Diesen Artikel als PDF beziehen?
Laden Sie kostenlos den Artikel herunter:
"Lüftung in der Schule während Corona: aktuelle Vorgaben und Empfehlungen"


Anmelden
* Pflichtfeld

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Ich bin einverstanden, dass die Forum Verlag Herkert GmbH die von mir mitgeteilten Daten speichert und mich regelmäßig über ihre aktuellen, themenbezogenen, kostenpflichtigen Verlagsprodukte per E-Mail, Fax, Telefon oder Post informiert. Meine Daten werden dabei nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen, indem ich den in jeder E-Mail enthaltenen Abmeldelink nutze, eine E-Mail an [email protected] oder einen Brief an Forum Verlag Herkert GmbH (Mandichostraße 18, 86504 Merching) sende. Ausführliche Informationen dazu und allgemein zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten finde ich unter forum-verlag.com/datenschutz.

Vielen Dank für Ihr Interesse !

Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt.Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link.Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.

Um Sie gezielter beraten zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns folgende Informationen zukommen lassen. Alle Angaben sind freiwillig.

Um Ihre Daten abzusenden, sollte mindestens ein Feld befüllt sein. Vielen Dank

Lüftung in der Schule während Corona: aktuelle Vorgaben und Empfehlungen

© Robert Kneschke – stock.adobe.com

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist die fachgerechte Lüftung in Schulen besonders wichtig. Mehrere staatliche Stellen wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) oder das Umweltbundesamt (UBA) haben Empfehlungen zur Lüftung in Schulen veröffentlicht – ein Überblick über die wichtigsten Inhalte für Lehrkräfte und Schulleitungen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Lüftung Schule: Warum ist sie so wichtig?
  2. Maßnahmen zur Lüftung in Schulen
  3. Freie Lüftung Schule
  4. Dezentrale Lüftung an Schulen durch RLT-Anlagen
  5. Lüftung Schule: Vorgaben der Länder

Lüftung Schule: Warum ist sie so wichtig?

Da meist mehrere Personen gleichzeitig Klassenzimmer und andere Schulräume nutzen, kommt es dort zu einer höheren Virenkonzentration in der Luft. Um das Infektionsrisiko durch Viren, die sich in der Luft befinden, möglichst gering zu halten, ist eine entsprechende Lüftung in den Schulen erforderlich. Sie reduziert das Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 und senkt so die Gefährdung aller am Schulleben beteiligter Personen wie Lehrkräfte, Schüler und deren Eltern.

Die Bundesregierung hat im September 2020 ein Papier mit Empfehlungen zum infektionsgerechten Lüften veröffentlicht. Auch dort wird betont, dass die intensive und fachgerechte Lüftung in Schulen die Konzentration von Viren wirksam verringert und somit das allgemeine Infektionsrisiko senkt.

Zudem verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Schulen dazu, die geltenden Sicherheitspflichten zum Gesundheits- und Infektionsschutz einzuhalten. Eine regelmäßige Lüftung in Schulen ist eine wirksame Maßnahme, um dieser Pflicht nachzukommen. Welche weiteren Vorschriften gelten und wie sie Schulen in der Praxis rechtssicher umsetzen, zeigt das „Sicherheitshandbuch für Bildungseinrichtungen“. Es enthält gebrauchsfertige Checklisten und Dokumente zum Infektionsschutz, der Arbeitssicherheit, dem Gesundheitsschutz und anderen wichtigen Bereichen.

Maßnahmen zur Lüftung in Schulen

Die konkreten Maßnahmen zur Lüftung können Schulen in ihrem Lüftungskonzept festlegen. Als Anhaltspunkt dienen die von der Bundesregierung und vom Umweltbundesamt (UBA) empfohlenen Maßnahmen. Dazu gehören u. a. folgende Punkte:

Empfohlene Maßnahmen zur Lüftung in Schulen
• Geltenden Regelungen einhalten

Die Schulleitung muss dafür sorgen, dass alle anwesenden Personen die Vorgaben der ASR A3.6 „Lüftung“  und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel einhalten. Beide definieren Vorgaben zur Lüftung, die für Schulen relevant sind.

Die geltenden Regeln sollten insbesondere in Klassenzimmern, Unterrichtsräumen und anderen geschlossenen Räumen im Schulgebäude, in denen sich mehrere Personen gleichzeitig über einen längeren Zeitraum aufhalten, eingehalten werden. Hier ist die Virenlast in der Luft meist höher als an anderen Orten.

Um mögliche Infektionsgefahren in der Schule auf ein Minimum zu reduzieren, sind in den Schulen auch weiterhin die bekannten Vorgaben zum Abstand, der Kontaktreduzierung, dem Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen und zu notwendigen Abtrennungen einzuhalten.

• In korrekten Intervallen lüften

In Klassenzimmern und ähnlich genutzten Räumen sollte mindestens alle 20 Minuten für 3 bis 10 Minuten gelüftet werden. Dazu sollten die Fenster weit geöffnet werden – das Kippen der Fenster genügt nicht. Die Lüftungsdauer ist abhängig von der Außentemperatur, dem Winddruck und der Jahreszeit.

So ergeben sich folgende Werte:

  • Winter: mindestens 3 Minuten lüften
  • Frühling / Herbst: mindestens 5 Minuten
  • Sommer: mindestens 10 Minuten

Zusätzlich sollten Lehrkräfte und Schüler nach jeder Unterrichtsstunde über die gesamte Pausendauer lüften. Nach Niesen, Husten o. ä. empfiehlt das UBA ein zusätzliches Mal zu lüften.

• Keine Lüftung nur über Türen zulassen

Keinesfalls sollte die Lüftung in der Schule ausschließlich über geöffnete Türen erfolgen, ohne gleichzeitig die Fenster in den Unterrichtsräumen zu öffnen. Sonst kann sich die Viruslast in der Luft nicht durch den Zustrom von Außenluftverringern.

Vielmehr lassen sich so virushaltige Aerosole ggf. von einem Zimmer über den Flur in andere Klassenräume übertragen und das allgemeine Infektionsrisiko erhöht sich.

• CO2-Messgeräte nutzen

Lässt es sich nicht vermeiden, dass sich viele Personen gleichzeitig in einem geschlossenen Schulraum aufhalten, ist es empfehlenswert, CO2-Messgeräte wie CO2-Ampeln zu nutzen. Mit ihnen lässt sich die Konzentration an CO2 in der Luft messen.

Zwar geben solche Geräte keinen direkten Aufschluss über die Virenbelastung der Luft, allerdings kann die CO2-Konzentration anzeigen, wann das erneute Lüften der Unterrichtsräume notwendig ist. Während der Corona-Pandemie sollte die Konzentration möglichst niedriger als 1.000 ppm sein. Zur korrekten Messung sollten die Geräte am besten in Atemhöhe auf ca. 1,5 m platziert sein.

CO2-Messgeräte sollten z. B. im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Außerdem sind sie insbesondere dann sinnvoll, wenn die Lüftung durch das Öffnen der Fenster erfolgt. So können Verantwortliche rechtzeitig erkennen, wann wieder gelüftet werden muss.

Eine technische Alternative zu Messgeräten ist entsprechend den Umgebungsbedingungen die Verwendung von Luftfilteranlagen.

Darüber hinaus gilt: Die Lüftung in der Schule ist direkt gekoppelt mit der Expositionszeit, also der Zeit, die sich die Personen in dem jeweiligen Raum befinden. Je kleiner die Frischluftmenge in einem Raum ist, desto höher die luftgetragene Virenlast und desto weniger und kürzer sollten sich Personen in geschlossenen Räumen des Schulgebäudes aufhalten.

Die meist am einfachsten umzusetzende Variante zum Lüften in der Schule ist die freie Lüftung. Doch auch hier müssen die Schulen einige Punkte beachten.

Freie Lüftung Schule

Die freie Lüftung in der Schule erfolgt i. d. R. durch das regelmäßige Öffnen der Fenster und den damit einhergehenden Luftaustausch mit der Außenluft. Die grundlegenden Anforderungen an die freie Lüftung in Schulen sind in der ASR A3.6 „Lüftung“ sowie der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel festgelegt.

Methoden zur freien Lüftung

Eine wirkungsvolle Methode zur freien Lüftung in der Schule ist das Stoßlüften, bei welchem die Fenster vollständig geöffnet sind, um in kurzer Zeit möglichst viel Frischluft in das Zimmer zu befördern.

Noch effektiver ist das Querlüften. Bei dieser Variante sind entweder gegenüberliegende Fenster gleichzeitig weit geöffnet oder Fenster auf einer Seite und im Flur gegenüberliegende Fenster auf der anderen Seite. Das erhöht den Infektionsschutz, da es zu einem schnelleren und höheren Luftaustausch kommt. Daher sollte, wenn baulich möglich, immer quer gelüftet werden.

Ergänzend können Lehrkräfte und Schüler zwischen dem Stoßlüften die Fenster gekippt geöffnet lassen. Allerdings dient dies nicht als Ersatz für das regelmäßige Lüften mit komplett geöffneten Fenstern. Das UBA betont in seiner Empfehlung, dass durch alleiniges Kippen der Fenster kein ausreichender Luftaustausch entsteht, selbst wenn die Fenster den ganzen Tag gekippt bleiben. Nur wenn die Fenster immer wieder weit geöffnet sind, ist der Luftaustausch ausreichend und eine zu starke Virenkonzentration in der Luft lässt sich vermieden.

Faktoren bei der freien Lüftung

Der Luftaustausch, der durch die freie Lüftung in Schulen ermöglicht wird, ist abhängig von der Witterung außen und dem Nutzungsverhalten im Inneren. Ist es z. B. außen nur wenig kälter oder wärmer als im Klassenzimmer oder geht nur ein sehr schwacher bis gar kein Wind, ist der Luftaustausch eher gering. In so einem Fall können die Lehrkräfte weitere technische Maßnahmen ergreifen, indem sie etwa einen Ventilator neben ein weit geöffnetes Fenster stellen.

Außerdem müssen die Verantwortlichen bei einem erhöhten Luftaustausch u. a. folgende Faktoren beachten:

  • thermische Behaglichkeit
  • relative Luftfeuchte
  • Geräuschentwicklung
  • Zugluft

Welche weiteren Gefährdungen in der Schule bestehen, ermittelt die Schulleitung bzw. die verantwortliche Person für Arbeitssicherheit in der Gefährdungsbeurteilung. Außerdem ist bei der Gefährdungsbeurteilung während Corona besonders auf den Infektionsschutz und die Arbeitsorganisation zu achten. Eine Übersicht hierzu gibt der Beitrag „Gefährdungsbeurteilung Schule während Corona-Krise“.

Dezentrale Lüftung an Schulen durch RLT-Anlagen

Eine ergänzende Möglichkeit, die Virenkonzentration in Schulräumen möglichst gering zu halten, ist die dezentrale Lüftung mithilfe von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen). Diese können eine ausreichende Belüftung der Innenräume unterstützen.

Um den aktuellen Anforderungen zum Infektionsschutz nachzukommen, sollten die Schulen bei allen installierten RLT-Anlagen im Gebäude prüfen, ob sie noch ordnungsgemäß funktionieren und ggf. Reparatur- oder Wartungsarbeiten durchführen.

Außerdem sollten die Schulen die Betriebsparameter der RLT-Anlagen im Gebäude wie folgt anpassen:

  • Die RLT-Anlagen sollten dauerhaft in Betrieb sein, wenigstens jedoch die Betriebszeiten der Anlagen vor und nach der eigentlichen Nutzungszeit verlängern. In keinem Fall dürfen die Anlagen während des Schulbetriebs ausgeschaltet sein.
  • Umluftbetrieb vermeiden bzw. reduzieren und eine möglichst hohe Luftwechselrate durch die Außenluft an den Anlagen einstellen. Denn je höher der Umluftbetrieb, desto höher das Risiko zur Übertragung von Viren.
  • Bei RLT-Anlagen mit Umluftbetrieb sollten ggf. die Filter ausgetauscht werden. Am besten Filter der Klassen ISO ePM1 80 % (früher F9) oder ISO ePM1 70 % (früher F8) verwenden. Ist es technisch möglich, sollten besonders Hochleistungsschwebstofffilter (HEPA - H 13 oder H 14) zum Einsatz kommen.

Lüftung Schule: Vorgaben der Länder

Egal ob in Bayern, NRW oder Berlin – der Gesundheits- und Infektionsschutz in Schulen sowie Bildungseinrichtungen ist Ländersache. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Vorgaben, wie verbindlich die in diesem Beitrag erläuterten Empfehlungen von Bundesregierung, BAuA, und UBA für Schulen sind.

Einige Länder weichen von den hier dargestellten Anforderungen, wie etwa Bayern mit einem eigenen „Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen“. Dort gilt z. B. nicht die UBA-Empfehlung zur Lüftung im 20-Minuten-Takt. Stattdessen sollen die Schulen mindestens alle 45 min ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung vornehmen, indem sie alle Fenster im Zimmer für mindestens 5 Minuten vollständig öffnen.

Wie auch bei anderen Themen im Bildungsbereich müssen sich Schulleiter, Sicherheitsfachkräfte und Pädagogen regelmäßig informieren, welche Regelungen im jeweiligen Bundesland gelten und wie sie diese am besten umsetzen können.

Quelle: „Sicherheitshandbuch für Bildungseinrichtungen“

Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Bildung, Erziehung und Soziales erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an!

Das könnte Sie auch interessieren

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.