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Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung

Die aktuell gültige Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2010) und die verschiedenen Richtlinien werden durch die vollständig überarbeitete Immobilienwertermittlungsverordnung und ergänzende Anwendungshinweise zum 1. Januar 2022 abgelöst. Künftig gibt es nur noch zwei Regelungswerke:

  • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021)
  • Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA)

Mit dieser Neuerung will der Gesetzgeber stärker als bisher sicherstellen, dass bundesweit einheitliche Grundsätze für die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten gelten.

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Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung
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