Mitarbeiter-Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- Wichtiges zum AGG kompakt in einem Merkblatt zusammengefasst
- Ohne viel Aufwand der gesetzlichen Hinweispflicht lt. AGG nachkommen
- Praktische Unterschriftsseite zum Abheften in der Personalakte
- Kostengünstige Absicherung für Arbeitgeber
Diskriminierung im Beruf kann teuer werden – wenn Arbeitgeber nicht vorbeugen
Ob anzügliche Bemerkungen, rassistische Witze oder vermeintlich versehentliche Berührungen: Die Theorie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) schlägt sich sehr schnell auf die tägliche Arbeit nieder. Denn Arbeitgeber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass niemand in ihrem Unternehmen benachteiligt wird, nur weil er oder sie „anders“ ist. Ansonsten können nicht nur Schadensersatzforderungen oder die Unwirksamkeit arbeitgeberseitiger Maßnahmen drohen, sondern auch ein erheblicher Imageschaden für das Unternehmen entstehen.
Mit dem "Mitarbeiter-Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz" kommen Arbeitgeber ihrer Hinweispflicht aus dem AGG ohne viel Aufwand nach: Im 12-seitigen Merkblatt sind alle Informationen, die für Arbeitnehmer in Sachen AGG wichtig sind, kompakt zusammengefasst. Der Arbeitgeber braucht seinen (neuen) Mitarbeitern nur noch jeweils ein Exemplar aushändigen und sich den Erhalt auf der beigefügten Unterschriftsseite für die Personalakte bestätigen lassen. Die Unterschrift des Mitarbeiters dient im Ernstfall dann als Nachweis, dass der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht tatsächlich nachgekommen ist.
Das Produkt besteht aus einer digitalen Ausgabe des Mitarbeiter-Merkblatts zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz im PDF-Format.
Dieses bietet folgende Vorteile:
- Minimaler Aufwand: Alle Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, die für Arbeitnehmer relevant sind, sind kompakt auf 12 Seiten mit Beispielen zusammengefasst. Damit muss der Arbeitgeber sich nicht alle Inhalte selbst mühsam zusammenstellen.
- Mit Unterschrift bestätigt: Der Arbeitgeber kann sich den Erhalt des Merkblatts von seinen Mitarbeitern auf der beigefügten Unterschriftsseite ganz einfach bestätigen lassen und diese in der Personalakte ablegen.
- Schnell und effizient abgesichert: Mit der Verteilung des Merkblatts kommen Arbeitgeber ihrer Informationspflicht nach § 12 AGG ganz einfach nach und können dies mit der Unterschriftsseite gleichzeitig rechtssicher nachweisen.
- Kostengünstiger wie mit diesem sofort einsetzbaren Merkblatt können sich Arbeitgeber nicht absichern.
Bereits Bemerkungen sexuellen Inhalts können ausreichen, um Personen zu benachteiligen, wie der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 23.10.2015 (4 B 348/15) zeigt: Es entzog einem Ausbilder und Inhaber eines Hörgerätebetriebs aufgrund nachgewiesener sexueller Belästigungen die Ausbildungsbefugnis. Denn nach Auffassung des Gerichts ist ein Ausbilder für die Einstellung und Ausbildung von Auszubildenden persönlich ungeeignet, wenn dieser seine weiblichen Azubis oder Praktikantinnen unter gezieltem Einsatz seiner wirtschaftlichen Überlegenheit und seines Direktionsrechts als Arbeitgeber sexuell belästigt. Dafür würden, wie bereits erwähnt, bereits "bloße" verbale Belästigungen ausreichen.
Die Vorteile im Detail:
- Schlagwort-Verlinkungen*: Für einen schnellen Zugriff auf die benötigte Information.
- Schnelle Orientierung: Zahlreiche Verweise* auf weiterführende Schlagworte bieten einen Rundumblick in kürzester Zeit.
- Zusätzliche Funktionen: z. B. Lesezeichen, Kommentare und praktische Suchfunktion.**
- Beim Kauf eines E-Books fallen für dieses keine Versandkosten an.
*variiert je nach Titel
**abhängig vom Endgerät
Inhalte (Auszug):
- Diskriminierungsschutz – Wer soll geschützt werden?
- Was will das AGG verhindern?
- Was sind die Diskriminierungsmerkmale des AGG?
- Was ist eine Belästigung?
- Was ist eine sexuelle Belästigung?
- Was bedeutet das AGG für die Beschäftigten?
- Praktische Hinweise für Mitarbeiter/-innen: Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht, Entschädigung, Schadensersatz
Plus Unterschriftenseite für den Mitarbeiter:
als Nachweis für die Personalakte, dass der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht nachgekommen ist
Leseproben:
Mobil per App und über Browser auf Smartphone, Tablet, Laptop und Desktop-PC jederzeit verfügbar
Praktische Volltext-Suche über einfache Eingabe von Stichwörtern und Suchbegriffen
Schnelle Navigation durch direkt verlinkte Inhaltsverzeichnisse und Verweise
Komfortables Bearbeiten und Hinzufügen von Lesezeichen und Notizen als Text, Bild oder Sprachnachricht
Einsatzfertige Vorlagen und Arbeitshilfen zum Download
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