsten Änderungen im Bereich des Solarstroms, wie z. B.:
- Entfall der EEG Umlage
- Vergütungssätze für weitere Solarstromanlagen, wie bspw. Garten-PV-Anlagen
Neues Förderprogramm: Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Unter dem Aspekt des nachhaltigen Bauens gibt es seit 01.03.2023 das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“. Gefördert werden Neubauten, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses/-gebäudes 40 und den Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudezyklus einhalten. Ausführliche Details zum KFN beinhaltet Kapitel 2.4.2.
EU-Gebäuderichtlinie:
Um den klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 geplant erreichen zu können, hat unser Autor die Beschlüsse des EU-Parlaments zu der EU-Gebäuderichtlinie in Kapitel 2.7.1 zusammengefasst.
Inhalte (Auszug):
Band 1
Kommentierung des GEG
Die Kommentierung zeigt, wo Paragrafen und Anlagen der EnEV nun im GEG zu finden sind und welche Änderungen, Verschärfungen, aber auch Vereinfachungen durch das GEG zu beachten sind.
- Wärmebrücken und Luftdichtheit
- Sommerlicher und baulicher Wärmeschutz
- Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Berechnung des Transmissionswärmeverlustes
- Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
- Vereinfachtes Nachweis- und Berechnungsverfahren
- Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfes
- Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen …
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Band 2
Rechnerischer Nachweis
- Bauphysikalische Kenngrößen
- Bezugsmaße der wärmeübertragenden Umfassungsflächen
- Zonierung von Gebäuden
- Definition und Berechnung von Wärmebrücken ...
Entwurf und Konstruktion
- Wärmeschutz und Dämmstoffe
- Gesetzl. Anforderungen und Beispiele zur Luftdichtheit
- Thermografie und Blower-Door-Test ...
Haustechnik
- Grundlagen der Haustechnik
- Anlagensysteme und deren energetische Bewertung
- Lüftung von Wohngebäuden
- Klimatisierung von Nichtwohngebäuden
- Gebäudeautomation ...
Energieberatung
- Wer darf Energieausweise für Neubauten ausstellen?
- Verträge für Energieberaterleistungen
- Leistungsbeschreibung und Haftung
- Wann ist eine Ausnahme oder Befreiung vom GEG möglich? ...
Zusätzliche Inhalte dieser Angebotsform (Auszug):
Arbeitshilfen – Allgemein und Bestandsaufnahme
- Bauabnahmeprotokoll
- Muster für Übereinstimmungserklärung Bauteileigenschaft und -einbau…
- Checkliste: Raumbuch
- Checkliste zur Beurteilung einzelner Bauteile
Arbeitshilfen – Energieberatung
- Checkliste der dena zur Vertragsgestaltung von Energieberater-Verträgen
- Ausführung von Brandriegel von WDVS mit EPS Dämmstoffen
Arbeitshilfen – Formulare
- Formular "Bestätigung des Hydraulischen Abgleichs“
- Bedenkenanmeldung bei lüftungstechnischer Maßnahme
- Inbetriebnahme- und Einregulierungsprotokoll für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung…
Arbeitshilfen – Unterlagen der KfW
- KfW Effizienzhaus-Check zur Online-Bestätigung
- Technische Mindestanforderungen für den Neubau eines KfW-Effizienzhauses
Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen
- Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand (08.10.2020)
- Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand (08.10.2020)…
- Gesetze und Verordnungen – Lesefassungen und Volltexte
- GEG
- Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung…
Prof. Dr. Werner Friedl
Prof. Dr. Werner Friedl lehrt Baukonstruktion an der Hochschule Darmstadt. Der Architekt ist verantwortlicher Sachverständiger nach ZVEnEV, BAFA-„Vor-Ort-Berater“, eingetragen als Energieeffizienz-Experte und DENA-Energieberater. Zugleich ist Friedl zertifizierter Passivhausplaner und Brandschutzexperte, sowie Autor und Referent an verschiedenen Einrichtungen.
Seine Architekturbüros befinden sich in Adelzhausen (Bayern) und in Darmstadt (Hessen). Die Spezialisierung auf die energieoptimierte Bauweise im Neu- und Altbaubereich bzw. für Wohn- und Nichtwohngebäude erfolgte bereits Ende der 1990er Jahre.
Im Jahr 2006 erhielt er den Umweltpreis des Landkreises Aichach-Friedberg und 2009 den Zukunftspreis des Stadt Augsburg über realisierte Passivhäuser.
Web: www.architekt-friedl.de
AUTOREN:
M. Eng. Alexander Erdmann
Alexander Erdmann ist Master des Bauingenieurwesens und arbeitet seit 2017 in einem Büro für Bauphysik im Bereich des Wärmeschutzes. Er plant Effizienzhäuser und ist zertifizierter Passivhausberater.
Dipl.-Ing. (FH) Petra Goschenhofer
Energieberaterin, Sachverständige für die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW), Planung von Heizung, Lüftung, Sanitär, Klimatechnik
Prof. Dr.-Ing. Thomas Hartmann
Geschäftsführer am ITG - Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH
Architekt MSc. Ing. Arch. Dr. Holger Hasenritter
Architekt, Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV, zertifizierter Passivhausplaner, Architekturbüro Hasenritter Architekten
Alexander Hilckmann
Master of Science, Energieeffizienzexperte der Dena
Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki
Jan Karwatzki ist Architekt und Prokurist beim Öko-Zentrum NRW in Hamm.
Dominik Krause
Rechtsanwalt
Dipl.-Ing. Stefanie Leitenstern
Architektin und Sachverständige nach ZVEnEV
Maria Litke
Bachelor KlimaEngineering, Master Energie Effizienz Design
Dipl. -Ing. (FH) Steffen Riedel
Passivhauszertifizierer, dena-Fachprüfer zur Qualitätssicherung für KfW-geförderte Wohngebäude und Auditor für die Durchführung von Energieaudits nach dem EDL-G. Er ist seit über zehn Jahren Lehrbeauftragter für Gebäudeenergietechnik an der Hochschule Kempten und unterrichtet an der Berufsschule/Techniker Schule Immenstadt Hausenergietechnik. Bis im Herbst 2020 engagierte sich Riedel als Klimaschutzmanager für den Klimaschutz im Landkreis Lindau.
Dipl.-Ing. (FH) Josef Schmid
www.bauschmiede.com
Josef Schmid ist Architekt, BAFA und DENA-anerkannter „Vor-Ort-Energieberater “, Mitglied der IG-Passivhaus sowie des Bayern-Energie e. V. und des Bundes Deutscher Baumeister (BDB).
Thomas Wahlbuhl
Planungsbüro PBW für Gebäudetechnik
Prof. Friedemann Zeitler
Dipl.-Ing Architekt, Energieberater (HWK), Gesellschafter der Plan-Bee GmbH, Professor an der Hochschule Coburg mit dem Lehrgebiet „energetische Bewertung und Optimierung von Gebäuden“
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Praktische Volltext-Suche über einfache Eingabe von Stichwörtern und Suchbegriffen
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Wärmebrückennachweis und Gleichwertigkeitsbetrachtung
Die Berechnung von Wärmebrücken hilft konstruktionsbedingte Wärmebrücken bei Neubau und Sanierung zu berücksichtigen. Für die energetische Berechnung können Wärmebrücken nach § 24 GEG auf unterschiedliche Art und Weise bewertet werden:
• durch einen pauschalen Wärmebrückenzuschlag
• durch einen Gleichwertigkeitsnachweis
• durch eine detaillierte Wärmebrückenberechnung
Doch wann ist z. B. ein Gleichwertigkeitsnachweis erforderlich und wann sollte eine detaillierte Wärmebrückenberechnung durchgeführt werden? Was ist bei der Berechnung eines BEG-Effizienzhauses zu beachten? In Kap. 3.4.4 zeigt unser Autor, wie Sie sowohl beim bildlichen, rechnerischen und erweiterten Gleichwertigkeitsnachweis als auch beim projektbezogenem Wärmebrückenzuschlag vorgehen und verdeutlicht noch einmal den Einfluss der verschiedenen Wärmebrückenansätze.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Seit 01.07.2021 sind alle drei Teilprogramme – Wohn-, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen – der BEG gestartet. Mit der BEG wird bei Neubauten und Komplettsanierungen der Einsatz erneuerbarer Energien stärker prämiert und gleichzeitig wurde die Förderung besonders ambitionierter Sanierungen und Neubauten verbessert. Zudem werden das nachhaltige Bauen und die Digitalisierung von Gebäuden stärker berücksichtigt. Die Förderung wird in allen Bereichen als direkter Zuschuss oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss angeboten. Unser Autor erläutert die aktuellen Richtlinien vom 21.10.2021 im Detail. Dabei gibt er auch einen Ausblick auf Änderungen, die ab Februar 2022 gelten werden.
Energieausweise – Muster für Wohn- und Nichtwohngebäude
Im Gegensatz zur EnEV finden sich keine Muster für Energieausweise im GEG. Die Muster für Wohn- und Nichtwohngebäude, einschließlich der Aushänge für Nichtwohngebäude nach § 80 Abs. 5 und 6 GEG, wurden von den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie und des Innern für Bau und Heimat im Bundesanzeiger veröffentlicht. Da gegenüber der EnEV einige Angaben neu dazugekommen sind, sind in Kap. 2.5.1 und 2.5.2 die Angaben zu finden, die im Energieausweis genau zu machen und besonders zu beachten sind.
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- Artikel-Nr.: 51203/1
- ISBN/ISSN-Nr.: 978-3-96314-451-6