Diesen Artikel als PDF beziehen?
Laden Sie kostenlos den Artikel herunter:
"Immobiliengesellschaft, Krankenhaus, Lieferdienst und Telekommunikationsanbieter: Diese DSGVO-Bußgeldfälle beschäftigten uns 2019"


Anmelden
* Pflichtfeld

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Ich willige ein, dass die Forum Verlag Herkert GmbH (Mandichostraße 18, 86504 Merching) meine im Rahmen des Downloads angegebenen Daten für regelmäßige Werbemaßnahmen über die entsprechenden Kanäle (z.B. Post, E-Mail, Telefon) nutzt. Mit dem Download stimme ich auch dem E-Mail-Tracking zu statistischen Auswertungszwecken (z.B. Messung der Öffnungs- und Klickrate) zu. Meine Einwilligungserklärung kann ich jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten und das Widerrufsrecht erhalte ich unter forum-verlag.com/datenschutz.

Vielen Dank für Ihr Interesse !

Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt.Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link.Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.

Um Sie gezielter beraten zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns folgende Informationen zukommen lassen. Alle Angaben sind freiwillig.

Um Ihre Daten abzusenden, sollte mindestens ein Feld befüllt sein. Vielen Dank

Die Gründe, weshalb Aufsichtsbehörden 2019 Bußgelder auf Basis der DSGVO aussprachen, waren vielfältig. So wurden z. B. im Fall einer Immobiliengesellschaft personenbezogene Daten von Mieterinnen und Mietern in einem Archivsystem gespeichert, in dem eine Löschung nicht mehr benötigter Daten nicht vorgesehen war.

Eine Prüfung, ob eine Speicherung zulässig oder überhaupt erforderlich ist, fand nicht statt. Die Berliner Aufsichtsbehörde sprach ein Bußgeld in zweistelliger Millionenhöhe aus, das bisher höchste in Deutschland. In einem weiteren Bußgeldfall wurden mehrere Einzelverstöße eines Lieferdienstes geahndet. Mehrheitlich ging es um Nichtachtung der Betroffenenrechte. Unter anderem hatten sich Kunden über unerwünschte Werbemails beschwert und in anderen Fällen waren Betroffenenanfragen nicht beantwortet worden.

Dass bei Betroffenenanfragen technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifensind, um zu verhindern, dass Unberechtigte Auskunft zu Kundendaten erhalten, zeigt der Bußgeldfall eines Telekommunikationsanbieters. Bereits durch Angabe des Namens und Geburtsdatums konnten bei telefonischen Betroffenenanfragen weitreichende Kundendaten erhalten werden. Auch hier wurde ein Bußgeld in Millionenhöhe ausgesprochen.

Eine Patientenverwechslung offenbarte in einem weiteren Bußgeldfall strukturelle technische und organisatorische Defizite beim Patientenmanagement eines Krankenhauses.

Damit Datenschutzverantwortliche aus den Fehlern anderer lernen und bei den Entwicklungen im Datenschutz auf dem Laufenden bleiben, bietet der Infodienst „Datenschutz für Praktiker“, der von der FORUM VERLAG HERKERT GMBH herausgegeben wird, in zehn Ausgaben im Jahr aktuelle Informationen rund um den Datenschutz. 

Auf 16 Seiten finden Datenschutzbeauftragte neben den Entwicklungen der Rechtsprechung und Gesetzgebung Tipps zur Umsetzung der Datenschutzvorschriften. Todo-Listen und Erfahrungsberichte aus dem Arbeitsalltag runden den Inhalt ab.

Cover zum Download

Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Immobiliengesellschaft, Krankenhaus, Lieferdienst und Telekommunikationsanbieter: Diese DSGVO-Bußgeldfälle beschäftigten uns 2019 erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an!

Das könnte Sie auch interessieren

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.