Auch öffentliche und kirchliche Einrichtungen müssen ihre Prozesse bis zu diesem Stichtag an dieses europäische Datenschutzrecht angepasst haben und die neuen Vorschriften verbindlich anwenden. Bei Verstößen können deutlich verschärfte Schadensersatzpflichten gegenüber den Betroffenen nach Art. 82 DSGVO drohen. Im schlimmsten Fall kann die zuständige Aufsichtsbehörde Verarbeitungsverfahren nach Art. 58 Abs. 2 lit. f) DSGVO einschränken oder sogar vollständig verbieten.
Damit Datenschutzbeauftragte in öffentlichen und kirchlichen Einrichtungen ihre neuen Pflichten zur Datenschutzfolgenabschätzung, Auftragsverarbeitung oder zu den Rechten Betroffener u. v. m. einwandfrei erfüllen, benötigen sie Informationen zur DSGVO, dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) sowie zum kirchlichen Datenschutz. Genau das bietet die „Formularmappe Datenschutz in öffentlichen und kirchlichen Einrichtungen“.
Die Formularsammlung enthält Merkblätter, Checklisten und Vorlagen zu rechtlichen Grundlagen, Prüfung und Dokumentation, Datenschutz und Kollegen, Praxisfällen und dem richtigen Handeln im Krisenfall. Sämtliche Inhalte entsprechen dem aktuellen Rechtsstand und sind in der gedruckten Version einfach auszufüllen und abzulegen. Mit der Premium-Ausgabe stehen die Inhalte zusätzlich in digitaler Form zur Verfügung. Diese sind bearbeitbar und können so an die Bedürfnisse der Einrichtung angepasst werden.
Mehr Informationen finden Interessierte unter www.forum-verlag.com/DS-IT