Ihr Gratis-Download
Checkliste "Überprüfung von Leitern und Tritten"
Immer wieder kommt es bei Tätigkeiten des Hausmeisters zu Unfällen mit Absturzgefahr. Darunter fallen Arbeiten mit Stehleitern, Anlegeleitern und Tritten, z. B. beim Auswechseln von Glühlampen oder beim Reinigen von Dachrinnen.
In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit auch von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Sachkündige müssen Leitern und Tritte daher wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen. Die nachfolgende Checkliste hilft ihnen dabei.
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Sie erhalten dann kostenlos per E-Mail das gewünschte Dokument.
Gratis-Download anfordern

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Sie erhalten dann kostenlos per E-Mail das gewünschte Dokument.