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Revision der Gefahrstoffverordnung
Seit dem 19.11.2016 ist die Artikelverordnung in Kraft, mit der u. a. die Gefahrstoffverordnung geändert wurde.
Da die letzte Übergangsregelung der CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen abgelaufen ist, müssen seit dem 01.06.2015 alle Stoffe und Gemische nach CLP-Kriterien eingestuft und gekennzeichnet werden. Aus diesem Grund wurde am 14.10.2016 einer „Verordnung zur Umsetzung von EU-Recht und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen“ zugestimmt, die anschließend am 19.11.2016 in Kraft trat.
Erhalten Sie in unserem Download-Paket folgende Merkblätter:
- die wichtigsten Informationen zu den Änderungen der GefStoffV
- Übersicht über die neue Kennzeichnung von Gefahrstoffen – mit praktischer Gegenüberstellung (alte Gefahrensymbole)
- Kennzeichnung gemäß CLP
- Wichtgstes zu TRGS & GHS
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