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Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Die Vergabestellen des Bundes sowie sechs Bundesländer (Hamburg, Bremen, Bayern, Saarland, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen) müssen die UVgO bereits anwenden. In den anderen Bundesländern muss mit der Einführung im zweiten Halbjahr 2018 gerechnet werden.
Damit Sie wissen ob und ab wann Sie die UVgO anwenden müssen und den Überblick behalten, finden Sie hier den aktuellen Einführungsstand für jedes Bundesland.
Aus der Einführung ergeben sich sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Bieter Änderungen, die Sie bei Vergaben im Unterschwellenbereich berücksichtigen müssen.
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