Incoterms® 2020 – Die wichtigsten Änderungen in Kürze
Nach zehn Jahren hat die ICC die Incoterms® 2010 überarbeitet und die Revision im Herbst 2019 veröffentlicht. Die daraus entstandenen Incoterms® 2020 sind am 01.01.2020 in Kraft getreten. Gegenüber der Incoterms® 2010 ergeben sich insbesondere folgende inhaltliche und strukturelle Neuerungen:
- Die größte Änderung betrifft die Ersetzung der Klausel DAT (Delivery at Terminal) durch die Klausel DPU (Delivery at Place Unloaded). Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen. Die neue Abkürzung DPU stellt lediglich klar, dass der benannte Bestimmungsort nicht ein Terminal sein muss. Das Besondere an der Klausel DPU ist, dass der Verkäufer am Bestimmungsort für die Entladung zu sorgen hat. Bei allen anderen D-Klauseln muss der Verkäufer die Ware nur entladebereit zur Verfügung stellen. Alternativ zur DAT-Klausel kann auch die Klausel DAP (Delivered At Place) verwendet werden.
- Bei der FCA-Klausel wurde neu eine Regelung zu Bordkonnossementen aufgenommen. Verkäufer und Käufer können nun vereinbaren, dass der Verkäufer ein Bordkonnossement erhält. Er benötigt das z. B. bei einer Abwicklung mittels eines Akkreditivs. Die Abläufe legen die Incoterms® 2020 fest.
- Die Versicherungsdeckung bei der CIP-Klausel hat sich geändert. Seit 2020 wird die Versicherungsdeckung ICC-A benötigt.
- Neu bei allen Klauseln ist die Pflicht des Verkäufers, für Transportsicherheit zu sorgen. Der Verkäufer muss für die ordnungsgemäße Verpackung, ein geeignetes Transportmittel und eine ordnungsgemäße Abfertigung sorgen. Kosten, die hieraus entstehen, sollten bei der Verkaufspreiskalkulation berücksichtigt werden. Achtung: Durch einen höheren Preis wird auch der Zollwert erhöht.
- Strukturell ergeben sich mit den Incoterms® 2020 innerhalb der Klauseln Änderungen in der Reihenfolge der A/B Regeln. Damit wird die Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit der einzelnen Incoterms®-Klauseln optimiert.
- Kosten und Verpflichtungen, die mit der Ermittlung der bestätigten Bruttomasse zusammenhängen, tauchen in den Incoterms® 2020 nicht mehr auf.
Kostenloses Dokument zu neuen Incoterms® 2020
Alle Pflichten des Verkäufers sowie die Pflichten des Käufers, die sich aus den Incoterms® 2020 ergeben, sind ausführlich in tabellarischer Form im kostenlosen Dokument „Die neuen Incoterms® 2020“ aufgeführt. Laden Sie es gleich herunter!
Incoterms® – Definition
Im internationalen Handel erschweren unterschiedliche Rechtsauffassungen, Handelsgewohnheiten und Sprachen die Abwicklung von Kaufverträgen. Um diesen Vorgang zu vereinfachen, wurden die Incoterms® geschaffen. Das aktuelle Regelwerk sind die Incoterms® 2020, die offiziell mit elf Klauseln am 01.01.2020 in Kraft getreten sind. Sie sind weltweit anerkannt und in freiwilliger Verwendung.
In den Incoterms® enthalten, sind Rechte und Pflichten des Verkäufers und Käufers bei der Abwicklung eines Kaufvertrags hinsichtlich der Lieferung der bereits verkauften Ware. Es werden z. B. Regelungen zu Kosten, Versicherung, Zoll und Fracht getroffen, weshalb die Incoterms® auch auf andere Vereinbarungen wie Versicherungs- oder Frachtverträge Auswirkungen haben.
Keinesfalls sollte angenommen werden, dass die Incoterms® einen Vertrag abschließend regeln. Die Incoterms®-Klausel ist ein Element eines Vertrags, welche selbst ggf. noch ausgefüllt und angepasst werden muss.
Hinweis: In Deutschland spielen die Incoterms® im Rahmen der umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften eine große Rolle.
Ziele der Incoterms®
- Missverständnisse und Streitigkeiten über die richtige Art und Weise der Lieferung werden mithilfe der Incoterms® bereits im Vorfeld verhindert.
- Die Incoterms® bieten die notwendige Rechtssicherheit, um den internationalen Handel zu einer kalkulierbaren Größe zu machen.
Incoterms® 2020 – Das bedeuten die Abkürzungen der 11 Klauseln
Folgende Incoterms® 2020 finden in der Praxis Anwendung:
Klauseln für alle Transportarten
- EXW – ex works (ab Werk)
- FCA – free carrier (frei Frachtführer)
- CPT – carriage paid to (frachtfrei)
- CIP – carriage and insurance paid to (frachtfrei versichert)
- DAP – delivered at place (geliefert benannter Ort)
- DPU (neu seit 2020) – delivered at place unloaded (geliefert benannter Ort entladen)
- DDP – delivered duty paid (geliefert verzollt)
Klauseln für den See- und Binnenschifftransport
- FAS – free alongside ship (frei Längsseite Schiff)
- FOB – free on board (frei an Bord)
- CFR – cost and freight (Kosten und Fracht)
- CIF – cost insurance and freight (Kosten, Versicherung und Fracht)
Welche Incoterms® sind anzuwenden?
Die Incoterms® wurden seit 1936 insgesamt acht Mal von der Internationalen Handelskammer (ICC) überarbeitet und an die logistische Entwicklung im internationalen Handel angepasst. Deshalb ist es ratsam, mit der aktuellen Version zu arbeiten, auch wenn die Fassungen aus dem Jahr 2010 weiterhin vereinbart werden kann – hier muss dann die entsprechende Jahreszahl an die Klausel anhängt werden. Es besteht jedoch das Risiko, dass Regelungen zu modernen Logistikketten oder die Bezugnahme auf elektronische Liefernachweise nicht enthalten sind.
Hinweis: Die englische Sprachfassung der Auslegungsregeln hat immer Vorrang gegenüber der deutschen Version.
Quellen: „Zoll & Export 2020“, „Die neuen Incoterms® 2020“