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CLP-Verordnung – GHS – GefStoffV – TRGS
Da die letzte Übergangsregelung der CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen abgelaufen ist, müssen seit dem 01.06.2015 alle Stoffe und Gemische nach CLP-Kriterien eingestuft und gekennzeichnet werden. Aus diesem Grund wurde am 14.10.2016 einer „Verordnung zur Umsetzung von EU-Recht und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen“ zugestimmt, die anschließend am 19.11.2016 in Kraft getreten ist.
Erhalten Sie in unserem Fachartikel alle wichtigen Informationen über:
- Änderungen bei Gefahrenklassen, Begriffen & Lagerung
- Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Kennzeichnung von Gemischen gemäß der CLP-Verordnung
- CLP-Verordnung beruht auf GHS
- Übersicht alte & neue Kennzeichnung
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