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Neuregelung des Mutterschutzrechts
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist die lang diskutierte Mutterschutzreform nun offiziell. Bereits zum 30.05.2017 traten die ersten Neuerungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in Kraft.
Mit weiteren Neuregelungen, die überwiegend zum 01.01.2018 in Kraft treten werden, wird es einen flexibleren Mutterschutz geben, der künftig auch für Schülerinnen, Praktikantinnen und Studentinnen gelten wird.
Erfahren Sie in unserem kostenlosen Whitepaper, was Sie für Ihre Personalarbeit über die Neuerungen 2017 und 2018 wissen müssen:
- Die wesentlichen Neuerungen im Überblick
- Für wen gilt der Mutterschutz?
- Wie sieht es mit der Beschränkung der Arbeitszeit (künftig) aus?
- Welche Beschäftigungsverbote gibt es?
- Erweiterter Kündigungsschutz
- Wie müssen Arbeitsbedingungen gestaltet werden und welche Tätigkeiten sind unzulässig?
- Dokumentationspflichten des Arbeitgebers
- Nachweise und Mitteilungen der betroffenen Frauen
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