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Düngeverordnung 2020
Als Hauptverursacherin gilt die Landwirtschaft, insbesondere die Düngepraxis. Die Bundesregierung hat mehrere Fristen verstreichen lassen, die Düngeregeln für Landwirte entsprechend der Forderungen der EU-Kommission anzupassen. Mit Urteil vom 21. Juni 2018 stellte der EuGH erneut eine Vertragsverletzung fest. Wenn Deutschland nicht liefert, drohen saftige Strafzahlungen. Zusätzliche Sperrzeiten für die Düngung in besonders belasteten Gebieten sowie eine allgemeine Reduktion von Düngung, auch unterhalb des ermittelten Nährstoffbedarfs, sollen Abhilfe schaffen. Bundesweit protestieren Landwirte nun gegen noch strengere Auflagen. Überdüngte Flächen und belastete Gewässer stehen Landwirten gegenüber, die in den geforderten Maßnahmen eine Unzumutbarkeit sehen. Das Argument, man brauche mehr Zeit für Verhandlungen, steht einer bereits im Jahr 1991 in Kraft getretenen Nitratrichtlinie entgegen.
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