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"DGUV Information 205-001: Änderungen für den betrieblichen Brandschutz in der Praxis"


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DGUV Information 205-001: Änderungen für den betrieblichen Brandschutz in der Praxis

© auremar – stock.adobe.com

Die DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ wurde umfangreich überarbeitet und ist im Dezember 2020 erschienen. Sie ersetzt nicht nur die alte Fassung aus dem Jahr 2013, sondern auch die DGUV Information 205-002 „Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten“. Das sind die Änderungen und die Inhalte der DGUV Information 205-001.

Neue DGUV Information 205-001: Was ist neu?

Die wohl augenscheinlichste Änderung ist die Änderung des Titels: Hat die DGUV Information 205-001 aus dem Jahr 2013 noch „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“ geheißen, trägt die neue DGUV Information 205-001 den Titel „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“. Auch wird im Titel nicht mehr auf die ursprüngliche BGI 560 verwiesen. 

Weitere Änderungen in der neuen DGUV Information 205-001 sind u.a.: 

  • Die Brandursachen wurden um zwei mögliche Ursachen erweitert:
    • fehlerhafte oder überlastete elektrische Anlagen und Betriebsmittel
    • mangelnde Wartung und Instandhaltung
    • [bisher schon enthalten] unsachgemäßer Umgang mit Arbeitsmitteln, Einrichtungen, Stoffen und Gemischen
    • [bisher schon enthalten] fehlende Unterweisung der Beschäftigten
    • [bisher schon enthalten] mangelndes Gefahrenbewusstsein beim Umgang mit Gefahrstoffen und Zündquellen
  • Für die Praxis relevante Beispiele wurden bebildert bzw. bestehende Bilder modernisiert, sodass sich die DGUV Information 205-001 von 2020 nun besser als Grundlage für Unterweisungen eignet. 
  • Der Aufbau der DGUV 205-001 hat sich verändert: 
DGUV-I 205-001 Dezember 2020 DGUV-I 205-001 November 2013
  1. Brandursachen
  2. Verantwortliche, Beauftragte und Beteiligte im betrieblichen Brandschutz
  3. Der Verbrennungsvorgang
  4. Gefährdungen durch Brandgase und Brandrauche
  5. Prinzipien des Löschens
  6. Baulicher Brandschutz
  7. Betriebliche Brandschutzmaßnahmen
  8. Technischer Brandschutz
  9. Verhalten im Brandfall
  10. Vorschriften und Regelwerke zum betrieblichen Brandschutz

    Anhang: „Checkliste betrieblicher Brandschutz“
  1.  Brandursachen
  2. Sicherheitsanforderungen in den Regelwerken
  3. Brandbekämpfung ist Sache aller
  4. Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Brandschutz
  5. Der Verbrennungsvorgang
  6. Gefährdung durch Brandgase und Brandrauche
  7. Grundprinzipien des Brandlöschens
  8. Baulicher Brandschutz schon bei der Planung
  9. Die Praxis des baulichen Brandschutzes
  10. Betriebliche Brandschutzpraxis
  11. Technischer Brandschutz
  12. Verhalten im Brandfall
  13. Ausbilden der Belegschaft im Brandschutz
  14. Brandbekämpfungsplan
  15. Betriebsbegehung als Brandschutzmaßnahme
  16. Flucht- und Rettungsplan
  17. Alarmplan und Feuerwehrplan
  18. Literatur- und Quellenverzeichnis (Vorschriften und Regeln)
  19. Abbildungsverzeichnis

Die neue DGUV Information 205-001 ist 68 Seiten lang. Alle Änderungen und Inhalte können Unternehmer und Brandschutzbeauftragte detailliert im „Sicherheitshandbuch Brandschutz“ nachlesen. Das Buch unterstützt bei der Durchführung von brandschutzrelevanten Gefährdungsbeurteilungen und bei der rechtssicheren Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen. 

DGUV Information 205-001: Inhalte und Zielgruppe

Bricht in einem Betrieb oder einem Unternehmen ein Brand aus, ist es meist mit gravierenden Folgen verbunden: In der Regel entstehen so hohe Sachschäden, dass viele Betriebe Insolvenz anmelden müssen. Im schlimmsten Fall kommen auch Menschen zu Schaden. Deswegen ist es für jeden Betrieb / jedes Unternehmen unerlässlich, Brandschutzmaßnahmen zu treffen, Fluchtwege zu implementieren und Beschäftigte zu unterweisen. 

Die DGUV Information 205-001 informiert über die Grundlagen hinsichtlich des betrieblichen Brandschutzes. Es werden die drei Säulen des Brandschutzes behandelt: 

Vertiefende Informationen zu den einzelnen Brandschutzmaßnahmen im Betrieb enthalten schließlich die entsprechenden Regelwerke, auf die die DGUV Information 205-001 verweist. Gesammelt und verständlich kommentiert enthalten diese Informationen auch die Brandschutz-Produkte des Forum Verlags

Wer ist verantwortlich für den betrieblichen Brandschutz?

Die DGUV Information 205-001 nennt unterschiedliche Personen im Betrieb, die zum erfolgreichen Brandschutz im Betrieb beitragen. Hauptverantwortlicher ist per Gesetz der Unternehmer. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet diesen, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu treffen sowie deren Wirksamkeit zu überwachen. 

Daneben werden folgende Personen genannt: 

Jeder hat seine eigenen Aufgaben. So tragen die Beschäftigten einen wesentlichen Beitrag zum betrieblichen Brandschutz bei, indem sie den Anweisungen der Fachkräfte folgen und sich im Brandfall richtig verhalten. Dafür müssen sie ausreichend unterwiesen werden. Das gelingt mit der Software „Unterweisung: Verhalten im Brandfall“.

Unter den Beschäftigten sollten Brandschutzbeauftragte im Umgang mit den Feuerlöschern ausgebildet werden. Denn dass die Feuerlöscher vorschriftsgemäß aufgehängt wurden, trägt nur zur Hälfte zum Brandschutz bei, solange diese nicht ordnungsgemäß von den anwesenden Personen verwendet werden. 

Einmal Brandschutzmaßnahmen umsetzen und davon ausgehen, dass alles jederzeit funktioniert, ist zudem sehr fahrlässig. Unternehmer, Brandschutzbeauftragte oder Sifas müssen in regelmäßigen Brandschutzbegehungen prüfen, ob z. B. alles am richtigen Platz hängt, Brandschutztüren ordnungsgemäß funktionieren und Fluchtwege nicht versperrt sind. 

Für die Umsetzung der Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz müssen die Akteure das Rad nicht neu erfinden, sondern können auf Arbeitshilfen und Vorlagen zurückgreifen, die von Fachexperten zusammengestellt wurden. Dennoch dürfen sie die individuellen Gegebenheiten vor Ort nie vernachlässigen. 

Quellen: „Sicherheitshandbuch Brandschutz“DGUV Information 205-001, umwelt-online.de

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