Diesen Artikel als PDF beziehen?
Laden Sie kostenlos den Artikel herunter:
"Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa): Aufgaben, Ausbildung und Bestellung"


Anmelden
* Pflichtfeld

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Wir erheben Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) und f) DSGVO zur ordnungsgemäßen Abwicklung unserer Geschäftsvorgänge sowie zur Mitteilung von Produktinformationen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: forum-verlag.com/datenschutz Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle, themenbezogene, kostenpflichtigen Verlagsprodukte per E-Mail, Fax, Telefon oder Post. Sie können jederzeit der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke zu den ortsüblichen Basistarifen widersprechen, indem Sie den Abmeldelink nutzen, der am Ende einer jeden E-Mail enthalten ist. Oder schreiben Sie eine E-Mail an service@forum-verlag.com.

Vielen Dank für Ihr Interesse !

Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt.Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link.Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.

Um Sie gezielter beraten zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns folgende Informationen zukommen lassen. Alle Angaben sind freiwillig.

Um Ihre Daten abzusenden, sollte mindestens ein Feld befüllt sein. Vielen Dank

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa): Aufgaben, Ausbildung und Bestellung

© pixs:sell - Fotolia.com

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) übernimmt im Betrieb eine Beraterfunktion. Sie unterstützt den Arbeitgeber bei der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütungsvorschriften. In puncto Ausbildung soll 2018 ein Pilotprojekt durchgeführt werden.

Muss jeder Betrieb eine Sifa bestellen?

Ja. Die DGUV Vorschrift 2 schreibt vor, dass in allen Betrieben eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt wird. Die Position kann durch einen internen Mitarbeiter besetzt werden oder auch durch einen Externen. Der Arbeitgeber muss die Fachkraft gemäß § 5 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) schriftlich bestellen und ihr die je nach Betrieb spezifischen Aufgaben übertragen. 

Pflichten des Arbeitgebers bezüglich Sifa

  • Der Arbeitgeber muss die Sifa dabei unterstützen, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann und ggf. Hilfspersonal, Räume etc. zur Verfügung stellen. 
  • Der Arbeitgeber muss der Sifa eine Fortbildung ermöglichen. Zu berücksichtigen sind dabei die Belange des Betriebs.
    • Ist die Sifa ein interner Mitarbeiter muss der Arbeitgeber sie für die Zeit der Fortbildung freistellen. In dieser Zeit wird der Lohn in voller Höhe weitergezahlt. 
    • Ist die Sifa ein externer Mitarbeiter muss sie für die Zeit der Fortbildung von den ihr übertragenen Aufgaben freigestellt werden. 
    • Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die Fortbildung. 

Wer kann eine Sifa werden? 

Fachkraft für Arbeitssicherheit kann werden, wer einen Abschluss als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister nachweisen kann. Die Sifa muss über ausreichend sicherheitstechnisches Fachwissen verfügen, um die ihr übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Von dieser Basisqualifikation kann nur mit Genehmigung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde abgewichen werden. 

Die DGUV Vorschrift 2 erweitert diese Ausgangsqualifikation auf „Techniker entsprechend“ oder „Meister entsprechend“ geknüpft an eine längere praktische Tätigkeit in diesem Beruf.  

DGUV-Pilotprojekt 2018

Einem Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zufolge, soll die Ausbildung zur Sifa weiterentwickelt werden. Statt des bisherigen Ausbildungssystems, das zwischen öffentlichem und gewerblichem Bereich unterscheidet, soll es künftig ein einheitliches Ausbildungssystem geben. 

Ein entsprechendes System soll noch 2018 pilotiert werden. In diesem Rahmen hat der Beirat Didaktik des Ausschusses für Aus- und Weiterbildung der DGUV vier didaktische Leitlinien für die künftige Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit verabschiedet (DGUV 2011a). Diese sind:

  1. Kompetenzorientierung bei der Gestaltung der Qualifizierung
  2. Selbstverantwortliches Lernen durch Orientierung an der Ermöglichungsdidaktik
  3. Arbeitsweltbezogene Vorgehensweise als Struktur bestimmendes Merkmal
  4. Auswahl von Methoden und Medien, die das aktive, durch den Lerner selbst gesteuerte Lernen unterstützen 

Was sind die Aufgaben einer Sifa? 

Im Allgemeinen hat eine Sifa gemäß § 6 ASiG die Aufgabe, den Arbeitgeber bei Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich menschengerechter Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere: 

  • Beratung des Arbeitgebers und sonstiger für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung zuständigen Personen. 
  • Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln (insbesondere vor Inbetriebnahme) und Arbeitsweisen (insbesondere vor Einführung) 
  • Kontrolle der Umsetzung aller Vorgaben zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütung 
  • Darauf hinwirken, dass auch die Beschäftigten die Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung bei ihrer täglichen Arbeit beachten.
  • Mitwirkung bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten

Der konkrete Tätigkeitsumfang einer Sifa ergibt sich aus den gesetzlichen Einsatzzeiten und dem tatsächlichen Bedarf im Betrieb. Welche gesetzlichen Bestimmungen im Arbeitsschutz derzeit gelten und wie Arbeitgeber alle Vorgaben einhalten, beschreibt das Sicherheitshandbuch Arbeitsschutz“. Es bietet hilfreiche Checklisten und Vorlagen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Quellen: ASiG, BAuA, DGUV 

Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an!

Das könnte Sie auch interessieren

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.