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Bau und Immobilien

Barrierefreie Dusche nach neuer DIN 18534 einbauen: Das sind die Anforderungen an die Abdichtung

© Jörg Lantelme - Fotolia.com

Bei barrierefreien Duschen müssen Planer und ausführende Firmen zwei Besonderheiten beachten: Auf der einen Seite müssen die Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigt werden, auf der anderen Seite gelten die Regeln für die Abdichtung der wasserbeanspruchten Boden- und Wandflächen. Der Aufwand in der Planung und Ausführung der Abdichtung ist deshalb größer als bei Abdichtungen von Flächen, die nicht so stark durch Wasser beansprucht werden.

Barrierefreie Duschen nach DIN 18534 

Die Planung und Abdichtung von Boden- und Wandflächen im Bereich niveaugleicher, barrierefreier Duschen fällt in den Anwendungsbereich der Norm DIN 18534 „Abdichtung von Innenräumen“. Die Norm, die aus sechs Teilen besteht, ist Teil einer Normenreihe für die Planung und Ausführung von Abdichtungen von Bauwerken und Bauteilen. Die DIN 18534 ist im Juli 2017 erschienen und hat die DIN 18195 abgelöst. Sie wird grundsätzlich bei Neubauten angewendet, aber auch bei Umbauten und Sanierungen von Bestandsgebäuden.

Zu beachten ist, dass die Regelungen des Merkblatts „Verbundabdichtungen“, das vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) im Jahr 2012 herausgegeben wurde, den Anforderungen der DIN 18534 sehr ähneln, da das Merkblatt als Grundlage für die Erarbeitung der Norm gedient hat. 

Anforderungen an die Abdichtung barrierefreier Duschen

Wie die Abdichtung der begehbaren Dusche ausfällt, hängt im Wesentlichen von den Einwirkungen ab, die zu erwarten sind. In der Regel werden die Einwirkungen durch Wasser sowie mechanische Einwirkungen berücksichtigt. Außerdem spielen für die Ausführung der Abdichtung die verwendeten Stoffe, die Anzahl der Lagen sowie die Lage der Abdichtungsschicht eine Rolle.  

Die Abdichtung muss folgende Anforderungen erfüllen, damit sie ihrer Funktionalität gerecht und die vorgesehene Nutzungsdauer erreicht wird:

  • dauerhafte und zuverlässige Dichtheit 
  • Beständigkeit gegenüber Stoffen, die planmäßig auf die Schichten des Abdichtungssystems einwirken
  • Rissüberbrückungsfähigkeit

Die Abdichtung muss grundsätzlich auf der wasserbeanspruchten Seite eingebaut werden. Außerdem schreibt die DIN 18534 ein Bodengefälle von mindestens 2 % vor. 

Im Übrigen müssen auch Einwirkungen berücksichtigt werden, die unplanmäßig auftreten können. Die Abdichtung muss also auch vor mechanischen, thermischen und chemischen Einwirkungen geschützt werden. Dafür bietet es sich an, geeignete Schutzlagen oder Schutzschichten flächig zu verlegen. 

Klassifizierung von Einwirkungen auf Abdichtungen von barrierefreien Duschen 

Um die Art und Intensität von Einwirkungen beschreiben zu können, wird eine Klassifizierung vorgenommen. So werden Einwirkungen durch Wasser durch die Wassereinwirkungsklassen W0-I bis W3-I beschrieben. Dieser Klassifizierung nach müssen die Bodenflächen von barrierefreien Duschen der Klasse W2-I (Wassereinwirkung hoch) zugeschrieben werden. Welche Wassereinwirkungsklasse angrenzenden Bodenflächen zugeordnet wird, hängt davon ab, ob eine Duschabtrennung vorgesehen ist oder nicht. 

Die Wandflächen begehbarer Duschen werden dagegen der Wassereinwirkungsklasse W1-I (mäßige Wassereinwirkung) zugeordnet, da sie nur durch Spritzwasser belastet werden. 

Daneben müssen die Einwirkungen auf Fugen und die Rissbildung klassifiziert werden. Die einzelnen Wassereinwirkungsklassen, Fugenarten sowie Rissklassen mitsamt Beispielen können Architekten, Bauingenieure und Bauherren im Handbuch „Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte“ nachlesen. 

„Abdichtungsbauweisen“ für barrierefreie Duschen nach DIN 18534

Die DIN 18534 sieht vor, dass Abdichtungen von Boden- und Wandflächen in Innenräumen an unterschiedlichen Stellen im Bauteilaufbau angeordnet werden können. Die dabei möglichen Konstruktionen werden als „Abdichtungsbauweise“ bezeichnet. Es wird nach den folgenden drei Fällen unterschieden:

  • Bauweise 1: Die Abdichtungsschicht befindet sich unter der Nutzschicht.
  • Bauweise 2: Die Abdichtungsschicht befindet sich raumseitig auf dem Bauteil.
  • Bauweise 3: Die Abdichtungsschicht befindet sich sowohl unter als auch auf dem Bauteil.

„Abdichtungsbauarten“ für barrierefreie Duschen nach DIN 18534 

Der stoffliche und konstruktive Aufbau der Abdichtungsschicht und weiterer Funktionsschichten wird als „Abdichtungsbauart“ bezeichnet. Für die Abdichtung von begehbaren Duschen gibt es folgende Abdichtungsbauarten:

  • Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen (DIN 18534-2)
  • Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen oder Platten (AIV-F) (DIN 18534-3)
  • Abdichtung mit Gussasphalt oder Asphaltmastix (DIN 18534-4)
  • Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen oder Platten (AIV-B) (DIN 18534-5) und
  • Abdichtung mit plattenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen oder Platten (AIV-P)

Für die Abdichtung von barrierefreien Duschen werden häufig Abdichtungen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV) angewendet. In der Praxis ist die Abdichtungsbauart als „Verbundabdichtung“ bekannt. Detaillierte Ausführungen zu dieser Bauart sind im Handbuch „Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte“ enthalten. 

Regelwerke für Planung, Ausführung und Abdichtung für barrierefreie Duschen 

Für die Planung und Ausführung von barrierefreien Duschen sowie deren Abdichtung gelten die folgenden Normen:

  • DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ (2010) 
  • DGUV Information 215-111 „Barrierefreie Arbeitsgestaltung“, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV (2015)
  • DGUV Information 207-006 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV (2015)
  • DIN 18534 „Abdichtung von Innenräumen“; Teile 1 bis 6 (2017)
  • DIN 18195 „Abdichtung von Bauwerken – Begriffe“ (2017)
  • ZDB-Merkblatt „Verbundabdichtungen“, Zentralverband Deutsches Baugewerbe (2012)

Quelle: „Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte“

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