Brandschutzordnung nach DIN 14096: Wiederkehrende Prüf- und Dokumentationspflichten einhalten
26.09.2021 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist in drei Teile untergliedert. Die Teile A, B und C beschreiben die wichtigsten Regelungen, wie sich Personen in einem Gebäude oder Betrieb bei einem Brand verhalten sollten. Außerdem regelt die Ordnung weitergehende Prüf- und Dokumentationspflichten. Wann ist eine Brandschutzordnung erforderlich und wie wird sie erstellt?Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet Brandschutzordnung?
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Brandschutzordnung nach DIN 14096
2.1 Brandschutzordnung: Teil A
2.2 Brandschutzordnung: Teil B
2.3 Brandschutzordnung: Teil C - Brandschutzordnung: Wo aushängen?
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Ist eine Brandschutzordnung Pflicht bzw. wann ist sie erforderlich?
4.1 Wiederkehrende Prüf- und Dokumentationspflichten - Wie erstelle ich eine Brandschutzordnung?
- Auf die Brandschutzordnung verzichten?
Was bedeutet Brandschutzordnung?
Die Brandschutzordnung regelt das Verhalten im Brandfall und Maßnahmen zur Verhütung von Bränden für einen Betrieb oder eine öffentlichen Einrichtung. Sie muss stets an die vor Ort erforderlichen Brandschutzmaßnahmen angepasst werden. Ebenso ist die konkrete Nutzung der jeweiligen Gebäude bzw. Räume für die Brandschutzordnung relevant.
Aber auch wenn die Brandschutzordnung individuell für ein Gebäude erstellt wird, gibt es Grundsätze, die in jedem Fall zu beachten sind. Hier gelten insbesondere die Vorgaben der DIN 14096 „Brandschutzordnung“. Sie unterteilt die Brandschutzordnung in drei Abschnitte: Teil A, Teil B und Teil C.
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Der folgende Abschnitt zeigt, worauf Arbeitgeber und Brandschutzverantwortliche achten müssen, wenn sie eine Brandschutzordnung gemäß den Vorgaben der DIN 14096 erstellen.
Brandschutzordnung Teil A
Teil A der Brandschutzordnung ist für alle Personen bestimmt, die sich im Gebäude aufhalten – egal ob Bewohner, Mitarbeiter oder einmaliger Besucher. Er besteht aus einem Aushang für das Gebäude und umfasst stichpunktartig die wichtigsten Hinweise des organisatorischen Brandschutzes. Dazu gehören schlagwortartige Anweisungen (linke Seite des Aushangs), grafische Sicherheitszeichen zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall (mittig) sowie Kurzhinweise (rechte Seite).
Optisch muss Teil A diese Eigenschaften aufweisen:
- Mindestgröße: DIN A4
- Umlaufende rote Umrandung (mindestens 10 mm dick)
- Schwarze, nicht verschnörkelte Schrift auf weißem Papier
- Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010/ASR A1.3
Zusätzlich kann es hilfreich sein, dickes Papier zu verwenden (z. B. 120-Gramm-Papier) oder den Aushang in Folie einzuschweißen. Beide Maßnahmen erhöhen die Stabilität des Aushangs und schützen ihn vor äußeren Einflüssen.
Die Inhalte von Teil A der Brandschutzordnung sind in der DIN 14096 genau festgelegt. So müssen die nachfolgenden Überschriften, Schlagworte, Texte und Sicherheitszeichen in exakt der untenstehenden Reihenfolge im Aushang enthalten sein:
- Brände verhüten
- Verhalten im Brandfall
- Ruhe bewahren
- Brand melden
→ Notruf 112 - In Sicherheit bringen
→ Hinweise zur Selbstrettung inkl. Hinweis auf Symbole für gekennzeichnete Fluchtwege und Sammelstellen - Löschversuch unternehmen
→ inkl. Hinweis auf Symbole für Feuerlöscher und Wandhydranten
Wie Teil A der Brandschutzordnung nach DIN 14096 aussehen kann, zeigt folgendes Muster:
Muster eines Aushangs (Brandschutzordnung Teil A) nach DIN 14096. |
Formulierungen, die nicht den o. g. Texten entsprechen, müssen aus dem Anhang entfernt werden. Ebenso dürfen keine weiteren Schlagworte, Texte, grafischen Symbole oder Sicherheitszeichen enthalten sein.
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Falls eine Brandschutzordnung in anderer Sprachen notwendig ist, muss der Betreiber einen zusätzlichen Aushang in der jeweiligen Sprache bereitstellen. Passende Mustervorlagen in neun verschiedenen Sprachen (deutsch, englisch, arabisch, türkisch, italienisch, russisch, polnisch, rumänisch und serbisch) enthält der „Brandschutzordnungs-Manager“. Mit der Software lassen sich einfach und unkompliziert professionelle Brandschutzordnungen erstellen, die den Vorgaben der DIN 14096 entsprechen.
Brandschutzordnung Teil B
Teil B der Brandschutzordnung ist für alle Personen bestimmt, die sich „nicht nur vorübergehend“ in einem Objekt oder Gebäude aufhalten, jedoch keine besonderen Brandschutzaufgaben wahrnehmen. Das sind i. d. R. Mitarbeiter eines Unternehmens oder Bewohner eines Gebäudes. Besucher gehören nicht dazu, für sie gilt Teil A der Brandschutzordnung.
Bei Teil B gilt: Er muss schriftlich festgehalten und gegen Unterschrift ausgehändigt werden. Außerdem wird eine Ansprechperson definiert. Die Inhalte müssen von den Beschäftigten eingehalten werden. Darüber hinaus sollte er Bestandteil der jährlich verpflichtenden Unterweisung sein.
Im Gegensatz zu Teil A gibt es bei Teil B der Brandschutzordnung keine Vorgaben zur optischen Gestaltung. Lediglich das Format ist auf DIN A4 bis DIN A6 begrenzt.
Zwingend erforderlich sind jedoch folgende Punkte gem. DIN 14096 in nachstehender Reihenfolge:
Inhalt | Bedeutung |
a. Einleitung | Wie ist die Brandschutzorganisation des Unternehmens aufgebaut? |
b. Brandschutzordnung (Aushang Teil A) | Beigelegter Ausdruck von Teil A, z. B. als Deckblatt |
c. Brandverhütung | Alle Maßnahmen des Unternehmens zur Brandverhütung |
d. Brand- und Rauchausbreitung | Bereits getroffene Vorkehrungen gegen die Ausbreitung von Brand und Rauch |
e. Flucht- und Rettungswege | Beschreibung aller Flucht- und Rettungswege im Gebäude |
f. Melde- und Löscheinrichtungen | Welche Möglichkeiten zur Brandmeldung und Löscheinrichtungen gibt es? |
g. Verhalten im Brandfall | Hinweise für Beschäftigte |
h. Brand melden | Erläuterung der Vorgehensweise zur Meldung eines Brandfalls |
i. Alarmsignale und Anweisungen beachten | Welche Alarmsignale wurden vorbereitet und was ist bei Auslösung zu beachten? |
j. In Sicherheit bringen | Wie kommen Personen sicher aus dem Gebäude? |
k. Löschversuche unternehmen | Wie sollen Löschversuche ausgeführt werden? |
l. besondere Verhaltensregeln | Gibt es weitere betriebsspezifische Anweisungen? |
m. Anhang | Falls vorhanden entsprechende Anhänge ergänzen |
Einzelne Punkte dieser Auflistung dürfen für Teil B gestrichen werden, das zusätzliche Einfügen von Abschnitten ist dagegen nicht zulässig.
Brandschutzordnung Teil C
Teil C der Brandschutzordnung ist für alle Personen bestimmt, die sich in einem Gebäude aufhalten und in Notsituationen mit besonderen Sicherheitsaufgaben betraut sind. Das sind z. B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Evaukierungshelfer, Flurbeauftragte und Sicherheitsingenieure – aber grundsätzlich auch alle Vorgesetzten.
In Teil C müssen folgende Aspekte enthalten sein:
Inhalt | Bedeutung |
• Einleitung | Für wen und welchen Zweck wurde Teil C erstellt? |
• Brandverhütung | Personen, die für die Einhaltung der präventiven Maßnahmen zuständig sind |
• Meldung und Alarmierungsablauf | Internes und externes Vorgehen zum Melden eines Brandfalls |
• Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte | Wie werden Personen im Gebäude informiert und wie lassen sich ggf. Sachwerte auf der Flucht vor dem Feuer retten? |
• Löschmaßnahmen | Koordinierung der Löschmaßnahmen, z. B. der Einsatz mehrerer Handfeuerlöscher gleichzeitig oder Wandhydranten |
• Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr | Bereiche freihalten und die Feuerwehr einweisen |
• Nachsorge | Hierbei hilft meist die Feuerwehr |
• Anhang | Ggf. Pläne für den Einsatzleiter der Feuerwehr oder ein Gefahrstoffkataster einfügen. |
Die Brandschutzordnung Teil C muss in Papierform vorliegen, gemäß DIN 14096 sind die Formate DIN A4 bis A6 zulässig. Außerdem muss sie wie Teil B schriftlich festgehalten und der Empfang mit Unterschrift bestätigt werden. Das gesamte Dokument ist nach den örtlichen Gegebenheiten mit Texten, Plänen sowie Zeichnungen und eventuell weiteren Dokumenten zu versehen. Zur Schriftgröße und grafischen Gestaltung gibt es keine Vorgaben.
Hinsichtlich der Betriebsgröße kann es notwendig sein, dass unterschiedliche Dokumente des Teils C erstellt werden müssen, um den Anforderungen des Arbeitsumfelds gerecht zu werden. Besteht diese Notwendigkeit, sind auch für diesen Teil fremdsprachige Ausführungen des Dokuments zu erstellen.
Brandschutzordnung: Wo aushängen?
Teil A der Brandschutzordnung muss im Gebäude deutlich sichtbar an einer Stelle angebracht werden, an der viele Personen oft vorbeigehen. Er darf nicht zugehängt oder überklebt werden. Wenn der Aushang nicht mehr ohne Einschränkungen lesbar ist oder sich gemäß DIN 14096 Änderungen im Inhalt ergeben, muss der Aushang durch eine neue Version ersetzt werden.
Teil B und Teil C sollten ausgedruckt und einzeln an die betroffenen Personen übergeben werden, z. B. in Form von Merkblättern.
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Passende Vorlagen hierfür enthält „Die neue Brandschutzmappe“.
Ist eine Brandschutzordnung Pflicht bzw. wann ist sie erforderlich?
Grundsätzlich ist die Brandschutzordnung nicht in jedem Gebäude Pflicht. Allerdings fordern eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, dass der Arbeitgeber Brandschutzmaßnahmen im Betrieb umsetzt, die für die Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten notwendig sind.
Diese Forderungen sind z. B. enthalten in:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- DGUV Vorschrift 1
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Feuerversicherungen (z. B. VdS)
- Sonderbauordnungen (z. B. von Hotels oder Verkaufsräumen)
Ist die Brandschutzordnung Teil eines Arbeits- oder Mietvertrags, gelten die Inhalte der Ordnung verbindlich für alle Vertragsparteien. Um diesen Pflichten nachzukommen und um juristische Konsequenzen zu vermeiden, ist es ratsam, eine Brandschutzordnung für das Gebäude zu erstellen und auszuhängen.
Wiederkehrende Prüf- und Dokumentationspflichten
Die Brandschutzordnung, insbesondere die Teile B und C, müssen mindestens alle zwei Jahre auf ihre Aktualität geprüft und ggf. aktualisiert werden. Sollten zwischendurch erkennbare Veränderungen eintreten, müssen die Ordnungen auch öfter aktualisiert werden. Die Prüfung ist zu dokumentieren.
Wie erstelle ich eine Brandschutzordnung?
Um alle Vorgaben der DIN 14096 bei der Erstellung der Brandschutzordnung einzuhalten, sind spezielle Softwarelösungen eine ideale Hilfe. Eine professionelle Software zur vorgabenkonformen Erstellung aller drei Teile der Brandschutzordnung ist der „Brandschutzordnungs-Manager“. Damit erstellen Arbeitgeber/Brandschutzbeauftragte in wenigen Schritten die Brandschutzordnung für ihr Unternehmen (für alle Branche geeignet). Auch bereits bestehende Ordnungen lassen sich mit der Software aktualisieren.
Zudem bietet „Die neue Brandschutzmappe“ hilfreiche Checklisten zu den Teilen A, B und C der Brandschutzordnung. Damit erhalten Brandschutzverantwortliche und Arbeitgeber eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften – übersichtlich dargestellt und rechtssicher zusammengefasst als praktische Arbeitshilfe.
Auf die Brandschutzordnung verzichten?
Mit Zustimmung der Brandschutzbehörde kann im Ausnahmefall auf die Teile B und C verzichtet werden. Dies ist abhängig von der Art, Nutzung und Größe des Gebäudes sowie den Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz.
In der Regel stimmt die Brandschutzbehörde zu, wenn
- praktisch keine brandschutztechnischen Gefahren vorliegen.
- die Fluchtwege eindeutig sind.
- beide Fluchtwege baulich gegeben sind.
- das Gebäude ebenerdig und nicht unterkellert ist.
- gegen das korrekte Verhalten praktisch nicht fahrlässig verstoßen werden kann.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob die ausgehängte Brandschutzordnung in Ihrem Unternehmen/Gebäude noch aktuell ist, laden Sie sich jetzt das Muster zur Brandschutzordnung kostenlos hier herunter.
Quellen: „Handbuch Brandschutzvorschriften“, „Die neue Brandschutzmappe“