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Spielplatzkontrolle

Fachartikel "Wer baut, der haftet?"

Kinder sollen spielen, möglichst Abenteuer erleben, bei denen sie sich erfahren und entwickeln können. Unterschiedlichste Spielplätze helfen dabei. Doch wer haftet, wenn etwas passiert? Eine Verpflichtung zur Kontrolle und Wartung der Spielplätze wird für alle Betreiber von Spielplätzen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit dem § 823 Abs. 1 begründet. Im zweiten Absatz heißt es außerdem, dass derjenige haftet, der gegen ein Schutzgesetz verstößt. Damit ist die Haftung für Spielplatzgeräte durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) als Schutzgesetz auf den Hersteller bzw. Importeur gemeint. 

Lesen Sie in unserem Fachartikel alles über die Spielplatzkontrolle und die DIN EN 1176/1177.

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