Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung: Gültigkeit, Homeoffice und Maßnahmen im Betrieb
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Betriebssicherheit und Arbeitsstätten

Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung: Gültigkeit, Homeoffice und Maßnahmen im Betrieb

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) endet bereits am 02.02.2023. Aufgrund der sinkenden Infektionszahlen beschloss die Bundesregierung in ihrer heutigen Sitzung diesen Schritt. Bis dahin gilt noch die derzeitige Fassung der Verordnung, nach der Unternehmen wieder strengere Vorgaben zum Infektionsschutz einhalten müssen. Wie steht es um Maskenpflicht, Homeoffice und Co.? [Mehr lesen]
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel: Änderungen und Pflichten für Arbeitgeber
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Betriebssicherheit und Arbeitsstätten

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel: Änderungen und Pflichten für Arbeitgeber

Seit dem 24.11.2021 gibt es eine geänderte Version der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel von August 2020. Die Regel erweitert die Empfehlungen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Arbeitsschutz in der Corona-Pandemie. Das sind die wichtigsten Inhalte der aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. [Mehr lesen]
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