Bau- und Architektenrecht

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Verbraucherbauvertrag widerrufen – Das gilt nach neuem BGB-Bauvertragsrecht

Seit dem 01. Januar 2018 gibt es im BGB eine spezielle Regelung zu Verbraucherbauverträgen. Somit wird mit dem neuen § 650i BGB für Bauverträge mit Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht eingeführt. Unternehmer sind damit verpflichtet, bei Verträgen über den Bau von Gebäuden oder Verträgen über erhebliche Umbaumaßnahmen den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren. [Mehr lesen]
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