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Nach fast 15 Jahren erschien im Dezember 2022 eine umfangreiche Neufassung der TRGS 553 „Holzstaub“. Sie wurde inhaltlich in weiten Teilen neu geschrieben und an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst. Welche Änderungen beim Gefahrstoff „Holzstaub“ kommen jetzt auf Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche zu? [Mehr lesen]
Im Oktober 2022 wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 neugefasst. Sie definiert passende Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten, bei denen es zum Kontakt mit hautgefährdenden Stoffen kommt und wie die dazugehörige Gefährdungsbeurteilung aufgebaut sein soll. Welche Änderungen sind jetzt für Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche wichtig? [Mehr lesen]
Am 31.03.2022 erschien eine geänderte Fassung der TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“. Zu den Neuerungen gehört ein neu beschriebenes Arbeitsverfahren sowie ein neues Kombinationsmodul zur Qualifikation aufsichtsführender Personen. Damit beschreibt die TRGS, welche Maßnahmen notwendig sind, um Beschäftigte im Umgang mit Asbest vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Was müssen Arbeitgeber und Arbeitsschutzverantwortliche jetzt beachten? [Mehr lesen]
Im Mai 2021 wurde die TRGS 505 „Blei“ aktualisiert. Dabei wurde der zulässige Grenzwert für Blei im Blut gesenkt. Auf Basis von TRGS-Vorgaben und der Gefahrstoffverordnung ist ein sicherer Umgang mit Blei zu gewährleisten. Welche Neuerungen rund um TRGS 505 Betriebsanweisungen und Arbeitsschutz müssen Verantwortliche jetzt beachten? [Mehr lesen]
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ wurde umfassend überarbeitet und am 16.02.2021 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Erfahren Sie hier die wichtigsten Änderungen in der Neufassung und sichern Sie sich eine Checkliste für den Betrieb von Gefahrstofflagern. [Mehr lesen]
Die inzwischen fast 15 Jahre alte TRGS 721 ist im Oktober 2020 als Neufassung erschienen. Die Norm für die Beurteilung der Explosionsgefährdung in Bezug auf eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ist vollständig überarbeitet und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht worden. Von der Neufassung der TRGS 721 sind alle Unternehmen betroffen, die mit Stoffen arbeiten, die eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können, und die deshalb eine Explosionsgefährdung beurteilen müssen. [Mehr lesen]
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