Neben der Anhebung der Schwellenwerte und der Verschärfung bei Ausweis und Angabepflichten werden auch die Umsatzerlöse durch das BilRUG neu definiert.
Vom BilRUG betroffen sind Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften. Sprich der Rechtskreis des BilMoG. Die neuen Vorschriften müssen aber auch von Kleinstkapitalgesellschaften, Investmentgesellschaften, Beteiligungsgesellschaften und Genossen-schaften beachtet werden.
Das BilRUG hat relevante Auswirkungen auf
- den Jahresabschluss,
- die Gewinn- und Verlustrechung,
- beim Anhang und
- im Lagebericht.