EBM-Reform kurz zusammengefasst
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Stellungnahme der KBV und des GKV-Spitzenverbands
Quelle: kbv4u, YouTube
Aufwertung der sprechenden Medizin nach EBM-Reform 2020
Mit der EBM-Reform verfolgten KBV und GKV-Spitzenverband in erster Linie das Ziel, ärztliche sowie psychotherapeutische Leistungen an aktuelle Kostenstrukturen anzupassen. Wichtigstes Ergebnis ist, dass die sprechende Medizin – insbesondere hausärztliche Gespräche aber auch Gespräche der Psychiater und Neurologen – ab dem 01.04.2020 besser vergütet wird.
Hinweis: Das Honorar der Psychotherapeuten für die Therapiestunden bleibt von der EBM-Reform unberührt. Dieses wurde erst im Jahr 2019 deutlich angehoben. Unterstützung zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen bietet das Werk „Arbeitshilfen zur neuen Psychotherapie-Richtlinie“.
Welche Arztgruppen profitieren von der EBM-Reform?
Hausärzte, grundversorgende Fachärzte sowie Fachgruppen der Psychotherapie, Psychosomatik, Psychiatrie, Neurologie und Nervenheilkunde.
Abwertung technik-basierter ärztlicher Leistungen
Eine der Forderungen des TSVG war es, ärztliche Leistungen mit hohem technischem Aufwand neu zu bewerten. Hierdurch wurden Leistungen wie Ultraschall- oder Röntgenuntersuchungen abgewertet. Besonders betroffen sind Arztgruppen wie Radiologen, Strahlentherapeuten, Nuklearmediziner und fachärztliche Internisten.
Die Ärztezeitung nennt beispielhaft folgende technische Leistungen:
- Langzeit-EKG (GOP 03322): 143 Punkte statt 67 Punkte
- Sonografie des Abdomen (GOP 33042): 143 Punkte statt 157 Punkte
- Langzeit-Blutdruckmessung (GOP 03324): 57 Punkte satt 78 Punkte
Hinweis: Neben den technischen Leistungen verlieren auch die delegierbaren Leistungen, wie das hausärtzliche-geriatrische Basisassessment (GOP 03360). Dieses sinkt von 122 Punkten auf 113 Punkte.
Quellen: KBV, GKV, ÄrzteZeitung