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"Neues GEG beschlossen: Diese Änderungen gelten für den Gebäudebestand"


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Am 01.11.2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit erheblichen Änderungen, die auch die Anforderungen an Bestandsgebäude betreffen, in Kraft!

Wird ein Gebäude erweitert oder ausgebaut, muss nicht mehr zwischen Erweiterungen mit und ohne Wärmeerzeuger unterschieden werden. Reine Öl- und Kohleheizungen werden ab 2026 verboten. Die Neufassung der DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ gilt nun als Standard-Rechenverfahren, das Alternativ- Verfahren nach DIN V 4108-6/ DIN V 4701-10 gilt nur noch bis 2023. Die Qualität von Energieausweisen und Modernisierungsempfehlungen soll gesteigert werden und daher gilt bei der Erstellung eine erhöhte Sorgfaltspflicht.

Das aktuelle Praxishandbuch „GEG im Bestand“ zeigt, welche Vorgaben das GEG speziell an Bestandsgebäude stellt und wie Details bei der Sanierung von Gebäuden in Zukunft geplant und umgesetzt werden müssen, um die Vorgaben des GEG zu erfüllen.

Mit dem Wissen über die typischen Konstruktionen und deren U-Werte von Gebäuden aus den unterschiedlichen Baualtersklassen können moderne Sanierungsmethoden geplant und die Vorgaben des GEG erfüllt werden. Sofort einsetzbare Checklisten und Musterformulare unterstützen Planer und Ausführende von der systematischen Bestandsaufnahme bis zur fachgerechten Ausführung von Sanierungsmaßnahmen.

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