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"Aktuelles zur Beschäftigung ausländischer Fachkräfte"


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Seit dem 01.03.2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, das neue Möglichkeiten für die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte mit sich bringt.

Jetzt können Fachkräfte aus Drittstaaten mit qualifizierter Berufsausbildung nicht mehr nur in Mangelberufen in Deutschland tätig werden. Außerdem gibt es das neu geschaffene beschleunigte Fachkräfteverfahren, mit dem Arbeitgeber die Erteilung des nationalen Visums erheblich beschleunigen können.

Auch aufgrund der steigenden Zahl der Visaanträge beschloss der Bundestag am 14.05.2020 ein Gesetz, das die Errichtung eines neuen Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten zum 01.01.2021 regelt. Die neue Behörde soll u. a. für die Bearbeitung von Visumanträgen zuständig sein.

Damit Personalverantwortliche und Geschäftsführer wissen, wie sie das Potential ausländischer Fachkräfte nutzen können, bietet das Buch „Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte“,das von der FORUM VERLAG HERKERT GMBH herausgegeben wird, aktuelle Informationen basierend auf den neuen rechtlichen Grundlagen durch die Gesetze des Migrationspakets.

In diesem Praxisratgeber finden Unternehmen, die ausländische Fachkräfte beschäftigen (wollen) Tipps zum Vorgehen und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Angefangen bei der Personalbeschaffung bis hin zur Integration in den betrieblichen Alltag unterstützen die Ausführungen, To-do-Listen und konkreten Fallbeispiele bei der Umsetzung in die Praxis.

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