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Initial Coin Offering (ICO) und Sale-and-Lease-Back (SLB) – zwei alternative Instrumente der Unternehmensfinanzierung

© Natee Meepian – stock.adobe.com

Die Beschaffung von Finanzmitteln für künftige Investitionen ist für viele Unternehmen eine Herausforderung. Gerade in Zeiten, in denen die Liquidität eingeschränkt ist oder gar eine Insolvenz droht, verweigern herkömmliche Banken oft einen Kredit. Geschäftsführer können jedoch auf alternative Finanzierungsmethoden wie die Finanzierung mittels Initial Coin Offering (ICO) oder Sale-and-Lease-Back (SLB) zurückgreifen. Doch für welche Unternehmen eignen sich diese Instrumente und was sind die Vor- und Nachteile?
  1. Initial Coin Offering (ICO): Definition und weitere wichtige Begriffe 
  2. Ablauf eines Initial Coin Offerings
  3. Unterschiedliche Arten von Tokens gewähren unterschiedliche Rechte 
  4. Wie schätzt das BaFin Initial Coin Offering ein?
  5. Sale-and-Lease-Back (SLB) – eine weitere alternative Art der Unternehmensfinanzierung

Initial Coin Offering (ICO): Definition und weitere wichtige Begriffe 

Initial Coin Offering ist ein Instrument der Unternehmensfinanzierung, das auf der Blockchain-Technologie beruht. Genutzt wird diese Methode insbesondere von Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf Kryptowährung basiert. Ähnlich wie beim Crowdfunding soll es mit ICO gelingen, entweder ein bestimmtes Projekt oder gar ein ganzes Unternehmen zu finanzieren.  

Bei diesem Finanzierungsmodell erhält der Investor für sein reales Geld zunächst einen virtuellen Gegenstand, der als Token bezeichnet wird. Bei diesem sog. Initial Token Sale handelt es sich also um einen Vorverkauf von Tokens, welcher letztendlich zum Bezug einer zukünftigen Leistung oder einem erst noch zu entwickelnden Produkt berechtigt. Erwerber von Tokens sind demnach (potenzielle) Kunden.

Decentralized Autonomous Organisation (DAO) bietet die Tokens an

Der Inhaber der Token, also das „Unternehmen“, das eine Unternehmensfinanzierung benötigt, führt dezentral eine Organisationseinheit auf Basis einer Blockchain – eine sog. Decentralized Autonomous Organisation (DAO). Eine DAO ist keine real existierende Gesellschaft, sie ist in keinem Land der Welt registriert und unterliegt keinerlei (staatlicher) Regulierung. Alles läuft mehr oder weniger in einem juristischen Graubereich ab, was natürlich gewisse Gefahren für Investoren birgt.  

Welchen regulatorischen Rahmenbedingungen das Initial Coin Offering dennoch unterliegt, zeigt ausführlich das Handbuch „Das GmbH-Recht“

Anhand eines White Papers stellt die DAO ihr Projekt vor 

Ein Initial Token Sale bzw. ICO wird häufig zu einem Zeitpunkt angekündigt, zu dem weder das Unternehmen noch das entsprechende Geschäftsmodell oder gar Produkte bzw. Dienstleistungen existieren. Deshalb legt die DAO im White Paper das Projekt, das damit verbundene Geschäftsmodell, das Angebot sowie den dem Token Sale zugrunde liegenden Smart Contract fest. Grob gesagt, beinhaltet das White Paper die Elemente eines Business-Plans oder Business Model Canvas. 

Smart Contract beinhaltet die Konditionen

Um das Geschäft zu besiegeln, fertigen die Parteien einen sog. Smart Contract an. Unter einem Smart Contract ist jedoch kein Vertrag im juristischen Sinne zu verstehen. Es handelt sich dabei um eine Software, die Verträge automatisiert auf der Basis der Blockchain-Technologie abwickelt. Der Inhalt des Smart Contract wird durch die vertraglich vereinbarten Konditionen bestimmt.

Ablauf eines Initial Coin Offerings

Ein Initial Coin Offering bzw. Token Sale läuft in der Regel anhand folgender Schritte ab: 

1. Veröffentlichung des White Papers, um eine Community an Supportern (Investoren) aufzubauen. 

2. Daran schließt sich das eigentliche ICO an, das mindestens eine Woche andauert. In diesem Zeitraum haben die Investoren die Möglichkeit, Token zu erwerben.

3. Zum Schluss erfolgt die „Auslieferung“ der Token. 

4. Das Start-up verfügt nun über das benötigte Geld, sodass die eigentliche Produktentwicklung ihren Lauf nehmen kann. 

Hinweis: Der Ablauf eines Initial Coin Offerings ist kein standardisiertes Verfahren und kann deshalb von Fall zu Fall abweichen. 

Unterschiedliche Arten von Tokens gewähren unterschiedliche Rechte 

Es gibt unterschiedliche Arten von Tokens, die potenzielle Kunden von den Unternehmen erwerben können. Diese unterscheiden sich folgendermaßen: 

Intrinsic Tokens (oder Native Tokens) 

Intrinsic Tokens basieren unmittelbar auf der Blockchain. Sie vermitteln keine Rechte, dienen teilweise jedoch als Zahlungsmittel. Prominente Beispiele sind: Bitcoin (Bitcoin-Blockchain), Ether (Ethereum) oder Ripple (XRP Ledger).

Security oder Equity Tokens 

Damit werden Tokens bezeichnet, die z. B. Gewinnbezugsrechte oder vergleichbare Rechte vermitteln, aber keine Stimm- oder andere Mitentscheidungsrechte einräumen. Als Equity Tokens werden hingegen solche Tokens beschrieben, die Mitbestimmungsrechte beispielsweise in Form von Stimmrechten gewähren.

Grundsätzlich sind Gestaltungen möglich, bei denen mittels Equity und Security Tokens zusammen tatsächlich Unternehmensanteile erworben werden könnten.

Utility Tokens

Mittels Utility Tokens wird ein Bezugsrecht auf die künftig herzustellenden Produkte oder die Dienstleistungen gewährt. Sind die Produkte/Dienstleistungen am Markt, können die Utility Tokens dagegen eingetauscht werden. Utility Tokens können daneben auch als eine Art Gutschein fungieren. Dann werden die Tokens mit einem Rabatt ausgegeben.

Start-ups, die über eine Online-Plattform verfügen, können die Tokens als „Zahlungsmittel“ für die Teilnehmer akzeptieren.

Tokens fungieren gleichzeitig als Stimmrechte 

Hat der (potenzielle) Kunde Tokens eingekauft, steht die Entscheidung darüber an, in welche Projekte das gesammelte Geld investiert werden soll. Hierfür wird eine Art E-Voting durchgeführt, an dem sich alle Stimmrechtshaber, also Investoren, beteiligen. Können sich diese nicht einigen, werden Abspaltungen gebildet, die entsprechend den Stimmrechten mit Geld ausgestattet werden, sodass weitere Investitionsziele verfolgt werden können. 

Wie schätzt das BaFin Initial Coin Offering ein? 

Es stellt sich schließlich die Frage, um welches Finanzinstrument es sich bei Tokens bzw. Coins handelt. Die Einordnung als Wertpapier ist nach deutschem Recht durchaus sinnvoll, jedoch nimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrem Bericht aus dem Jahr 2017 keine klare Einordnung vor.   

Nach Auffassung der BaFin sind Bitcoins und andere Kryptowährungen jedenfalls als Rechnungseinheiten und damit als Finanzinstrumente einzuordnen. In ihrem Hinweisschreiben vom 20.02.2018 betont die BaFin, dass sie pro Einzelfall darüber entscheiden will, ob ein ICO-Anbieter eine Erlaubnis nach den aufsichtsrechtlichen Regelungen benötigt oder nicht. Das will das BaFin  anhand der technischen und vertraglichen Ausgestaltung des ICOs entscheiden.

Sale-and-Lease-Back (SLB) – eine weitere alternative Art der Unternehmensfinanzierung 

Unternehmen, deren Geschäftsmodell nicht auf Kryptowährung basiert, steht eine andere alternative Art der Unternehmensfinanzierung zur Verfügung: die sog. Sale-and-Lease-Back-Finanzierung. Benötigen Unternehmen einen schnellen Liquiditätszufluss, können sie die im Einsatz befindlichen gebrauchten Maschinen, Anlagen und ggf. Immobilien oder auch ihre Marke an eine Leasinggesellschaft veräußern. Der daraus resultierende Kaufpreis fließt in das Unternehmen und erhöht auf diese Weise schlagartig die Liquidität. 

Sale-and-Lease-Back kommt in erster Linie für produzierende Unternehmen in Betracht. Daneben sind Hoch- und Tiefbau oder die Transportlogistik geeignete Partner für eine SLB-Finanzierung. 

Hinweis: Für diese Art der Unternehmensfinanzierung ist es zwingende Voraussetzung, dass die Anlage mobil ist. Anlagen, die fest mit dem Standort verbunden sind und nur dort betrieben werden können, scheiden also aus. Das Leasing-Objekt muss zudem austauschbar und zweitmarktfähig sein. 

Die SLB-Finanzierung besteht aus zwei unterschiedlichen Verträgen: dem Kaufvertrag und dem Leasingvertrag. Welche Pflichten sich für Leasingnehmer und Leasinggeber ergeben, können Geschäftsführer im Handbuch „Das GmbH-Recht“ nachlesen. 

Vor- und Nachteile von Sale-and-Lease-Back

Neben dem zügigen Liquiditätszufluss ist wohl der entscheidendste Vorteil von Sale-and-Lease-Back, dass die Produktion nicht unterbrochen werden muss. Somit entsteht keine weitere finanzielle Belastung für das Unternehmen. Außerdem ergeben sich keine Veränderungen für die Mitarbeiter, die einfach weiter ihrer Arbeit nachgehen.

Hinzu kommt, dass es dem Unternehmen frei steht, wie es die erhaltenen Mittel einsetzt. So lässt sich z. B. ein Teil des Betrags zur Begleichung von längst fälligen Verbindlichkeiten einsetzten, ein anderer für dringende Investitionen, die bisher aufgrund der angespannten Liquiditätslage immer aufgeschoben worden sind. 

Nachteilig ist, dass Geschäftsführer vorab eine aufwendige Wertermittlung des Leasingobjekts durchführen müssen. Dadurch entstehen Aufwendungen, die der Verkäufer des Objekts zu tragen hat. Hingegen profitiert das Leasingunternehmen von Wertsteigerungen einer Immobilie, dem Unternehmen fehlen stattdessen nun wichtige Anlagen oder Objekte als Sicherheit für weitere Kredite. 

Quelle: „Das GmbH-Recht“

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