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Neue Regeln zur Arbeitsstättenverordnung
ASR A1.8 „Verkehrswege“ sowie ASR V3.a2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“
Seit Juni 2016 gelten die neuen technischen Regeln für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ASR V3a.2. Darin werden die Anforderungen an Verkehrswege, wie z. B. deren Breite oder die Ausbildung von Schrägrampen und Treppen festgelegt, damit diese auch von Beschäftigten mit Behinderungen genutzt werden können.
Dieser Beitrag stellt die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und der ASR A1.8 „Verkehrswege“ sowie ASR V3.a2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“ mit Bezügen zur Erschließung dar.
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