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Einhaltung und Abweichung von Grenzwerten - Hintergründe und Umsetzung der §§ 8–10 TrinkwV
Die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch wird anhand von konkreten Parametern beschrieben, die in den Anlagen zur Trinkwasserverordnung aufgelistet sind. Für die meisten dieser Parameter sind Grenzwerte bzw. Erfordernisse festgesetzt, die in der Praxis der Wasserversorgung eingehalten werden müssen. Diese Grenzwerte sind als Mindestanforderungen zu betrachten und gewährleisten die Qualität, die Wasser aufweisen muss, um als Trinkwasser deklariert werden zu dürfen.
Der Fachbeitrag kommentiert die §§ 8-10 TrinkwV und erläutert die Hintergründe zur Einhaltung und Abweichung von Grenzwerten im Bereich der Trinkwasserhygiene.
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