Mitarbeiter-Merkblatt Datenschutz und IT-Sicherheit
- Wichtiges zu Datenschutz und IT-Sicherheit in nur einem Merkblatt
- Mit praktischer Unterschriftenseite zum Heraustrennen und Abheften
- Einfacher Nachweis zur nachgekommenen Datenschutzsensibilisierung
- Attraktive Konditionen bei Mehrfachbestellungen
Datenschutz und IT-Sicherheit kompakt aufbereitet – ideal für die Aushändigung an Mitarbeiter
Das aktuelle Datenschutzrecht (DSGVO und BDSG), das seit Mai 2018 gilt, bringt für Arbeitgeber einige Verpflichtungen mit sich. Denn sie haben als Verantwortliche nach Art. 32 Abs. 4 DSGVO sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf ihre Anweisung verarbeiten. Das heißt, egal ob neuer oder langjähriger Mitarbeiter, ob fest angestellt, Fremdpersonal oder Praktikant: Jeder im Unternehmen muss wissen, wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist.
Nur wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter anweisen, sich datenschutzkonform zu verhalten, kommen sie ihren Pflichten aus den Anforderungen zur Sicherheit in der Verarbeitung laut Art. 32 DSGVO nach und schützen sich vor Bußgeldern in Höhe von bis zu 10 Mio. € bzw. bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist) (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO).
Mit dem "Mitarbeiter-Merkblatt Datenschutz und IT-Sicherheit" sorgen Arbeitgeber ganz einfach vor: Denn sämtliche Verpflichtungen, die Arbeitnehmer im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit am Arbeitsplatz und im Homeoffice einhalten müssen, sind kompakt in einem Merkblatt zusammengefasst. Dieses muss nur an die betroffenen Personen ausgehändigt, die heraustrennbare Verpflichtungserklärung von ihnen unterschrieben und diese dann in der Personalakte abgeheftet werden. Damit werden die Mitarbeiter aktiv in die Pflicht genommen und sensibilisiert.
- Sämtliche Verpflichtungen zu Datenschutz und IT-Sicherheit, die Arbeitnehmer nach aktuellem Rechtsstand am Arbeitsplatz einhalten müssen, sind kompakt und praxisnah in einem Merkblatt zusammengefasst. So brauchen Arbeitgeber sich nicht alle Inhalte mühsam selbst zusammensuchen.
- Besonders praktisch dabei ist die heraustrennbare Unterschriftenseite – einfach vom Mitarbeiter unterzeichnen lassen und in der Personalakte ablegen.
- Mit der Unterschriftenseite sind Arbeitgeber auf der sicheren Seite. Denn so können sie nachweisen, dass sie ihrer Informationspflicht nachgekommen sind und ihre Mitarbeiter umfassend zum neuen Datenschutzrecht und zu Aspekten der IT-Sicherheit sensibilisiert haben.
Ein Datenmissbrauch und Nichtbeachtung der IT-Sicherheit können weitreichende und schwerwiegende Folgen haben – bei unbefugtem Umgang mit personenbezogenen Daten drohen Geldbußen von bis zu 10 Mio. € bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist) (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO). Dabei fehlt vielen Personen häufig nicht nur das technische Verständnis, Datenschutzverstöße und Sicherheitsrisiken überhaupt zu erkennen. Sie sind sich dessen oftmals nicht bewusst oder handeln nachlässig (z. B. was den Umgang mit dem Passwort angeht). Das Ergebnis: Die überwiegende Zahl von Schäden im Datenschutz und in der IT-Sicherheit (z. B. durch Hackerangriffe) entsteht durch Sorglosigkeit im Umgang mit Daten in Verbindung mit fehlendem Wissen.
Inhalte (Auszug):
Allgemeines zum Datenschutz
- Wer muss die gesetzlichen Regelungen kennen?
- Welche Rechtsvorschriften sind zu beachten?
- Definition wichtiger Begriffe (personenbezogene Daten, Verarbeitung, Einwilligung)
- Pflichten des Mitarbeiters und des Unternehmens
Was ist erlaubt, was verboten?
- Datenverarbeitung
- Aufbewahrungspflichten und Löschung von Daten
Datenschutzkonformes Verhalten am Arbeitsplatz
- Aktenvernichter
- Technischer Datenschutz (u. a. Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Datenschutz von unterwegs)
- Vorgaben für die Kommunikation
- Besonderheiten im internationalen Umfeld (Drittländer)
- Auftragsverarbeitung: Datenweitergabe an Dritte
Datenschutzverstöße
- Richtiges Vorgehen bei Datenschutzverstößen/Datenpannen
- Was droht bei Verstößen?
Was ist in Bezug auf Homeoffice zu beachten?
- Einrichtung des Arbeitsplatzes
- Verarbeitung mit privaten und betriebseigenen Geräten
- Grundsätzliche Fragen im Umgang mit personenbezogenen Daten und IT-Sicherheit
Mitarbeiterverpflichtung
Plus Verpflichtung auf die Vertraulichkeit:
Unterschriftenseite – heraustrennbar zum Abheften in der Personalakte
Frau Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit Interessenschwerpunkten Arbeitsrecht, Datenschutz und Neue Medien. Sie hat erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht absolviert und ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Zudem ist Frau Dimartino im Individual- und Kollektivarbeitsrecht als Autorin sowie Referentin für Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht im deutschsprachigen Raum sowie regelmäßig als Lehrbeauftragte und Tutorin an verschiedenen Hochschulen tätig.
Kundenbewertungen für "Mitarbeiter-Merkblatt Datenschutz und IT-Sicherheit"
Sehr hilfreich
Im Rahmen von Schulungen an die Mitarbeiter gegeben. Auf den Punkt, das Wichtigste zusammengefasst. Passt.
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