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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Was gehört zur Ergonomie am Arbeitsplatz? – Beispiele, Checkliste und wichtige Gesetze

© Vergani Fotografia – stock.adobe.com

Egal ob vor dem Bildschirm, in der Produktion, einer Werkstatt oder in der Pflege: Ergonomie am Arbeitsplatz ist überall ein wichtiges Thema. So sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, ergonomische Grundsätze im Betrieb einzuhalten. Dabei gehört zur Ergonomie nicht nur ein rücken- oder nackenschonendes Arbeiten, wie zahlreiche Verordnungen und Gesetze zeigen. Wie sorgen Arbeitgeber für mehr Ergonomie am Arbeitsplatz?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet Ergonomie am Arbeitsplatz? – Definition
  2. Was gehört zur Ergonomie am Arbeitsplatz? – Faktoren
  3. Ergonomie am Arbeitsplatz: Checkliste
  4. Beispiele für mehr Ergonomie am Arbeitsplatz
  5. Ergonomie am Arbeitsplatz: Gesetze und Richtlinien
  6. Fazit: Warum ist Ergonomie am Arbeitsplatz wichtig?

Was bedeutet Ergonomie am Arbeitsplatz? – Definition

Ergonomie am Arbeitsplatz meint die Gestaltung von Arbeitssystemen und -prozessen unter ergonomischen Grundsätzen. Diese Grundsätze bestehen aus Erkenntnissen von Physiologie, Psychologie und Anatomie und beschäftigen sich mit den Wechselwirkungen zwischen menschlichen und anderen Elementen eines Systems. Ergonomische Arbeitsplätze dienen somit dem körperlichen und geistigen Wohlbefinden von Beschäftigten, aber auch der Optimierung der Leistung eines Unternehmens.

In der Theorie gibt es verschiedene Konzepte der Ergonomie. Bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen kommt meist das sog. Belastungs-Beanspruchungs-Modell zum Einsatz. Es fokussiert sich auf die Beurteilung menschlicher Tätigkeiten und definiert verschiedene Belastungsfaktoren, die die Ergonomie am Arbeitsplatz beeinflussen.

Demnach ist darauf zu achten, bei der ergonomischen Gestaltung nicht nur den Arbeitsplatz als solchen zu beurteilen. Auch die Faktoren Mensch, Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Arbeitsaufgabe und Arbeitsorganisation beeinflussen die Ergonomie am Arbeitsplatz. 

Wer ist für die Ergonomie am Arbeitsplatz zuständig?

Für die Ergonomie am Arbeitsplatz ist grundsätzlich der Arbeitgeber zuständig. Verschiedene Gesetze und Richtlinien wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichten ihn zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigen zu schützen. Für fachkundigen Rat kann er jedoch den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) hinzuziehen.

Aber auch die Angestellten selbst tragen maßgeblich dazu bei, die Ergonomie am Arbeitsplatz sicherzustellen. Denn auch sie müssen sich – im eigenen Interesse – um ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz kümmern. Stellen sie Mängel hinsichtlich der Ergonomie fest, sollten sie dies dem Arbeitgeber umgehend mitteilen, damit dieser entsprechende Maßnahmen ergreifen und nachrüsten kann.

Insgesamt sollten Arbeitgeber bereits bei der anfänglichen Planung von Arbeitsstätten oder neuen Arbeitsplätzen auf die Ergonomie achten und die künftigen Nutzer direkt einzubeziehen. Aber welche Punkte fallen überhaupt unter die Ergonomie am Arbeitsplatz?

Was gehört zur Ergonomie am Arbeitsplatz? – Faktoren

Je nach Branche und Tätigkeiten gibt es unterschiedliche Einflussfaktoren der Ergonomie am Arbeitsplatz. So müssen sitzende Personen am Schreibtisch auf andere ergonomische Aspekte achten als Beschäftigte in der Produktion oder einer Werkstatt, die den ganzen Tag Steharbeit verrichten.

In allen Bereichen sind verschiedene physische, soziale und rechtliche Umgebungsbedingungen zu beachten. Zu den wesentlichen Umgebungsbedingungen der Ergonomie am Arbeitsplatz zählen:

  • Physische Bedingungen: Klima, Lärm, Beleuchtung, Raumgestaltung und -ausstattung sowie Pausenregelungen
  • Psychische/soziale Bedingungen: Zusammenarbeit im Team und psychische Belastungen
  • Organisatorische Bedingungen: Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen im Betrieb
  • Rechtliche Bedingungen: Vorschriften und Regelwerke

Sie alle beeinflussen die mögliche Ergonomie am Arbeitsplatz und müssen anhand von Kriterien bewertet werden. Diese ergonomischen Kriterien bestehen u. a. aus der menschlichen Leistung (Fertigkeiten, Fähigkeiten und Fachkenntnisse) sowie der Gesundheit, Sicherheit und dem Wohlbefinden am Arbeitsplatz.

Die Bewertung der Ergonomie kann beispielsweise anhand einer Checkliste erfolgen.

Ergonomie am Arbeitsplatz: Checkliste

Produktempfehlung:

Passende Checklisten zur Beurteilung der Ergonomie am Arbeitsplatz gibt es im „Sicherheitshandbuch Arbeitsschutz“. Dort gibt es Checklisten zu unterschiedlichen Elementen der Ergonomie, z. B. zur Beurteilung von Bürostühlen und Bildschirmarbeitsplätzen.

Einen Ausschnitt der allgemeinen Checkliste zur Ergonomie am Arbeitsplatz finden Arbeitgeber im Folgenden:

Checkliste: Ergonomie am Arbeitsplatz
Allgemeine Vorbereitungen
Bei allen Neu-, Um- und Ausbauvorhaben werden die Grundsätze der Ergonomie beachtet.
Es wurde arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt (Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge).
Arbeitsplatz
Die Bewegungsflächen entsprechen den Vorgaben der ASR A1.2.
Büroarbeitsplätze verfügen über höhenverstellbare Schreibtische, Arbeitsstühle und Fußstützen.
Der Sehabstand ist an die Arbeitsaufgabe angepasst.
Arbeitsmittel
Die vorhandenen Arbeitsmittel eignen sich für die jeweilige Arbeitsaufgabe.
Bei neu angeschafften Arbeitsmitteln wird auf die Grundsätze der Ergonomie geachtet (z. B. hinsichtlich Schaltern und Griffen).
Alle Arbeitsmittel werden regelmäßig auf Funktionsfähigkeit geprüft.
Arbeitsaufgabe
Verantwortlichkeiten und Kompetenzen aller Beschäftigten sind klar definiert.
Es erfolgte eine Unterweisung zur Durchführung der Aufgaben.
Die Beschäftigten können sich untereinander über die Aufgaben austauschen.
Arbeitsumgebung
Es werden Maßnahmen gegen Sommerhitze getroffen.
Der Lärm am Arbeitsplatz ist auf ein Minimum reduziert.
Es werden sonstige Umgebungseinflüsse berücksichtigt, z. B. Rauch, Staub, Schmutz, Nässe und Kälte.
Arbeitsorganisation
Bei der Einteilung der Arbeitszeit, der Schichtplanung und der Pausenregelung werden ergonomische Grundsätze beachtet.
Die Angestellten erhalten regelmäßig Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung.
Es finden regelmäßig Mitarbeitergespräche statt.

→ Die komplette Checkliste sowie weitere nützliche Arbeitshilfen zur Ergonomie am Arbeitsplatz finden Arbeitgeber im „Sicherheitshandbuch Arbeitsschutz“.

Beispiele für mehr Ergonomie am Arbeitsplatz

Nicht alle Bereiche der Ergonomie können mit Unterweisungen oder Schulungen optimiert werden. So gibt es nicht veränderbare Merkmale wie Körpergröße, Alter, Geschlecht, Konstitution und Physiologie, die die Ergonomie am Arbeitsplatz beeinträchtigen. Daher müssen Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Ressource Mensch zu schonen und Belastungen zu minimieren.

Im Folgenden finden Arbeitgeber einige beispielhafte Maßnahmen, mit der sie die Ergonomie am Arbeitsplatz erhöhen. Sie können sowohl für Tätigkeiten im Büro als auch für andere Arbeitsstätten genutzt werden.

Bewegungsfläche und sonstige Arbeitsumgebung

Eine ausreichende Ergonomie am Arbeitsplatz beginnt bei den Bewegungsflächen des Arbeitsplatzes. Sie richten sich vorrangig nach den Körpermaßen und der Physiologie der Beschäftigten. Körpermaße für verschiedene Haltungen können der DIN 33402-2 entnommen werden, Maße für Bewegungsflächen enthält die ASR A1.2.

Weiterer ergonomische Faktoren im Zusammenhang mit der Arbeitsumgebung definieren diese Arbeitsstättenregeln:

Vorschriften bezüglich Lärm und Vibration sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung nachzulesen sowie Regelungen zum Umgang mit Strahlung in der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

Rückenfreundliches Heben und Tragen

Das Heben und Tragen belastet die Lendenwirbelsäule. Geeignete Maßnahmen gegen diese Belastung sind:

  • Hebe- und Tragehilfe (Tragegurte, Lifter) verwenden.
  • Rückenfreundliches Greifen und Heben der Last praktizieren.
  • Beim Anheben und Ansetzen auf ca. 50 bis 75 cm Griffhöhe ansetzen.
  • Nah am Körper heben und ruckartige Bewegungen vermeiden.
  • Lasten mit geradem Rücken transportieren.
  • Verdrehung des Oberkörpers vermeiden.

Für die Ermittlung der körperlichen Belastung können Arbeitgeber die sog. Leitmerkmalmethode nutzen.

Arbeitsaufgabe ergonomisch gestalten

Hinsichtlich der Arbeitsaufgabe entstehen ergonomische Probleme, wenn z. B. die Aufgabe inhaltlich nicht klar beschrieben ist, der Zeitrahmen unklar ist oder die mit der Aufgabe betraute Person nicht ausreichend qualifiziert ist. Daher entstehen physische Belastungen nicht nur aus körperlich schweren oder einseitig belastenden Tätigkeiten, sondern auch durch Monotonie, Sättigung, Ermüdung und Stress im Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe. 

Passende Schutzmaßnahmen für ergonomische Arbeitsaufgaben sind z. B.: 

  • Klare, eindeutige Arbeitsanweisungen geben.
  • Gleichzeitige parallele Aufgabenbearbeitung vermeiden.
  • Informationen eindeutig darstellen.
  • Zeitdruck vermeiden und ein selbstbestimmtes Arbeitstempo ermöglichen.
  • Aufgabenvielfalt erhöhen.
  • Bei monotonen Tätigkeiten Möglichkeit für körperliche Aktivitäten schaffen.
  • Kommunikation der Beschäftigten ermöglichen (Mikropausen).

Ergonomische Arbeitsorganisation

Die Arbeitsorganisation umfasst alles, was für die Realisierung des Betriebszwecks erforderlich ist. Die Beschäftigten benötigen Anweisungen zur produktions-, qualitäts- und termingerechten Ausführung, ebenso wie zum sicherheitsgerechten Umgang mit den Arbeitsmitteln. 

Ergonomische Maßnahmen können beispielsweise sein: 

  • Schichtpläne ergonomisch gestalten.
  • Taktarbeit vermeiden.
  • Einförmige Bedingungen wie Akustik, Raumklima und Farben vermeiden.
  • Eine der Aufgabe angemessene Beleuchtung anbringen.
  • Zwangshaltungen vermeiden.

Auch psychische Belastungen beeinflussen die Ergonomie am Arbeitsplatz. Sie sind Voraussetzung für Wohlbefinden, Motivation und Leistungsbereitschaft und können durch Lob, Wertschätzung sowie Anerkennung vermieden werden. Gesunde Führung ist hier das Stichwort.

Eine ebenso wichtige Rolle spielen Überforderung und Unterforderung von Beschäftigten. Unterforderung führt zu Abstumpfung, Aufmerksamkeitsabnahme, Demotivation und Unzufriedenheit. Abhilfe schaffen Aufgabenwechsel oder Aufgabenerweiterungen. Überforderung führt hingegen zu Stress und dem Gefühl, etwas nicht bewältigen zu können. In diesem Fall sollte versucht werden, Anforderungen und Fähigkeiten stärker der Beschäftigten in Einklang zu bringen.

Ergonomie am Arbeitsplatz: Gesetze und Richtlinien

Regelungen zur Ergonomie am Arbeitsplatz sind in zahlreichen Vorschriften und sonstigen Werken enthalten. Insbesondere die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definieren konkrete Anforderungen an ergonomische Arbeitsplätze.

Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche sollten sich insbesondere folgende Regelwerke anschauen:

  • ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“
  • ASR A1.8 „Verkehrswege“
  • ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“

Aber auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verweist (indirekt) auf die Wichtigkeit der Ergonomie am Arbeitsplatz. Sie gehört zu den „sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen“, die Arbeitgeber nach § 4 ArbSchG bei Maßnahmen zum Arbeitsschutz berücksichtigen müssen.

Diese Erkenntnisse sind vergleichbar mit in der Fachwelt anerkannte Standards und dem allgemeinen Stand der Technik. Das beinhaltet folgenden Werke:

Richtlinie/Publikation Beispiele
DIN EN Normen (z. B. DIN EN ISO 6385:2016)
Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-Regeln)
Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • TRBS 1151 (Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch: Arbeitsmittel, ergonomische und menschliche Faktoren, Arbeitssystem)
  • AMR Nr. 13.2 (Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen)
Veröffentlichungen des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
  • LV 50 (Bewegungsergonomische Gestaltung von andauernder Steharbeit)

Die Vielzahl an Gesetzen und Vorschriften verdeutlicht, wie wichtig Ergonomie am Arbeitsplatz für den Arbeitsschutz ist.

Fazit: Warum ist Ergonomie am Arbeitsplatz wichtig?

Ergonomie am Arbeitsplatz ist wichtig, da sie Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Ausfällen reduziert. So kommt es zu weniger Mehrarbeit für die übrigen Beschäftigten, die andernfalls zusätzlichen Belastungen ausgesetzt sind. Langfristig würden sonst die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens sinken.

Damit es nicht dazu kommt, hilft das „Sicherheitshandbuch Arbeitsschutz“ Arbeitgebern bei der Beurteilung und Festlegung von Maßnahmen. Zudem bietet die Software „Unterweisung direkt“ fertige Unterweisungen, mit denen Arbeitgeber ihre Beschäftigten zu unterschiedlichsten Themen schulen, die für die Ergonomie am Arbeitsplatz relevant sind.

Quelle: „Sicherheitshandbuch Arbeitsschutz“

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