SanScreen - Erweiterung: Zusätzliche Sanktionslisten
- Praktisches Paket aus US-Prüflisten, EU_IRAN und JP_METI
- Online Sanktionslistenprüfung ist rund um die Uhr im Rechenzentrum möglich
- Sanktionslisten sind tagesaktuell
Diese Erweiterung enthält zusätzliche Sanktionslisten für den Iran, Japan (METI), US-Listen und Russland-Listen (EU_RUSK und EU_RUSD) . Mit ihnen können Unternehmen genau die Listen hinzubuchen, die sie über ihr Grundpaket der Software „SanScreen“ hinaus benötigen.
Die ergänzenden Listen werden regelmäßig aktualisiert, sodass Unternehmen ohne zusätzlichen manuellen Aufwand die jeweiligen Sanktionslisten prüfen und sich automatisiert auf Empfänger hinweisen lassen können.
- In diesem Paket an erweiterten Sanktionslisten sind folgende Listen enthalten: EU_Iran: Iran-Embargo-Liste, JP_METI: End-User-List, US_EL: Entity List, US_LSDP: List of Statutorily Debarred Parties, US_LADP: List of Administratively Debarred Parties, US_UL: Unverified List, US_NPL: Nonproliferation List, US_NONSDN: Consolidated Sanctions List
- Da beinahe jedes deutsche Unternehmen in wirtschaftlichen Abhängigkeiten mit den USA steht, wird bei Iran-Geschäften auch die Prüfung gegen die US-Listen aufgrund der US-Sanktionen gegen den Iran empfohlen.
- Die Prüfung der zusätzlichen US-Listen empfiehlt sich für alle Unternehmen, die direkt oder indirekt mit US-Gütern handeln oder US-Person sind und damit dem US-Recht unterliegen, die Handel mit US-Verteidigungsgütern betreiben bzw. dem amerikanischen Recht unterstehen.
Die EU-Verordnungen EG 881/2002 und 2580/2001 zur Terrorismusbekämpfung verpflichten Unternehmen zu komplexen Prüfmaßnahmen, um verbotene Geschäftskontakte zu erkennen und zu verhindern. Je nachdem, mit welchen Ländern Geschäftsbeziehungen bestehen, müssen Betriebe zusätzliche Sanktionslistenprüfungen durchführen.
So stellen z. B. die US-Behörden viele unterschiedliche Adresslisten zur Verfügung, die Unternehmen vor einer Geschäftsanbahnung prüfen müssen. Dazu wurden verschiedene Programme erlassen, die in der OFAC Sanctions List zu finden sind. Wichtig ist, dass im Gegensatz zur EU-Liste nicht jeder Treffer in einer US-Liste automatisch zu einem Verbot führt. So wirdin bestimmten Fällen nur eine Genehmigung der OFAC benötigt.
Unternehmen mit Sitz in der EU wird empfohlen, die Prüfung ihrer Geschäftspartner auch gegen US-Sanktionslisten (sog. Black Lists, mit ganz unterschiedlichen Hintergründen und Rechtsfolgen) vorzunehmen. Denn die USA beanspruchen für ihre Außenhandelsgesetze weltweite Geltung.
Unternehmen mit Bezug zum US-Recht müssen sicherstellen, dass sie die Regelungen dieses Rechtsgebiets einhalten. In den Listen werden z.B. Personen gelistet, die möglicherweise an der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder Trägertechnologie beteiligt sind oder ein erhebliches Risiko diesbezüglich darstellen. Betroffen ist dabei auch der Handel mit Rüstungsgütern.
Die zusätzlichen Sanktionslisten der Software „SanScreen“ unterstützen Betriebe dabei, alle zollrechtlichen Vorgaben korrekt umzusetzen.
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